Informationsaushang
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Jobben im Studium

Wer sich neben dem Studium noch etwas Geld hinzu verdienen m?chte, kann sich einen Nebenjob suchen

Wo finde ich Jobangebote?

Jobangebote auf dem Campus und au?erhalb des Campus finden Sie als Aushang an den Schwarzen Brettern

  • nebem dem Campus Cafe
  • vor der Mensa
  • im Eingangsbereich der Universit?t
  • auf den Fluren der Fachbereiche

sowie auf Ã÷ÉýÌåÓý_×ãÇò¾º²ÊÍø-¹ÙÍø-Plattformen:

Was muss ich beachten?

Mindestlohn

In Deutschland gibt es einen Mindestlohn von derzeit 12,41€ pro Stunde. Ausnahmen kann es bei Pflichtpraktika oder Praktika, die k¨¹rzer als drei Monate dauern, geben.

Staatliche Abgaben werden h?ufig direkt vom Lohn abgezogen. ?bliche Abgaben werden erhoben f¨¹r Lohnsteuer, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Solidarit?tsbeitrag und eventuell f¨¹r die Kirchensteuer (abh?ngig von der Angabe zur Religion bei der Anmeldung beim B¨¹rgerb¨¹ro). 

Als Student/Studentin ist es m?glich, von Abgaben befreit zu werden. Das sind die ¨¹blichsten Kombinationen:

bis 538 Euro / Monat: MINIJOB
  • Vorteil: keine Abz¨¹ge f¨¹r Steuern oder Kranken-/Rentenversicherung
  • Einkommen aus verschiedenen Jobs bis zu insgesamt 520 Euro/Monat.
  • Minijob gilt auch, wenn die Besch?ftigung weniger als 3 Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr betr?gt, unabh?ngig vom Einkommen ("kurzfristige Besch?ftigung")
¨¹ber 538 Euro / Monat oder T?tigkeit als "Werkstudent/in" in der Vorlesungszeit
  • max 20 Stunden / Woche m?glich (Vollzeitstudium an der Universit?t Konstanz)
  • Abz¨¹ge f¨¹r Rentenversicherung
  • Vorteil: Abz¨¹ge f¨¹r Rentenversicherung in verringertem Umfang bei einem Einkommen zwischen 538 - 800 Euro / Monat
¨¹ber 538 Euro / Monat in der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien)
  • in der Regel Abz¨¹ge f¨¹r Steuern (R¨¹ckerstattung im Folgejahr, siehe unten "Lohnsteuer")
¨¹ber 538 Euro / Monat ¨¹ber die vorlesungsfreie Zeit hinaus
  • Abz¨¹ge f¨¹r Steuern (eventuell R¨¹ckerstattung im Folgejahr)
  • eventuell auch Abz¨¹ge f¨¹r Krankenversicherung

Unser Tipp:

Am meisten Geld bleibt Ihnen, d.h. am wenigsten Abgaben zahlen Sie als Student/in, wenn Sie einen Minijob bis 538 Euro/Monat annehmen und/oder in den Semesterferien Vollzeit arbeiten.

Wichtig:

Ein Studium an der Universit?t Konstanz ist ein Vollzeitstudium, d.h. Ihre Hauptt?tigkeit ist das Studium. Wer als Student*in immatrikuliert ist, darf daher w?hrend der Vorlesungszeit in der Regel nur bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Wer mehr arbeitet, gef?hrdet sein Studium und damit seinen Studierendenstatus.

Und: Keep your work-life balance

  

Abz¨¹ge vom Lohn: Lohnsteuer und Sozialversicherung

1. Lohnsteuer

  • Lohnsteuer wird von Studierenden ab einem Einkommen von ca. 1000 €/Monat erhoben.
  • Wer im Kalenderjahr bis zu 11.604 € (2024) insgesamt verdient, muss keine Lohnsteuer bezahlen.
  • Sollten Sie schon Lohnsteuer bezahlt haben, k?nnen Sie im Folgejahr die gezahlte Lohnsteuer  r¨¹ckerstattet bekommen. Hierzu m¨¹ssen Sie eine Steuererkl?rung beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes in Deutschland abgeben.

2. Krankenversicherung

  • Sie k?nnen Ihre studentische gesetzliche Krankenversicherung behalten, wenn Sie in der vorlesungsfreien Zeit arbeiten, eine kurzfristige Besch?ftigung haben oder am Wochenende arbeiten.
  • Sie k?nnen Ihre studentische gesetzliche Krankenversicherung auch behalten, wenn Sie bis zu 20 Stunden/Woche selbst?ndig arbeiten.
  • Wenn Sie regelm??ig mehr als 538€ verdienen, m¨¹ssen Sie sich regul?r bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichern. In diesem Fall betr?gt die Versicherung ca. 15% Ihres monatlichen Bruttogehaltes.

