Kranken- und Haftpflichtversicherung

Krankenversicherung

Für die Immatrikulation an der Universit?t müssen alle internationalen Studierenden - wie die deutschen Studierenden auch -  eine Krankenversicherung besitzen. Dafür gibt es mehrere M?glichkeiten:

- eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung oder
- eine deutsche private Krankenversicherung, wenn Sie über 30 Jahre alt sind oder
- die Europ?ische Versicherungskarte / EHIC (inkl. Formular E 106)

Studierende aus EU/EWR-Staaten/Schweiz

Studierende aus EU/EWR-Staaten und aus der Schweiz legen bei der Immatrikulation die gültige European Health Insurance Card (EHIC) einschlie?lich einer Fotokopie der EHIC (beide Seiten) vor. Bitte beantragen Sie diese rechtzeitig in Ihrem Heimatland und achten Sie auf die Gültigkeitsdauer, die Ihre gesamte Studiendauer an der Universit?t Konstanz umfassen soll.

Alternativ kann ein Zertifikat, das die EHIC vorl?ufig ersetzt (nicht die Best?tigung, eine EHIC bestellt zu haben), vorübergehend zur Einschreibung vorgelegt werden.

Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten/der Schweiz

Zeitstudierende (Austauschstudierende und Free-Mover) und Vollzeitstudierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten sind verpflichtet, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung abzuschlie?en.

Unter 30 Jahren k?nnen sich Studierende für ca. 105-110 Euro pro Monat bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse versichern. Damit sind die internationalen den deutschen Studierenden gleichgestellt, d.h. nach Vorlage der Chipkarte werden die Behandlungskosten direkt zwischen Arzt und Krankenkasse verrechnet.

Bitte beachten Sie, dass  private Krankenversicherungen aus dem Ausland für Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten nicht mehr von der Ausl?nderbeh?rde akzeptiert werden, da in der Regel nicht sichergestellt werden kann, dass das Leistungsspektrum dem der deutschen gesetzlichen Versicherungen entspricht.

Studierende > 30 Jahre
Ab dem 30. Geburtstag müssen sich internationale Studierende bei einer deutschen privaten Krankenkasse versichern, d.h. die bei einer Behandlung anfallenden Kosten müssen zun?chst selbst bezahlt und der Beleg danach bei der privaten Krankenversicherung eingereicht werden. Das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office hilft bei der Auswahl gern weiter.

Reiseversicherungen
Reiseversicherungen, wie sie zur Visumsbeantragung von den Botschaften akzeptiert werden, sind für die Immatrikulation nicht ausreichend. Diese Reiseversicherungen dienen lediglich zur Abdeckung der Notfallversorgung innerhalb der Visumsdauer. Bitte seien Sie darauf vorbereitet, dass es zu Mehrfach-Versicherungen kommen kann, da sie zur Immatrikulation bzw. für die Ausl?nderbeh?rde den umfangreichen standardisierten Versicherungsschutz analog zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besitzen müssen.

Spar-Tipp: Wenn Sie für den Finanzierungsnachweis für Ihr Visum oder die Aufenthaltserlaubnis ein Sperrkonto einrichten wollen,? k?nnen Sie bei einigen Anbietern ein kostengünstiges Sparpaket mit einer deutschen gesetzlicher Krankenversicherung abschlie?en (Expatrio,? Coracle und Fintiba). Mehr Infos hier

Europ?ische Versicherungskarte (EHIC)
Wenn Sie die Staatsangeh?rigkeit eines Nicht-EU/EWR-Staates besitzen und über eine EHIC-Karte verfügen, welche über den gesamten Zeitraum Ihres geplanten Studienaufenthalts an der Universit?t Konstanz gültig ist, bringen Sie bitte diese aus Ihrem Heimatland mit (alternativ: Formular E 106). Sollten Sie in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium beantragen müssen, dienen beide Dokumente als Nachweis über eine Krankenversicherung. 

