Die weltweite Lage angesichts der Corona Pandemie bleibt weiterhin dynamisch (Stand Februar 2022).

Die Universit?t Konstanz empfiehlt Ihren Mitgliedern, langfristige Aufenthalte (mehrw?chige bzw. mehrmonatige Auslandsstudien?aufenthalte, Praktika, Forschungs- und Lehraufenthalte) sorgf?ltig unter Berücksichtigung der geltenden Einreisebestimmungen und der Lage im Gastland zu planen und Risiko und Nutzen individuell abzuw?gen. Die Universit?t Konstanz wertet Auslandsaufenthalte ihrer Mitglieder als wichtigen Teil des Studiums bzw. der Ausbildung. Allerdings gestaltet sich die weltweite Corona Situation sehr unterschiedlich, was eine sorgf?ltige Planung voraussetzt, bei der Sie das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office gerne unterstützt. Das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office bzw. die FachbereichskoordinatorInnen stehen per Mail in Kontakt mit den Studierenden und informieren zielgruppenspezifisch über weitere Informationsangebote. Die wichtigsten Links finden Sie hier:


FAQ: Studierende im Auslandsstudium (Outgoings)

1.1. Allgemeine Informationen

Die Universit?t Konstanz empfiehlt Ihren Mitgliedern, langfristige Aufenthalte (mehrw?chige bzw. mehrmonatige Auslandsstudien?aufenthalte, Praktika, Forschungs- und Lehraufenthalte) sorgf?ltig unter Berücksichtigung der geltenden Einreisebestimmungen und der Lage im Gastland zu planen und Risiko und Nutzen individuell abzuw?gen.

Informieren Sie sich regelm??ig und unbedingt VOR Antritt einer Reise auf den Seiten des Ausw?rtigen Amtes und des Ziellandes und verfolgen Sie die Empfehlungen und Vorgaben Ihrer Gastinstitution.

Das Ausw?rtige Amt informiert weiterhin über die weltweit epidemiologische Lage und gibt die COVID-19-Hinweise für Reisende heraus. Zudem wird über Reisewarnungen besonders betroffener L?nder informiert.

Das Outgoing Centre der Universit?t Konstanz  stellt die wichtigsten Links zusammen und informiert gerne bei spezifischen Fragen bzgl. eines Auslandsaufenthaltes.

Hinweis: Bei Reisewarnungen handelt es sich um einen dringenden Appell des Ausw?rtigen Amts, nicht um ein Reiseverbot. Reisende entscheiden in jedem Fall in eigener Verantwortung, ob sie eine Reise antreten.

Das Bestehen einer COVID-19-bedingten Reisewarnung kann jedoch mittelbar rechtliche Auswirkungen haben, beispielsweise für die Gültigkeit einer Reisekrankenversicherung und die Zahlung von Stipendien. Hierzu sollten sich Reisende mit ihrem Versicherungsdienstleister in Verbindung setzen.

Weitere hilfreiche Links:

Wir m?chten auf folgende weitere Informationsquellen verweisen:

1.2. Auslandsstudium: Welche M?glichkeiten gibt es?

Die Universit?t Konstanz wertet Auslandsaufenthalte Ihrer Mitglieder als wichtigen Teil des Studiums. Allerdings sollte die weltweite Lage in den einzelnen L?ndern differenziert betrachtet werden und ggf. sehr kurzfristige ?nderungen müssen weiterhin in Betracht gezogen werden.

Im europ?ischen Hochschulraum (v.a. Erasmus Programml?nder) sind Auslandsaufenthalte weitgehend m?glich  - viele Hochschulen bieten wieder Pr?senzunterricht ggf. in Kombination mit virtuellen Angeboten an. Au?erhalb von Europa gestaltet sich die COVID-19 Situation sehr unterschiedlich und Aufenthalte unterliegen teilweise weiterhin Einschr?nkungen (Einreisebeschr?nkungen, Visa, Quarant?ne). W?hrend in einigen L?ndern strenge Einreiseregelungen herrschen (bspw. Einreise nur mit vollst?ndigem Impfstatus und Quarant?ne), ist ein Auslandsstudium m?glich. Andere L?nder bleiben für ein Auslandsstudienaufenthalt weiterhin geschlossen. (Stand Februar 2022)

Das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office fordert von allen ausreisenden Studierenden eine entsprechende Erkl?rung, dass sie auf die Gefahren in Risikol?ndern und solchen, für die eine Reisewarnung gilt, hingewiesen wurden und auf eigene Verantwortung ausreisen.

