Gro?britannien

Covid-19 Einreisebeschr?nkungen

Reisewarnung

Das Vereinigte K?nigreich Gro?britannien und Nordirland ist von COVID-19 weiterhin betroffen.

Aktuelle und detaillierte Zahlen bieten das Office for National Statistic und die britische Regierung, f¨¹r Schottland die schottische Regionalregierung.

Seit dem 18. M?rz 2022 sind pandemiebedingte Einschr?nkungen komplett aufgehoben.

Einreise und Visum

Seit dem 01. Oktober 2021 werden f¨¹r die Einreise nach Gro?britannien keine Personalausweise mehr akzeptiert.

Hier k?nnen Sie ¨¹berpr¨¹fen, ob Sie ein Visum f¨¹r Ihren Aufenthalt in Gro?britannien ben?tigen: Check if you need a UK visa

Reisedokumente

Die Einreise in das Vereinigte K?nigreich ist f¨¹r deutsche Staatsangeh?rige mit folgenden Dokumenten m?glich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorl?ufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein, Ausnahme: Gibraltar
  • Vorl?ufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Einreise ohne Visum:

  • Wenn Sie oder ein naher Familienangeh?riger vor dem 1. Januar 2021 in Gro?britannien gelebt haben, k?nnen Sie sich f¨¹r das kostenlose EU Settlement Scheme bewerben. Dieses k?nnen Sie bis sp?testens 30. Juni 2021 beantragen. Ausnahmen zur Bewerbung nach Ablauf dieser Frist bestehen.  
  • Touristen: F¨¹r touristische Zwecke ist f¨¹r deutsche Staatsb¨¹rger f¨¹r einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten kein Visum erforderlich.
  • Studenten und Forschende aus der EU oder der Schweiz: F¨¹r Aufenthalte bis zu 6 Monaten zum Studium oder zu Forschungszwecken ist kein Visum erforderlich. F¨¹r die Einreise reicht die Vorlage eines f¨¹r die Dauer des Aufenthalts g¨¹ltigen Passes.
  • Sie k?nnen auch aufgefordert werden ein Einladungschreiben nachzuweisen sowie einen Beleg, dass Sie eine Unterkunft f¨¹r Ihren Aufenthalt organisiert haben und Sie am Ende Ihres Besuchs abreisen werden.

Einreise mit Visum

Hier k?nnen Sie ¨¹berpr¨¹fen ob Sie ein Visum ben?tigen und wenn ja welches: visas-immigration

  • Personen, die nicht eine Staatsangeh?rigkeit eines EU-Staats bzw. der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein besitzen, m¨¹ssen seit 1.1.2021 f¨¹r Aufenthalte bis zu 6 Monaten ein Besuchervisum beantragen.
  • Ein Standard-Besuchervisum kostet ?100.

Ã÷ÉýÌåÓý_×ãÇò¾º²ÊÍø-¹ÙÍø-Antrag

Aktuelle Informationen finden Sie auf der Website des Ausw?rtigen Amtes. Wichtig: Verbindliche Informationen zur Einreise nach Gro?britannien und Nordirland k?nnen ausschlie?lich die zust?ndigen Britischen Vertretungen in Deutschland erteilen.

Als Gesch?ftsreisende(r) k?nnen Sie nicht:

  • eine bezahlte oder unbezahlte Arbeit f¨¹r ein britisches Unternehmen oder als Selbstst?ndige/r verrichten
  • ein Praktikum oder eine Ausbildung absolvieren
  •  Waren und Dienstleistungen anbieten
  • Pr¨¹fen Sie hier, ob Sie ein Visum f¨¹r Ihre Gesch?ftsreise beantragen m¨¹ssen, um Ihre geplanten Aktivit?ten durchzuf¨¹hren.
  • F¨¹r regelm??ige Gesch?ftsreisen nach Gro?britannien k?nnen Sie ein Standard-Langzeitvisum f¨¹r Besucher beantragen, das f¨¹r 2, 5 oder 10 Jahre g¨¹ltig ist. Sie k?nnen dann bei jedem Besuch maximal 6 Monate bleiben.
  • Ein Standard-Besuchervisum kostet 122 €.
  • Die Geb¨¹hr f¨¹r ein Langzeit-Standard-Besuchervisum h?ngt von der L?nge ab: 2 Jahre - 460 €; 5 Jahre - 820 €; 10 Jahre - 1.025 €.