3. Rentenversicherung  

  • Sie k?nnen bei einem Minijob beantragen, dass Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit werden. Ã÷ÉýÌåÓý_×ãÇò¾º²ÊÍø-¹ÙÍøen Studierenden empfehlen wir, diese Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. In der Regel wissen Sie als internationale/r Student/Studentin noch nicht, ob Sie in Deutschland langfristig beruflich t?tig sein und damit je Rente in Deutschland beziehen werden.
  • Haben Sie einen Job, bei dem Sie l?ngerfristig mehr als 538€/Monat verdienen, m¨¹ssen Sie in der Regel Beitr?ge f¨¹r die Rentenversicherung bezahlen. Sie k?nnen sich nicht befreien lassen oder eine R¨¹ckerstattung erhalten.

Formalit?ten

Wenn Sie einen Job annehmen, m¨¹ssen Sie grunds?tzlich kl?ren, ob Sie selbst?ndig  oder als Angestellter/Angestellte f¨¹r einen Arbeitgeber arbeiten. Wenn Sie angestellt werden, sind in der Regel mindestens folgende Unterlagen notwendig:

1. Steuernummer

Sie erhalten die Steuernummer nach der Anmeldung am Wohnort automatisch per Post zugeschickt. Sie k?nnen sie auch am B¨¹rgerb¨¹ro Konstanz erfragen (bei Wohnort Stadt Konstanz) oder online beantragen (dauert mind. 4 Wochen)

2. Sozialversicherungsnummer

Die Sozialversicherungsnummer f¨¹r die Rentenversicherung erhalten Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung. Andernfalls kann der Arbeitgeber sie erfragen oder Sie beantragen einen Sozialversicherungsnummer bei der AOK.

3. Immatrikulationsbescheinigung (per Ausdruck aus ZEUS)

4. Krankenversicherungsnachweis (von Ihrer deutschen Krankenversicherung)

Alle Studierende im Alter bis zu 30 Jahren ben?tigen zwingend eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung (auch Staatsangeh?rige aus der EU), sobald eine bezahlte T?tigkeit in Deutschland aufgenommen wird. Die EHIC (European Health Insurance Card) reicht somit nicht.
Bitte wenden Sie sich an die ?rtlichen gesetzlichen Krankenkassen.

5. Studierende mit Nicht-EU-Nationalit?t: Arbeitserlaubnis

Die Arbeitserlaubnis ist in Ihrem Visum oder Aufenthaltstitel zum Studium angegeben. Sie besteht aus dem Visum bzw. der Aufenthaltskarte mit dem Beiblatt.

Arbeitserlaubnis

Staatsangeh?rige der EU-Staaten sowie von Malta, Zypern, der EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein) und der Schweiz d¨¹rfen das ganze Jahr ¨¹ber arbeiten. Alle anderen internationalen Studierenden (inklusive kroatische Studierende) mit einem Aufenthaltstitel zum Studium d¨¹rfen 140 Tage oder 280 Halbtage (4 Stunden/Tag) im Jahr arbeiten, wenn im Visum oder Aufenthaltstitel nicht explizit ausgeschlossen.

Studentische Nebent?tigkeiten an der Universit?t und beim Studierendenwerk sind zus?tzlich zu den 140 Tagen oder 280 Halbtagen und ohne Begrenzung  m?glich. Dies schlie?t auch T?tigkeiten auf Honorarbasis, d.h. freiberuflich und ohne Anstellungsvertrag, ein.

Nicht-EU-Studierende k?nnen auls als Selbst?ndige (ohne Arbeitsvertrag) au?erhalb des Campus arbeiten,  wenn sie einen Antrag bei der Ausl?nderbeh?rde f¨¹r diese T?tigkeit stellen.

F¨¹r Praktika ist bei Nicht-EU-Studierenden grunds?tzlich eine Arbeitserlaubnis notwendig. Freiwillige Praktika werden auf die 140 Tage-Regelung angerechnet. Aber: Pflichtpraktika geh?ren zum Studium und werden nicht auf die 140 Tage angerechnet.

Arbeitsrecht

1. Urlaubsanspruch

  • mindestens 20 Tage / Kalenderjahr (bei 5 Arbeitstagen/Woche)
  • Urlaubsanspruch besteht grunds?tzlich auch bei Minijobs

2. Krankheit
- Erkrankung beim Arbeitgeber ab dem ersten Krankheitstag melden (in der Regel nach 3. Krankheitstag mit ?rztlichem Attest)
- 6 Wochen Fortzahlung des Arbeitslohns durch den Arbeitgeber

3. K¨¹ndigungsschutz
- gesetzliche / vertragliche K¨¹ndigungsfristen f¨¹r Arbeitgeber und Arbeitnehmer/in
- verk¨¹rtze K¨¹ndigungsfristen, wenn "Probezeit" vereinbart wurde

4. Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis enth?lt einerseits Angaben zum Besch?ftigungszeitraum und den T?tigkeiten, andererseits eine Bewertung der Arbeitsleistung und des Verhaltens am Arbeitsplatz ("qualifiziertes Zeugnis").