Universit?t Konstanz - Partnerhochschule des Spitzensports

Universit?t Konstanz ist "Partnerhochschule des Spitzensports"

Am 26.10.2007 ist die Universit?t Konstanz dem Projekt "Partnerhochschule des Spitzensports" beigetreten. Dieses Projekt wurde vom Allgemeinen Deutschen Hochschulsport (adh) 1998 initiiert, um den studierenden Kaderathletinnen und -athleten den Spagat zwischen Studium und Spitzensport zu erleichtern.

Mit der Kooperationsvereinbarung zur F?rderung studierender Spitzensportlerinnen und Spitzensportler zwischen der Universit?t Konstanz, dem Seezeit Studierendenwerk Bodensee, dem Allgemeinen Deutschen Hochschulsportverband, dem Olympiastützpunkt Freiburg-Schwarzwald, dem Olympiastützpunkt Stuttgart und der Deutschen Taekwondo Union, Bundesstützpunkt Friedrichshafen soll für studierende Spitzensportlerinnen und Spitzensportler ein Nachteilsausgleich geschaffen werden, damit sie an der Universit?t Konstanz ihre akademische Ausbildung trotz der hohen zeitlichen Belastungen des Spitzensports erfolgreich absolvieren k?nnen.

Vorabquote für SpitzensportlerInnen wird umgesetzt

An den baden-württembergischen Hochschulen k?nnen SpitzensportlerInnen in Studieng?ngen mit einem Numerus Clausus (NC) bevorzugt, das hei?t im Rahmen einer Vorabquote, zum Studium zugelassen werden.

Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie aufgrund ihrer sportlichen Bet?tigung an den Studienort Konstanz gebunden sind.

Antr?ge (formlos) auf bevorzugte Zulassung müssen zusammen mit der Bewerbung um einen Studienplatz gestellt werden.

Der Nachweis der Zugeh?rigkeit zu einem Kader muss in beglaubigter Fotokopie beigelegt werden. Die gültigen Rechtsvorschriften finden sich in der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universit?t Konstanz.

Leistungen der Hochschule

Die Universit?t Konstanz bemüht sich im Rahmen ihrer rechtlichen M?glichkeiten:

  • die zentrale Koordination und Abstimmung der Aufgaben aus dieser Vereinbarung über den Hochschulsport vorzunehmen und sicherzustellen
  • um die Bereitstellung von pers?nlichen MentorInnen, welche die AthletInnen durch eine individuelle Studienberatung und auch in Konfliktf?llen unterstützen
  • um die Bereitstellung von FachberaterInnen, auch in den einzelnen Fakult?ten bzw. Fachbereichen
  • um die Flexibilisierung der Studienplanung auf der Grundlage der sportfachlichen Planung w?hrend der einzelnen Semester sowie über die ganze Studiendauer hinweg
  • bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe und bei Ermessungsentscheidungen im Sinne dieser Vereinbarung zu handeln.

Im Einzelnen bietet die Universit?t Konstanz:

  • die Einführung von Urlaubssemestern für wichtige Meisterschaften aus sportlichen Gründen
  • die Flexibilisierung von Anwesenheitszeiten, insbesondere die M?glichkeit Fehlzeiten nachzuarbeiten
  • die Individualisierung von Abgabe- und Prüfungsterminen, gegebenenfalls mit Modifizierung von Prüfungszeitr?umen und Studiendauer
  • die Anerkennung von Studienleistungen bei Studienortwechsel
  • die individuelle Planung von Praktika und Exkursionsteilnahmen
  • ein Teilzeitstudium wo m?glich
  • die studienfachspezifische ?berprüfung besonderer F?rderm?glichkeiten im Individualfall
  • die Aufforderung an ihre Untergliederungen, ihre jeweils fachspezifischen M?glichkeiten zur Unterstützung der studierenden SpitzensportlerInnen zu nutzen
  • eine umfassende und kontinuierliche Kommunikation des Projekts in allen geeigneten Medien
  • die entgeltfreie Nutzung der Hochschulsportanlagen und -einrichtungen
  • die Inanspruchnahme des Career Service

Befreiung von einer m?glichen Studiengebührenpflicht:

Im Rahmen der rechtlichen M?glichkeiten bemüht sich die Hochschule bei der Vergabe der Studienpl?tze im lokalen Vergabeverfahren SpitzensportlerInnen den Zugang zur akademischen Ausbildung zu erm?glichen. Das sportliche Engagement wird insbesondere bei der Vergabe der Pl?tze im Rahmen der H?rtefallquote sowie bei Antr?gen auf Verbesserung der Durchschnittsnote und der Wartezeit berücksichtigt. Studierende SpitzensportlerInnen im Sinne dieser Vereinbarung werden grunds?tzlich von der Universit?t Konstanz auf dem Gebiet der psychomotorischen F?higkeiten als weit überdurchschnittlich begabt im Sinne von § 6 Abs. 1 Satz 3 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) erachtet, so dass Angeh?rige dieser Personengruppe auf Antrag von einer m?glichen Studiengebührenpflicht nach dem Landeshochschulgebührengesetz befreit werden k?nnen. Die m?gliche H?chstdauer der Befreiung richtet sich nach dem jeweils gültigen Rektoratsbeschluss.

Kooperationspartner: Seezeit Studierendenwerk Konstanz

Das Seezeit Studierendenwerk Konstanz ist ein Kooperationspartner, bei dem SpitzenportlerInnen, die der Kooperationsvereinbarung beigetreten sind, unterstützende Leistungen beantragen k?nnen. Folgende Personen stehen als Ansprechpartner/in zur Verfügung:

Wohnheimpl?tze

Verpflegung

Sozialberatung

<link mail>Herr Schumacher, Tel.: +49 7531 88-7350

<link mail>Herr Abe, Tel.: +49 7531 88-7220

<link mail>Frau Piper, Tel.: +49 7531 88-7305