Studierende

  • F¨¹r Aufenthalte zu Studienzwecken ¨¹ber 6 Monate muss ein Studentenvisum beantragt werden: student-visa
  • F¨¹r den Antrag wird eine Best?tigung der aufnehmenden Einrichtung ben?tigt (Confirmation of Acceptance for Studies, CAS) sowie ein Nachweis ¨¹ber ausreichende Englischkenntnisse: Knowledge of English .
  • Ein Studentenvisum kann fr¨¹hestens 6 Monate vor Beginn des Studienaufenthalts beantragt werden.
  • Die Geb¨¹hr f¨¹r ein Studentenvisum betr?gt ?348.Hinzu kommen noch die Kosten f¨¹r den Gesundheitszuschlag (Immigration Health Surcharge) in H?he von ?470 .

Forschende

  •  F¨¹r Dienstreisen und Forschungsaufenthalte von nicht EU-B¨¹rger*innen, Schweizer*innen oder Lichtensteiner*innen bis zu 6 Monaten kann i. d. R. ein Standard Visitor Visa beantragt werden. 
  • F¨¹r Dienstreisen und Forschungsaufenthalte von ¨¹ber 6 Monaten Dauer muss ein Temporary Worker - Government Authorised Exchange visa (T5) beantragt werden.
  • Dieses Visum kann fr¨¹hestens 3 Monate vor Beginn des Aufenthalts beantragt werden.
  • Es berechtigt zu Aufenthalten bis zu 12 bzw. 24 Monaten, je nach Aufenthaltsgrund.
  • F¨¹r den Antrag wird eine sponsorship reference number ben?tigt. 
  • Die Geb¨¹hr betr?gt ?189 bzw. ?244 je nach Herkunftsland. Hinzu kommt die Geb¨¹hr f¨¹r den Gesundheitszuschlag (Calculate Immigration Health Surcharge)
  • F¨¹r regelm??ige Dienstreisen nach Gro?britannien kann ein langfristiges Standard-Besuchervisum beantragt werden, das f¨¹r 2,5 oder 10 Jahre g¨¹ltig ist. Sie k?nnen dann bei jedem Besuch maximal 6 Monate bleiben.
  • Die Geb¨¹hr f¨¹r ein Langzeit-Standard-Besuchervisum h?ngt von der L?nge ab: 2 Jahre - ?361; 5 Jahre - ?655; 10 Jahre - ?822.

Praktika

  • F¨¹r Praktikantinnen und Praktikanten ist im Rahmen des Erasmus+ Programms f¨¹r einen Aufenthalt im Vereinigten K?nigreich ein Temporary Worker-Government Authorised Exchange visa (T5) erforderlich.
  • Um ein solches Visum beantragen zu k?nnen, m¨¹ssen die Teilnehmenden ¨¹ber ein sogenanntes Certificate of sponsorship (Referenznummer) verf¨¹gen, das f¨¹r Erasmus+ vom British Council ausgestellt wird und f¨¹r 3 Monate g¨¹ltig ist.
  • Die Beantragung der Referenznummer ist von der entsendenden Hochschule und nicht von den einzelnen Gef?rderten beim British Council einzureichen. 
  • Dieser Vorgang kann bis zu drei Wochen in Anspruch nehmen und ist f¨¹r deutsche Staatsb¨¹rger und Staatsb¨¹rgerinnen nicht kostenpflichtig.
  • Der Visumsantrag kann nach Vorlage der Referenznummer aus dem Certificate of sponsorship online ausgef¨¹llt werden und kostet 244 britische Pfund (deutsche Staatsb¨¹rger und Staatsb¨¹rgerinnen erhalten eine Verg¨¹nstigung von 55 britischen Pfund).
  • Wer ¨¹ber ein Visum verf¨¹gt, muss zudem eine Immigration Health Surcharge f¨¹r den Zugang zum NHS, dem ?ffentlichen Gesundheitsdienst, zahlen. F¨¹r Studierende betr?gt die Geb¨¹hr 470 britische Pfund j?hrlich.
  • In der Kategorie Tier5 (GAE) gibt es keine Vorgabe zum Mindestgehalt. Allerdings ist auch geregelt, dass die Studierenden ihren Lebensunterhalt durch die Erasmus+-F?rderung und/oder das Praktikumsgehalt nachweisen m¨¹ssen und keine ?ffentlichen Leistungen beantragen d¨¹rfen.