1.2.1. Welche Informationen gibt es von unseren Gasthochschulen?

Die Informationslage unserer Partneruniversit?ten ist sehr heterogen. Sobald wir Informationen erhalten, leiten wir diese weiter. Viele Partnerhochschulen informieren nominierte Studierende direkt.

Sehr wenige Partnerhochschulen haben in Europa den Studienbetrieb für Gaststudierende abgesagt. Da weltweit die Einreise in einige L?nder weiterhin nicht m?glich ist, ist ein Auslandsstudium noch nicht an allen Partnerhochschulen weltweit m?glich. Einige Hochschulen bieten virtuelle Lehrveranstaltungen an und manche Partneruniversit?ten erwarten Pr?senz vor Ort, z.B. für Prüfungen. Sollten es die Rahmenbedingungen zulassen, würden viele Universit?ten gerne zur Pr?senzlehre bzw. zu hybriden Formaten zurückkehren. Für diesen Fall unterstützen wir Ihr Auslandsstudium an der Partnerhochschule, überlassen aber die Entscheidung Ihnen, ob Sie das Auslandsstudium dort antreten m?chten. Bitte w?gen Sie diese Entscheidung gut ab und informieren Sie sich regelm??ig über Reisebeschr?nkungen, die Lage in Ihrem Gastland sowie die Empfehlungen Ihrer Gasthochschule. Die Erfahrung der vergangenen Monate hat gezeigt, dass sich die Lage sehr schnell ?ndern kann und es sehr kurzfristig neue Regelungen sowohl in Deutschland als auch in Ihrem Gastland geben k?nnte.

Aktuelle Informationen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Universit?ten.

1.2.2. Kann ich virtuelle Lehrangebote der Gastuniversit?t nutzen?

Wir m?chten Sie ermutigen, die digitalen Angebote der Gastuniversit?ten zu nutzen. Auch wenn ein Semester vor Ort nicht m?glich ist, k?nnen Sie eventuell trotzdem 明升体育_足球竞彩网-官网-Lehrveranstaltungen an Ihrer Gastuniversit?t besuchen. Es gibt jedoch auch Universit?ten, die im Falle einer Absage des Austausches aufgrund der Pandemie, keine virtuellen Alternativen anbieten.

Auch virtuell erbrachte Studienleistungen sind grunds?tzlich gleichwertig und anerkennungsf?hig. Sprechen Sie dies unbedingt rechtzeitig mit Ihrem Fachbereich ab.

Erasmus Programm: Erasmus-Studierende sollten alle Lehrveranstaltungen im Learning Agreement dokumentieren. Bei anhaltender Pandemie werden wir keinen Mobilit?tszuschuss zurückfordern, sollten Sie weniger als 30 ECTS w?hrend eines Semesters belegen und weniger als 18 ECTS erfolgreich bestehen.

Sollten Sie einen Auslandsaufenthalt im Gastland angetreten und vor Ort begonnen haben, jedoch aufgrund einer sich versch?rfenden Lage (Schlie?ung der Gasthochschule, Verlagerung von Pr?senzlehre in virtuelle Formate) vorzeitig zurückkehren, k?nnen die im Ausland entstandenen Kosten bis zur H?he des vorher vereinbarten Gesamtstipendiums (Grant Agreement) erstattet werden. Bitte denken Sie an eine entsprechende Best?tigung in der Confirmation of Stay, virtuell besuchte Lehrveranstaltungen müssen im Learning Agreement und Transcript of Records dokumentiert werden.

ABER ein virtuelles Auslandssemester OHNE physische Auslandsmobilit?t ist nicht f?rderf?hig (Stand 2.10.2020, gilt weiterhin ab Februar 2022).

?brigens: Auch die Universit?t Konstanz bietet derzeit noch einige Lehrveranstaltungen virtuell an. Wenn Sie sich nicht beurlauben lassen, k?nnen Sie parallel Lehrveranstaltungen an der Universit?t Konstanz und im Ausland belegen (Beurlaubungsregelungen). Pr?senzveranstaltungen sollen in den n?chsten Semesters wieder das Regelangebot sein.