Nur für Studierende aus der Türkei, Tunesien und dem ehemaligen Jugoslawien (Bosnien-Herzigowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien): 
Studierende, die aufgrund eines bilateralen Abkommens über die soziale Sicherheit in Deutschland Anspruch auf medizinische Hilfe, sowie Kranken- und Mutterschaftsgeld haben, sind daher von der gesetzlichen Verpflichtung, eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung zur Einschreibung abzuschlie?en befreit. 
Personen aus den oben genannten Vertragsstaaten werden gebeten, die entsprechenden Formulare als Berechtigungsnachweis für den vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland vorzulegen:
- Bosnien und Herzegowina (BH 6)
- Mazedonien (DE/RM 111)
- Montenegro (D/MNE 111)
- Serbien (DE 111 SRB)
- Tunesien (A/TN 11)
- Türkei (A/T 11)

Die deutsche gesetzliche Krankenversicherung im Ausland abschlie?en

  • Sie k?nnen die deutsche gesetzliche Krankenversicherung auch bereits im Ausland abschlie?en.
  • Sie ist frühestens ab Semesterbeginn (01.10./01.04.), ab Ankunft in Deutschland und ab der Einschreibung gültig. Sollten Sie vorher anreisen, ben?tigen Sie für die ersten Tage in Deutschland eine Reisekrankenversicherung. 
  • Für die Anmeldung bei der Krankenversicherung ben?tigen Sie noch keine Adresse in Konstanz. Geben Sie lediglich "Konstanz" als Studienort an. Nach der Anmeldung erhalten Sie per E-Mail eine Versicherungsbescheinigung zur Vorlage bei der Deutschen Botschaft zugeschickt.
  • Die gesetzlichen Krankenversicherungen bieten grunds?tzlich gleiche Leistungen plus unterschiedliche Zusatzleistungen an. Sie unterscheiden sich bei der Versicherung für Studierende nur geringfügig im Preis. In Konstanz finden Sie z.B.
     
  • AOK - Allgemeine Ortskrankenkasse
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Xenia Krause (xenia.krause@bw.aok.de)
  • TK - Techniker Krankenkasse
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Tobias Hauser (tobias.hauser@tk.de)
  • Barmer
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Dennis Rimmele (dennis.rimmele@barmer.de)
  • DAK - Deutsche Angestellten-Krankenkasse
    Kontakt/Antragsformular Konstanz: Marlene Vo Van (marlene.vo_van@dak.de)

?bersicht über alle gesetzlichen Krankenkassen

Studierende im Alter von 30 Jahren und ?lter

Die gesetzliche Verpflichtung zu einer deutsche gesetzliche Krankenversicherung für die Einschreibung an einer deutschen Universit?t gilt nicht mehr, wenn Studierende 30 Jahre und ?lter sind.
Das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office empfiehlt allen internationalen Studierenden dennoch, eine private deutsche Krankenversicherung für die Dauer ihres Studiums abzuschlie?en.

Hier k?nnen wir folgende private deutsche Krankenversicherungen empfehlen:
- Mawista (student comfort tariff)
- educare24 (XL tariff)
- Vela (Vela optimal tariff)
- Care Concept (Care College Premium tariff)

Nicht-EU/EWR-Studierenden ab 30 Jahren empfehlen wir dringend, eine der gelisteten Krankenversicherungen auch für das Visum und für den Aufenthaltstitel abzuschlie?en.

Haftpflichtversicherung

Nach deutschem Recht gilt, dass Sch?den an Personen und Dingen, die durch fahrl?ssiges Handeln verursacht wurden, in unbegrenzter H?he ersetzt werden müssen. Schadenersatz kann verlangt werden z.B.
- für Materialersatz und Reha-Ma?nahmen bei Verkehrsunf?llen mit dem Fahrrad,
- bei Sch?den an der Mietwohnung oder auch nur,
- wenn die Brille des Mitbewohners auf den Boden f?llt und bricht.

Wer fahrl?ssig gehandelt hat und nicht versichert ist, muss die Kosten aus seinem Privatverm?gen bezahlen, auch nach Rückkehr ins Ausland. Um dieses finanzielle Risiko zu vermeiden, haben die meisten Deutschen eine freiwillige Privathaftpflichtversicherung. Sie kl?rt im Versicherungsfall die Schuldfrage und kommt für den Schaden auf. Es gibt bereits Versicherungsangebote von 20-25 Euro für 6 Monate.

Die Universit?t Konstanz bietet keine Haftpflichtversicherung für Studierende an und kommt auch nicht für Schadensersatzansprüche der Studierenden auf. Alle Studierenden müssen selbst für ihren Versicherungsschutz sorgen.

Da internationale Studierende in der Regel mit engem Budget studieren, empfielt das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office dringend, nach Ankunft in Deutschland eine Haftpflichtversicherung für die Dauer des Aufenthalts abzuschlie?en. Wir helfen gerne dabei.