Verkehrsangelegenheiten

Neues Fahrrad-Mietsystem: konrad

Ab Mitte April 2018 k?nnen Sie einfach ein Fahrrad an einer der 15 Mietstationen der Stadtwerke Konstanz, eine davon an der Universit?t Kostanz, ausleihen.

150 Fahrr?der stehen rund um die Uhr zur Verf¨¹gung.

Ihre zuk¨¹nftigen Vorteile

  • 24 Stunden an 7 Tagen verf¨¹gbar
  • Hier anmieten ¨C woanders abgeben
  • Einfache Buchungsm?glichkeiten auf der Mein Konstanz App
  • Mit dem Rad am Stau vorbei
  • Umweltfreundlich
  • H?lt fit und gesund
  • Vielseitige Einsatzm?glichkeiten: Arbeitsweg, Einkaufstour oder Ausflug

weiterf¨¹hrende Informationen

?bersicht Fahrradstellpl?tze Campus Universit?t Konstanz
Stand Februar 2024

Fahrradstellpl?tze Campus

Verteilt ¨¹ber dem gesamten Campus der Universit?t Konstanz befinden sich Fahrradstellpl?tze.

Die Lage der Fahrradstellpl?tze ist in dem ?bersichtsplan zu finden.

Im Zuge der aktuellen Bauma?nahmen kann es immer wieder zu teilweise auch kurzfristigen ?nderungen bei den Fahrradstellpl?tzen kommen. Diese werden vor Ort ausgeschildert.

Zu Sicherheit aller stellen Sie ihr Fahrrad bitte nicht au?erhalb der Abstellm?glichkeiten in Verkehrswegen ab. Dadurch k?nnten Einsatzfahrzeuge und entsprechende Rettungseins?tze behindert werden.


Parkplatzbewirtschaftung

F¨¹r die Bewirtschaftung des Parkhauses S¨¹d und der Parkpl?tze Uni Nord/Ost/Uni-Sport ist die PBW Parkraumgesellschaft Baden-W¨¹rttemberg mbH zust?ndig.

Die Parkpl?tze Ost/Uni-Sport sind nicht abgeschrankt. An den vorhandenen Parkscheinautomaten m¨¹ssen Bedienstete, Studierende und G?ste  ein Tagesticket f¨¹r 1,50 EUR l?sen.  F¨¹r 14,00 EUR kann ein Monatsticket gel?st werden.

Mit dem Monatsticket kann 30 Tage am St¨¹ck geparkt werden. Das Ticket bleibt auch g¨¹ltig, wenn w?hrend dieser Zeit aus- und wieder eingefahren wird. Bitte beachten Sie, dass ein Parkvorgang nur m?glich ist, wenn zu diesem Zeitpunkt Stellpl?tze vor Ort frei sind. Sind alle Stellpl?tze belegt, ist das Parken auch f¨¹r Inhaber eines g¨¹ltigen Monatstickets nicht m?glich. Das Monatsticket gilt nur f¨¹r den Parkplatz an dem es gel?st wurde.

Handhabung:

- Pkw auf einem freien Stellplatz parken

- Parkschein l?sen

a.    Ziffern des Kfz-Kennzeichen eingeben. Beispiel: S-KN 2018 => Eingabe: 2018

b.    Mit M¨¹nzen 14,00 € passend zahlen. Automat wechselt nicht

c.    Parkschein anfordern

- Parkschein entnehmen

- Parkschein von au?en gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen

Ab dem 03. Dezember 2018 erfolgt ebenfalls eine Abschrankung von Parkplatz P-Nord. Die Parkgeb¨¹hr betr?gt 1,50 EUR/Tag. Au?erdem gibt es ein  Tagesticket f¨¹r 2,00 EUR f¨¹r t?glich beliebig viele Ein- und Ausfahrten. Ansonsten verfahren Studierende und G?ste  nach Abschrankung analog dem nachfolgend beschriebenen Handling von Parkhaus S¨¹d.

Bei Einfahrt in das Parkhaus S¨¹d muss direkt an der Schranke ein Parkschein gezogen werden. Nach dem Parken kann vor Ausfahrt an einem der beiden Kassenautomaten auf den Ebenen A (untere Ebene) und B (mittlere Ebene) die Parkgeb¨¹hr bezahlt werden. Die Automaten sind mit Wechselgeld ausgestattet und akzeptieren sowohl Barzahlung in Scheinen und M¨¹nzen als auch Bezahlung mit EC-Karte, auf Wunsch mit Quittung. Eine Bezahlung ¨¹ber das Handy (sms & park) ist im Parkhaus S¨¹d nicht mehr m?glich.

Bei Bedarf ist die Leitstelle der PBW ¨¹ber die Ruftasten an Ein- und Ausfahrt sowie an den Kassenautomaten rund um die Uhr erreichbar.

Die Parkgeb¨¹hr betr?gt ab April 2018  1,50 Euro und gilt f¨¹r eine einmalige Einfahrt f¨¹r maximal 24 Stunden. 

Parker werden in die Kundengruppen Kurz- und Dauerparker aufgeteilt. In Konstanz erfolgt die Bewirtschaftung als Mischnutzung, d.h. die Stellpl?tze werden gleichzeitig von Kurz- und Dauerparkern genutzt.