1.2.3. Kann ich augrund der COVID-19 Lage von einem Auslandsaufenthalt zurücktreten oder abbrechen?

Ja. Bei anhaltender Pandemie in Ihrem Gastland haben wir Verst?ndnis, wenn Sie unter unklaren und dynamischen Rahmenbedingungen von Ihren Pl?nen auch kurzfristig zurücktreten oder einen begonnenen Studienaufenthalt doch abbrechen m?chten. Sie haben keine Nachteile bei einer eventuellen Neubewerbung zu befürchten.

Bitte informieren Sie über Ihren Rücktritt bei au?ereurop?ischen Programmen die jeweils zust?ndige Referentin/den jeweils zust?ndigen Referenten des 明升体育_足球竞彩网-官网 Office.

Erasmus-Programm in Europa: ?ber Ihren Zugang zu unserer Datenbank Mobility明升体育_足球竞彩网-官网 k?nnen Sie uns jederzeit über ?nderungen/Rücktritte/Abbrüche/die virtuelle Fortsetzung Ihres Auslandsstudiums informieren. Ihre Fachbereichskoordinatorin/Ihr Fachbereichskoordinator erh?lt automatisch eine E-Mail. Bitte informieren Sie auch Ihre Gasthochschule!

Unkosten (Reisekosten, Semester-Tickets im Gastland, ...) k?nnen Ihnen im Rahmen der Force Majeur Regelung innerhalb des Erasmus-Programms bis zur maximalen H?he des Grant Agreements erstattet werden. Erforderliche Belege stellen Sie bitte in Mobility 明升体育_足球竞彩网-官网 ein.

Sollten Sie aufgrund eines Abbruchs au?ergew?hnliche hohe Kosten für die Rückreise haben, sprechen Sie uns bitte direkt an.

1.2.4. Was bedeutet ein eingeschr?nkter Studienbetrieb für Studienleistungen und Stipendien?

Au?ereurop?ische Programme: Bei einigen von Ihnen ist die Auslandsmobilit?t mit einem Stipendium verbunden. Sollten Sie Ihren Auslandsaufenthalt verschieben wollen, stellt sich für Sie sicherlich die Frage, ob das Stipendium ebenfalls verschoben werden kann. Nach derzeitigem Stand k?nnen Stipendien nicht verschoben/ins n?chste akademische Jahr mitgenommen werden und es muss eine Neubewerbung stattfinden.

Erasmus-Programm: Das Erasmus-Programm kann Aufenthalte im Gastland – unabh?ngig von virtuellen oder analogen Lehrformaten – finanziell f?rdern. Die H?he richtet sich nach Ihrer individuellen Aufenthaltsdauer und ist abh?ngig vom Gastland. Die Auszahlung erfolgt zeitnah vor Ihrem geplanten Ausreisedatum, wenn uns Grant Agreement (im Original), digitales Learning Agreement UND Erkl?rung über die tats?chliche Ausreise auf eigene Verantwortung vorliegen.

Deutschlandweit gültige Informationen zum Erasmus-Programm angesichts der COVID-19 Pandemie finden Sie auf der Webseite des DAAD.

Die Koppelung des Erasmus-Stipendiums an ein vollwertiges Studium im Umfang von 30 ECTS/Semester und mindestens 18 ECTS im Transcript werden wir bei anhaltender Pandemie kulant handhaben k?nnen.

1.2.5. Wer erstattet mir Unkosten, wenn ich zurücktrete oder die Gastuniversit?t absagt?

Die Universit?t Konstanz kann leider keine Kosten erstatten, die im Zusammenhang mit einem geplanten Auslandsaufenthalt entstehen. Kosten für Visum, Sprachtests etc. k?nnen wir leider nicht erstatten. Daher raten wir dringend, Buchungen und Ausgaben sehr genau abzuw?gen und von nicht-stornierbaren Reisen und Unterkünften abzusehen.

Die Lage ist angesichts der Corona-Pandemie weiterhin sehr dynamisch und es kann zu sehr kurzfristigen ?nderungen von Einreisebestimmungen etc. kommen.