Medizinische Versorgung

Kurzaufenthalte

  • F¨¹r grenz¨¹berschreitende Leistungen bei Krankheit gelten ab 01.01.2021 die bisherigen Bestimmungen grunds?tzlich fort.
  • Von deutschen Krankenkassen ausgestellte Europ?ische Krankenversicherungskarten (EHICs) k?nnen bei vor¨¹bergehenden Aufenthalten im Vereinigten K?nigreich auch ab 01.01.2021 im bisherigen Format weiterhin eingesetzt werden.
  • Studierende: EU-Studenten, die f¨¹r weniger als 6 Monate zum Studium nach Gro?britannien kommen, ben?tigen kein Visum und m¨¹ssen die Immigration Health Surcharge nicht bezahlen - sie k?nnen mit ihrer in der EU ausgestellten EHIC die medizinisch notwendige Gesundheitsversorgung in Gro?britannien nutzen.
  • Gesundheitsbeitr?ge, die das Vereinigte K?nigreich bei einem Studienbeginn ab dem 1. Januar 2021 erhebt, um einen vollen Zugang zum Gesundheitssystem zu erhalten, k?nnen sich Studierende unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise vom Vereinigten K?nigreich erstatten lassen. Mehr Infos: https://www.gov.uk/healthcare-immigration-application/refunds

L?ngere Aufenthalte

  • Wenn Ihr Kurs ¨¹ber den 30. Juni 2021 hinausgeht, m¨¹ssen Sie das sog. EU Settlement Scheme beantragen
  • Damit werden Sie in der Lage sein, im Vereinigten K?nigreich zu arbeiten und Sie haben kostenlosen Zugang zum nationalen Gesundheitswesen, dem NHS.

Zusatzversicherung

  • Um ¨¹ber diese Grundversorgung hinaus Leistungen zu erhalten, ist eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll. Hier ist z. B. ein Krankenr¨¹cktransport nach Deutschland inbegriffen.
  • Daher wird der Abschluss einer privaten Reisekranken- und R¨¹ckholversicherung empfohlen, die auch eine Behandlung in privaten Krankenh?usern erm?glicht.
  • Weitere Einzelheiten gibt die Deutsche Verbindungsstellen Krankenversicherung im Ausland.
  • Ansonsten erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Ausk¨¹nfte ¨¹ber die aktuellen Regelungen.

Autofahren und F¨¹hrerschein

Autofahren

  • Informationen zum Autofahren in Gro?britannien bietet Find-Your-Great-Britain.
  • Es herrscht Linksverkehr. Stellen Sie bei Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug sicher, dass Scheinwerfer hierf¨¹r eingestellt sind bzw. entsprechend abgeklebt werden.
  • Die Promillegrenze betr?gt 0,8, in Schottland 0,5.
  • Vorfahrtsregelungen sind ¨¹blicherweise beschildert mit STOP oder GIVE WAY oder entsprechend markiert, wobei eine doppelte, wei?e Querlinie STOP bedeutet, eine doppelte, unterbrochene Linke verlangt langsames Heranfahren.

F¨¹hrerschein

Der EU-F¨¹hrerschein wird  mindestens bis zum 31. Dezember 2020 f¨¹r kurzfristige Aufenthalte weiterhin anerkannt, siehe EU drivers visiting or living in the UK after EU Brexit.

Geld/Kreditkarten

Landesw?hrung ist das britische Pfund Sterling (GBP). Das Abheben von Bargeld an Geldautomaten und die Bezahlung mit Kreditkarten sind ¨¹berall m?glich. FAQs f¨¹r Verbraucher zum Brexit bietet die Bundesanstalt f¨¹r Finanzdienstleistungen BaFin.

Brexit und Erasmus

Seit dem 1. Februar 2020 ist das Vereinigte K?nigreich von Gro?britannien und Nordirland nicht mehr Mitglied der Europ?ischen Union.

Antworten auf konkrete Fragen gibt es im Brexit-Checker der britischen Regierung.

Erasmus

  • Der neue Partnerschaftsvertrag sieht f¨¹r die kommende Programmgeneration (ab 2021-2027) keine weitere Teilnahme an Erasmus+ vor.

Erasmus+ Mobilit?ten (Studierende, Gastdozenturen und Verwaltungspersonal) nach/aus Gro?britannien k?nnen 2022/2023 aus Restmitteln des Erasmus Budgets 2020 (bis Mai 2023) finanziert werden. Ab dem Hochschuljahr 2023/24 stehen Erasmus Mittel "20% Sonderbudget Partnerl?nder" zur Verf¨¹gung - f¨¹r Studienaufenthalte. Gastdozenturen entfallen, Personalmobilit?ten sind dann nur noch sehr eingeschr?nkt f?rderf?hig. Aufenthalte l?nger als 6 Monate ben?tigen ein Visum, zus?tzliche Krankenversicherung und Sprachzertifikate.

Weitere Informationen gibt es beim DAAD.