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Cotutelle

Unter "Cotutelle" versteht man eine Promotion, die an - meist - zwei Universit?ten in unterschiedlichen L?ndern und von mehreren "Doktorv?tern oder-müttern" individuell betreut wird. Die Abschlu?urkunde wird von allen beteiligten Universit?ten verliehen - es kann ein Titel getragen werden. Ausgangspunkt für eine Cotutelle sind h?ufig  wissenschaftliche Kontakte der BetreuerInnen, bestehende langj?hrige Partnerschaften zwischen den Institutionen - und ein ausgepr?gtes Interesse des Promovierenden.

Grundlage für ein solches Cotutelle- Promotionsverfahren ist ein Abkommen zwischen Promovierender/m, den BetreuerInnen sowie den beteiligten Universit?ten, vertreten durch den Rektor. Die Promotionsordnungen aller beteiligten Institutionen müssen integriert werden. Cotutelle-Vertr?ge werden daher individuell geschlossen und müssen von Betreuer/in und 明升体育_足球竞彩网-官网 Office, Justiziariat und Prüfungsamt begleitet werden. Eine finanzielle F?rderung ist damit leider nicht automatisch verbunden.

Erfahrungen mit Cotutelle-Promotionen gab und gibt es bereits in mehreren Fachbereichen und mit unterschiedlichen Partneruniversit?ten.

Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Cotutelle sind: 

  • Zwei BetreuerInnen für die Promotion
  • Promotionsvereinbarung
  • Annahme als DoktorandIn

Alle Details werden individuell in Einzelvereinbarungen festgehalten.

Den Antrag auf Cotutelle stellen Sie mit den oben genannten Unterlagen beim Zentralen Prüfungsamt, Frau Matzner.  Sie ber?t Sie zu den Details der Einzelvereinbarungen.