Erasmus-Programm: Sollten Sie kurzfristig Ihren Auslandsaufenthalt nicht antreten k?nnen und Sie nachweislich keine Rückerstattung von Reisekosten oder Kosten der Unterkunft erhalten UND uns ein Grant Agreement und Learning Agreement  vorliegt, k?nnen Ihnen im Rahmen von Force Majeur Unkosten maximal bis zur H?he des Grant Agreements zugestanden werden. Entsprechende Belege müssen über Ihren Zugang zu MOBON eingereicht werden. Individuelle Rückfragen: erasmus@uni-konstanz.de

1.2.6. Was muss ich bei Reise-/Krankenversicherungen beachten?

Bitte bedenken Sie, dass Sie sich für einen Auslandsaufenthalt ausreichend selbst versichern müssen. Bitte kl?ren Sie mit Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung die Kostenübernahme im Ausland unbedingt ab. Das Erasmus-Programm und andere Stipendienprogramme beinhalten keine Versicherung!

Zus?tzlich ist es dringend zu empfehlen, eine Auslandsreisekrankenversicherung abzuschlie?en – doch auch hier müssen Sie genau abkl?ren, was bei mehrmonatigen Aufenthalten gilt, wie die Regelungen im Pandemiefall aussehen und ob die Versicherung auch einspringt, wenn eine (COVID-19 bedingte) Reisewarnung des Ausw?rtigen Amtes besteht.

Weitere Hinweise finden Sie in den FAQ Reisekrankenversicherung auf der Seite "Covid-19-Reisewarnungen und Sicherheitshinweise".

Der DAAD bietet allen Studierenden ein Versicherungspaket für Auslandskranken- und Haftpflichtversicherungen an.

1.3. W?re ein Auslandspraktikum eine kurzfristige Alternative?

Sollten Sie Ihr Auslandssemester an der Gasthochschule nicht antreten k?nnen, w?re ein Auslandspraktikum (vor allem im europ?ischen Erasmus-Ausland) vielleicht eine gute Alternative zum Auslandssemester. Arbeitgeber in Industrie, Organisationen, Schulen oder auch Hochschulen k?nnen Sie individuell entsprechend Ihren Vorstellungen finden und kurzfristiger als Semesteraufenthalte arrangieren.

Eine Erasmus-F?rderung für Praktika (mindestens 2 Monate, maximal 12 Monate) ist laufend m?glich. Bewerbungsfrist ist 4 Wochen vor Praktikumsbeginn (Ausnahme: Bewerbungsfrist für Praktika in UK ist 3 Monate vor Praktikumsbeginn). Weitere Informationen

Bei Fragen rund ums Praktikum steht Ihnen gerne Verena Ladegast per E-Mail an praktikum.international@uni-konstanz.de zur Verfügung.

1.3.1. Erhalte ich die Erasmus+-Praktikumsf?rderung auch, wenn ich ein virtuelles Praktikum absolviere?

Virtuelle Erasmus+-Mobilit?ten sind coronabedingt zul?ssig. Studierende k?nnen gleich zu Beginn von den E-Learning-Angeboten (OLS Sprachkurs/Sprachf?rderung für Sprachen, die nicht in OLS vertreten sind/Hands-On-Learning zur interkulturellen Vorbereitung) profitieren. Die finanzielle F?rderung der Mobilit?t setzt mit dem Zeitpunkt der Reise ins Gastland ein, sei es zum Pr?senz- oder 明升体育_足球竞彩网-官网-Praktikum.

1.3.2. Kann ich mich auch auf andere F?rderm?glichkeiten für Auslandspraktika bewerben?

Weiterhin stehen mehrere F?rderprogramme für Auslandspraktika zur Verfügung, andere sind hingegen coronabedingt ausgesetzt. Informieren Sie sich über die aktuellen M?glichkeiten in der Stipendiendatenbank des DAAD.

1.4. Was ist mit zukünftigen Auslandsaufenthalten? (Stand: Februar 2022)

Die Pandemie beeinflusst weiterhin stark den Alltag und das Hochschulleben weltweit. Es ist davon auszugehen, dass die Gesamtsituation hinsichtlich internationaler Reisem?glichkeiten und -einschr?nkungen dynamisch bleiben wird.

Wir m?chten Interessenten an Auslandsaufenthalten ermutigen, sich im November bzw. Januar/Februar fristgerecht auf die Ausschreibungen zu bewerben – denn nur so kann das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office mit Ihnen kommunizieren, Sie rechtzeitig bei Partnerhochschulen nominieren und den Informationsfluss sicherstellen. Ob sich der Auslandsaufenthalt wirklich realisieren l?sst, bleibt abzuwarten und Sie sollten sich im Klaren sein, dass Sie bis zum Schluss flexibel bleiben müssen. Bei einigen Globalprogrammen ist darüber hinaus eine parallele Bewerbung auf das Erasmus+-Programm nicht m?glich – fragen Sie hierzu bitte bei den jeweiligen Koordinatorinnen nach.

Bitte w?gen Sie sehr genau ab, ob Sie einen Auslandsaufenthalt antreten sollten, wenn Sie planen in ein Land zu reisen, für das eine Reisewarnung des Ausw?rtigen Amtes besteht und das auf der Liste der Risikogebiete des Robert-Koch-Instituts steht.

Die Pandemieerfahrungen der letzten Monate haben alle Beteiligten immer wieder überrascht. Bei anhaltender Pandemie müssen Sie davon ausgehen,

1. dass Ma?nahmen vor Ort erheblich von denen in Konstanz bzw. Deutschland abweichen k?nnen, z.B. strikte Ausgangssperren, keine Besuche in anderen Haushalten, Einstellung des ?PNV, beschr?nkter Bewegungsradius.

2. dass es zu Grenzschlie?ungen kommen k?nnte, dass es zu Einschr?nkungen im Luft- und Reiseverkehr kommen kann und Reisen auch im Gastland nicht m?glich sind.

3. dass Sie gegebenenfalls im Gastland sowie bei der Rückkehr ins Heimatland in Quarant?ne müssen: in dieser Zeit müssen Sie sich versorgen und besch?ftigen k?nnen OHNE Familienmitglieder/WG-Bewohner*innen zu gef?hrden. Sollte es Quarant?ne-Ma?nahmen durch die Gasthochschule geben, so k?nnen diese erhebliche Kosten verursachen. Diese Kosten müssen Sie selbst tragen.

4. dass Sie mit zus?tzlichen Gesundsheitschecks oder-tests und damit mit zus?tzlichen Kosten rechnen müssen. Zudem k?nnen Visa-Verfahen mehr Zeit in Anspruch nehmen und ggf. müssen zus?tzliche Unterlagen eingereicht werden.

5. dass Freizeitprogramm, Partys, Exkursionen usw. unter bestimmten Pandemiebedingungen nicht m?glich sein werden.

6. dass ein virtuelles Studium sehr einsam sein kann und eine stabile Internetverbindung sowie gute technische Ausstattung erfordert.

7. dass Sie gegebenenfalls sehr viel Zeit in Ihrer Unterkunft verbringen werden.

8. dass ggf. die medizinische Versorgung im Gastland nicht den deutschen Standards entspricht.

9. dass ein Impfnachweis und/oder regelm??ige Tests erforderlich sind

Bitte seien Sie sich über solche m?gliche Einschr?nkungen im Klaren: ein Auslandsaufenthalt w?hrend einer Pandemie ist m?glich – erfordert aber eine besonders gute Vorbereitung, Planung, Durchhalteverm?gen, Sprachkenntnisse der Landessprache und eine solides Finanzierungspolster sowie Flexibilit?t.

Das 明升体育_足球竞彩网-官网 Office informiert nominierte Studierende VOR ihrer Ausreise durch Infoveranstaltungen: Wir teilen Ihnen alle uns zur Verfügung stehenden Informationen mit, k?nnen aber nicht versprechen, über alle Informationen zu verfügen und es besteht die M?glichkeit, dass sich die Lage kurzfristig ?ndert. Rücktritte sind selbstverst?ndlich m?glich.

Tipp: Bereiten Sie Ihren Auslandsstudienaufenthalt gut vor und rechnen Sie mit kurzfristigen ?nderungen. Sehen sie von nicht stornierf?higen Buchungen von Reise und Unterkunft ab, kündigen Sie ihre Unterkunft in Konstanz derzeit noch nicht. Stipendienleistungen sind in der Regel an eine physische Auslandsmobilit?t gebunden und ggf. von einer existierenden Reisewarnung abh?ngig.

Die Mitarbeiter*innen des 明升体育_足球竞彩网-官网 Office sind gut per Email erreichbar und bieten 明升体育_足球竞彩网-官网-Sprechstunden sowie virtuelle Infoveranstaltungen an. Kontaktieren Sie das Mobility明升体育_足球竞彩网-官网 werden registrierte Studierende direkt per E-Mail benachrichtigt.