Kurzparker sind Gelegenheitsparker ohne feste Vertragsbindung. Im Parkhaus S¨¹d ziehen die Kurzparker an der Einfahrt ein Parkticket. Das Parkticket wird bei R¨¹ckkehr am Kassenautomaten (mit R¨¹ckgeldfunktion) bezahlt. Die Zahlung ist in bar oder mit EC-Karte m?glich. Nach dem Bezahlvorgang wird mit dem bezahlten Parkticket ausgefahren. Hierzu wird das Parkticket am Ausfahrtsterminal eingeschoben.

Die Anzeige "frei / besetzt" eines Parkhausanzeigers an der Einfahrt gilt f¨¹r diese Nutzergruppe. D.h. wenn der Parkhausanzeiger auf "besetzt" steht ist das Kurzparkerkontingent voll ausgesch?pft.

Es kann vorkommen, dass der Parkhausanzeiger "besetzt" anzeigt, obwohl noch frei Pl?tze vorhanden sind. In diesem Fall kann an der Einfahrt dennoch kein Parkticket mehr gezogen werden, da die freien Pl?tze f¨¹r Dauerparker vorgehalten werden.

Dauerparker sind Inhaber einer Dauerparkberechtigung.

F¨¹r eine Dauerparkberechtigung ist ein Vertragsabschluss notwendig. Die Beantragung erfolgt ¨¹ber das Kundenportal MyPBW auf der Homepage der PBW .

Dauerparker Kundengruppe Landesbedienstete k?nnen ein Kundenkonto bei der PBW anlegen und f¨¹r monatlich 14,00 Euro eine Dauerparkkarte beantragen. Die Mindestvertragslaufzeit betr?gt drei Monate.

Logon mit dienstlicher Mailadresse, z.B. (...@uni-konstanz.de). Dar¨¹ber erfolgt der Nachweis zur Kundengruppe "Landesbedienstete".

Als Vertragsbeginn ist jeweils der 01. oder 15. eines Monats m?glich, mit unbefristeter Vertragslaufzeit, jedoch mindestens 3 Monate Vertragsdauer. Der Vertrag kann mit Monatsfrist zum Quartalsende gek¨¹ndigt werden. Sonderk¨¹ndigungsrecht von 14 Tage zum Monatsende bei Abordnung und Versetzung (mit Nachweis). Es besteht auch die M?glichkeit die Vertragslaufzeit zu befristen.

Das Entgelt wird im Regelfall quartalsweise eingezogen. F¨¹r monatliche Zahlung und ?berweisung wird ein zus?tzliches Entgelt berechnet.

Dauerparker Kundengruppe Studierende:

Die Semesterparkberechtigung gilt semesterweise und verl?ngert sich jeweils um ein weiteres Semester, sofern der Vertrag nicht mit Monatsfrist zum Semesterende gek¨¹ndigt wird. Das Entgelt wird pro Semester als Einmalbetrag f?llig. Als Nachweis ist ein Upload der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung notwendig.

F¨¹r Konstanz: Semesterparkberechtigungen f¨¹r Parkhaus S¨¹d, Entgelt: 84 € pro Semester (01.04. - 30.09. bzw. 01.10. - 31.03.) Ab April 2019 auch f¨¹r Parkplatz Nord.

Hinweise f¨¹r Dauerparker

Mit der Dauerparkberechtigung kann das Parkierungsobjekt auch mehrfach pro Tag genutzt werden. Es besteht auch die M?glichkeit, das Fahrzeug f¨¹r ein paar Tage am St¨¹ck abzustellen.  Im Parkierungsobjekt besteht freie Stellplatzwahl. F¨¹r Inhaber einer Dauerparkberechtigung wird ein freier Stellplatz vorgehalten.

Falls an der Einfahrt ein Parkhausanzeiger mit der Anzeige "frei / besetzt" angebracht ist, k?nnen Dauerparker auch einfahren, wenn die Anzeige auf "besetzt" steht.

Zur Nutzung der Parkberechtigung erh?lt der Vertragsnehmer eine Dauerparkkarte. Eine Ausfahrt mit der Dauerparkkarte ist nur dann m?glich, wenn die Karte auch zur Einfahrt verwendet wurde. Gleiches gilt f¨¹r die Einfahrt. Eine Einfahrt mit der Dauerkarte ist nur m?glich, wenn die Karte auch bei der letzten Ausfahrt ¨C z.B. trotz offener Schranke - benutzt wurde.

Bitte jeweils auch bei offener Schranke bei jeder Ein- und Ausfahrt die Dauerkarte an den Automaten halten.

Die Maximalanzahl der Dauerparkberechtigungen f¨¹r ein Parkierungsobjekt ist begrenzt.

Weitere Informationen:

Privatparkpl?tze

Bei den Parkpl?tzen vor dem Geb?ude V, gegen¨¹ber der Poststelle (B5), auf dem Werkstatthof (W5) und n?rdlich von ZT (an der Eggerhaldestra?e) handelt es sich um Privatparkpl?tze der Universit?t. Diese werden nicht von der Parkraumgesellschaft Baden-W¨¹rttemberg bewirtschaftet.

Auf diesen Pl?tzen darf nur mit einer von der Universit?t ausgestellten Parkberechtigung geparkt werden. Unberechtigt parkende Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt.