Japan

Covid-19 Einreisebeschr?nkungen

Einreisebeschr?nkungen

  • Aktuelle und detaillierte Zahlen zu den Covid-19 Infektionen im Land bietet die Weltgesundheitsorganisation WHO.
  • Der Nachweis einer Grundimmunisierung und Booster-Impfung ist für die Einreise nicht mehr notwendig.
  • Einreisende müssen Ihre Einreise nicht mehr über Visit Japan Web registrieren, k?nnen dies aber tun, um den Einreiseprozess zu beschleunigen.
  • Immer aktuelle Informationen zu pandemiebedingten Einreisebestimmungen bietet die Botschaft Japans in Berlin und das japanische Au?enministerium.

Einreise und Visum

Einreise

  • Deutsche Staatsangeh?rige ben?tigen für Aufenthalte von bis zu insgesamt 180 Tagen zum Zwecke des Tourismus oder für Gesch?ftsreisen ohne Aufnahme einer Erwerbst?tigkeit oder eines Studiums kein Visum.
  • Staatsangeh?rige der hier aufgeführten L?nder ben?tigen ebenfalls kein Visum für Kurzaufenthalte.
  • Bei der Einreise wird am Flughafen eine Aufenthaltserlaubnis (?Landing Permission“) als ?Temporary Visitor“ für zun?chst 90 Tage erteilt.
  • Die Verl?ngerung um weitere 90 Tage ist durch Anmeldung bei dem für den Aufenthaltsort zust?ndigen Einwohnermeldeamt und Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis im Pass durch die ?rtlich zust?ndige Einwanderungsbeh?rde (Immigration Office) m?glich.

Die Einreise ist für EU-Staatsangeh?rige mit folgenden Dokumenten m?glich:

  • Reisepass: Ja
  • Vorl?ufiger Reisepass: Ja
  • Personalausweis: Nein
  • Vorl?ufiger Personalausweis: Nein
  • Kinderreisepass: Ja

Reisedokumente müssen für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts gültig sein.

Ausweispflicht

In Japan besteht Passzwang für Ausl?nder. Ausl?nder, die sich vorübergehend in Japan aufhalten, müssen jederzeit ihren Reisepass mit sich führen. Ausl?nder, die in Japan leben, müssen ihre Residence Card mit sich führen. Ausl?nder, die ohne Ausweis angetroffen werden, k?nnen verhaftet und mehrere Tage festgehalten werden. Es droht zudem eine h?here Geldstrafe.

Visum

Deutsche, die in Japan einer Erwerbst?tigkeit, einem Studium oder einer Berufsausbildung nachgehen oder sich sonst l?nger als 180 Tage aufhalten wollen, sowie ihre Familienangeh?rigen ben?tigen vor der Einreise ein Visum, das bei der zust?ndigen japanischen Auslandsvertretung beantragt werden muss.

Visakategorien

Um ein Arbeitsvisum –unabh?ngig von der genauen Kategorie- zu erhalten, müssen Sie bzw. Ihr Arbeitgeber in Japan für Sie ein Certificate of Eligibility (CoEs) beim Immigration Office beantragen. Dort wird der Antrag geprüft und gegebenenfalls genehmigt.

  • Nach der Ausstellung des CoEs wird Ihnen dieses per Post zugesandt. 

Dann k?nnen Sie ihr Visum bei folgenden Auslandsvertretungen beantragen:

Die Bearbeitungszeit des Visums dauert in der Regel nicht l?nger als drei Arbeitstage. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Beantragung des Certificate of Eligibility beim Immigration Office rechtzeitig erfolgen muss, da die Ausstellung zwei bis drei Monate in Anspruch nehmen kann.

Unterlagen, die für den Visaantrag bei der japanischen Botschaft in Berlin/dem japanischen Konsulat vorgelegt werden müssen:

  1. Gültiger Reisepass
  2. Vollst?ndig ausgefülltes Antragsformular / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Antragsformulare ein.
  3. Ein Passfoto (Frontalaufnahme, keine Scans oder kopierten Passbilder), das nicht ?lter als 6 Monate und nicht besch?digt ist / Alle Staatsbürger aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion reichen bitte zwei Passfotos ein.
  4. Das Original Certificate of Eligibility aus Japan. 
  5. Kopie des Certificates of Eligibility

Kontakt:

Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie  bitte die japanische Botschaft in Berlin:

Email: taishikan-ryoujibu@bo.mofa.go.jp
Telefon: (030) 21094 0

Sicherheitshinweise

Sicherheitshinweise

Bitte beachten Sie die aktuellen Reise- und Sicherheitshinweise des Ausw?rtigen Amts zu Japan

Wegen der sich t?glich ?ndernden Situation erkundigen Sie sich bitte auch bei der Botschaft Japans in Berlin nach aktuellen Einreisebestimmungen.

Teilreisewarnung des Ausw?rtigen Amts Stand M?rz 2022.

Fukushima

"Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften von Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry (METI).

  • Meiden Sie die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry).
  • Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zust?ndigen regionalen Beh?rden und beschr?nken Sie diese auf ein Minimum.
  • Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
  • Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.

Erdbeben und Unwetter

Japan ist das erdbebenreichste Land der Erde und besitzt zahlreiche aktive Vulkane. Im Jahresdurchschnitt werden rund 1.500 Beben seismisch registriert, von denen mehrere auch in Tokyo deutlich wahrgenommen werden k?nnen.

Geld und Banken

Bezahlen

Landesw?hrung ist der Yen (JPY).  In Japan wird bei Eink?ufen üblicherweise mit Bargeld bezahlt, selbst wenn es sich um Betr?ge von mehreren hundert Euro handelt. Oft sind L?den und Restaurants auch nicht mit Kartenleseger?ten ausgestattet, die europ?ische Geldkarten annehmen. Daher ist es besser beim Einkauf Bargeld bereit zu haben.

Geld wechseln

Den besten Wechselkurs für Yen erhalten Sie in Japan, wobei Sie schon am Flughafen Wechselm?glichkeiten finden. Geld umtauschen kann man in Wechselstuben, Banken und Post?mtern. Es werden Devisen in Bargeld oder als Reiseschecks (American Express, Thomas Cook) gegen die Landesw?hrung eingetauscht. Viele Urlauber bevorzugen den Geldwechsel in gro?en Kaufh?usern wie Daimaru oder Matsuya. Gr??ere Hotels k?nnen ebenfalls Fremdw?hrung umtauschen. In jedem Fall wird der Reisepass oder Personalausweis zur Vorlage gefordert. In Banken ist mit l?ngeren Wartezeiten an den Wechselschaltern zu rechnen.

Geld abheben

  • Mit den Karten der g?ngigen Anbieter l?sst sich problemlos Bargeld an Geldautomaten beziehen.
  • Akzeptierte Karten sind vor allem Visa und MasterCard weiter oft Visa Electron, Visa-plus, Cirrus, American Express, Diners Club und JCB.
  • Seit Anfang 2018 werden oft auch EC-Karten akzeptiert (mit Maestro- oder VPay-Zeichen).
  • Am weitesten verbreitet sind die Automaten der Seven Bank, welche in jedem Konbini-Supermarkt der Discountkette 7-Eleven stehen (weitere Automaten finden Sie an Flugh?fen, in Hotels und Kaufh?usern).
  • Weitere Superm?rkte mit Geldautomaten (ATM), die nicht-japanische Karten akzeptieren, sind FamilyMart und Lawson sowie Automaten der AEON Bank und der Japan Post Bank.
  • Achtung: Auch bei Verwendung g?ngiger Kreditkarten fallen in Japan beim Geld abheben Gebühren für den Auslandseinsatz an. Hinzu kommt oftmals noch eine Transaktionsgebühr. Wer  die l?stigen Auslandsgebühren sparen m?chte, hat die M?glichkeit, weltweit mit einer sogenannten Reisekreditkarte Bargeld abzuheben.

Medizinische Versorgung

Allgemeine Hinweise

  • Die medizinische Versorgung in Japan ist mit Europa zu vergleichen und technisch, apparativ und hygienisch unproblematisch.
  • Obwohl in den gro?en St?dten eine Reihe von englisch- und deutschsprachigen ?rzten zur Verfügung stehen, die bei den deutschen Vertretungen in Japan erfragt werden k?nnen, kann die Kommunikation mit anderen ?rzten ausgesprochen schwierig sein.
  • Viele Krankenh?user behandeln ausl?ndische Patienten nur gegen Vorkasse.

Hier finden Sie Informationen zu Krankenh?usern in Japan

Vorsorge

Als Reiseimpfungen wird bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition (l?ndliche Gebiete) ein Impfschutz gegen Japanische Encephalitis empfohlen.

Krankenversicherung

Allgemeine Information zu Auslandskrankenversicherungen und eine Liste von Anbietern finden sie hier.

Telefonieren und Internetnutzung

Telefonieren und Internetzugang

Beachten Sie bitte die allgemeinen Hinweise zu Telefonieren und Internetnutzung im Ausland.

Japanische SIM-Karte vorab kaufen

Bei Aufenthalten ab 2 Wochen L?nge lohnt es sich, eine japanische SIM-Karte zu kaufen. Die Karten k?nnen online vorbestellt  werden. 

Eine Touristen-Sim-Karte ist meist 7-30 Tage gültig. Viele Firmen bieten auch an, die Karte kostenpflichtig für 7-30 Tage zu verl?ngern.

Anbieter:

Sie k?nnen sich die Karte dann zum entsprechenden Shop am Flughafen in Tokio schicken lassen.

Bei einigen Anbietern k?nnen Sie sich die Karte auch vor Reisebeginn nach Hause schicken lassen:

verivox.de/sim-karte-japan

Japanische Sim-Karten für Touristen erm?glichen in der Regel nur einen Internet-Zugang. Das bedeutet, dass man damit nicht direkt telefonieren kann. Allerdings l?sst sich das leicht mit Skype l?sen, indem man  über Skype oder Google Hangouts ins deutsche oder japanische Festnetz telefoniert. Mehr Informationen Sie hier.

Es gibt eine Karte, mit der Sie auch telefonieren k?nnenmobal.com/japan-sim-card

Achtung: Bevor die Karte funktioniert, müssen Sie diese erst über das kostenlose Wifi am Flughafen aktivieren.

Wifi-Router mieten

Für kürzere Aufenthalte in Japan, ist es empfehlenswert einen mobilen Wifi Router zu mieten. Die mobilen Wifi-Router sind kleiner als eine Postkarte und sehr leicht! Das Ger?t kann man vorab online bestellen und am Flughafen abholen. 

Wohnen

Allgemeines

Wohnungsarten

  • Bei der Suche nach einer Wohnung besteht die Wahl meist zwischen manshon (マンション) und apaato (アパ ー ト).
  • manshon kommt vom englischen Wort mansion, welche meist stabiler gebaut sind und dickere W?nde haben als apaato, das vom englischen Wort apartment hergeleitet wird.
  • Diese haben oft auch noch Holz als Baugrundlage, es gibt heutzutage aber auch Mixformen. Die Qualit?t von apaato ist meist etwas niedriger, aber dadurch sind die Preise dafür günstiger.

Wohnungsgr??en

  • Spricht man in Deutschland von Ein-Raum- oder Zwei-Raum-Wohnungen, werden Ihnen in Japan die Buchstaben L, D und K begegnen.
  • L steht hierbei für Living Room, D für Dining Room und K für Kitchen.
  • So gibt es beispielsweise 2LDK-Wohnungen, die also Wohn- und Esszimmer, Küche und zwei R?ume beinhalten.
  • Bei einer 1DK-Wohnung erwartet Sie eine Wohnung mit Esszimmer, Küche und einem weiteren Zimmer.
  • Heutzutage wird die Gr??e von Wohnungen zwar auch in Quadratmetern angegeben, oft findet man aber noch das japanische Ma?, welches sich danach ausrichtet, wie viele Tatami-Matten in einen Raum passen.
  • Dieses ist zwar ein Standardwert, unterscheidet sich allerdings etwas nach der Region – 191 x 95,5 cm im Westen Japans und 176 x 87,8 cm im Osten.
  • Wenn ein Raum also eine Gr??e von 6 jou (畳) hat, ist dieser 6 Tatami-Matten gro? oder 9,18 m?.

Mietvertrag

  • Bevor Sie einen Mietvertrag endgültig unterschreiben, überprüfen Sie, wie es sich mit reikin (礼金, れいきん) und shikikin (敷 金, しききん) verh?lt: Reikin ist eine Marklerprovision, auch gern ?Schlüsselgeld“ genannt, und muss oft bereits vor dem Einzug gezahlt werden.
  • Diese betr?gt oftmals ein bis drei Monatsmieten und ist in der japanischen Kultur stark verankert.
  • Sie entspricht nicht etwa einer Vorauszahlung der kommenden Monatsmieten, sondern ist ein Extrabetrag, der aufgebracht werden muss. 
  • Shikikin ist eine Kaution, die meist ein bis zwei Monatsmieten betr?gt und ebenfalls vor Einzug verlangt wird.
  • Wenn es bei Auszug keine Sch?den oder Probleme gibt, erh?lt man diese mit Ende des Vertrages wieder.
  • Es ist demnach nicht unüblich, dass man, wenn man eine Wohnung in Japan mieten m?chte, bereits mit dem Einzug 5 bis 6 Monatsmieten zahlen muss. 
  • Die Miete, die im Mietvertrag steht, ist meist nur die Kaltmiete.
  • Sie erhalten dann bald per Post die Rechnungen für Strom, Wasser, Gas & Co.
  • Diese lassen sich meist einfach im Convenience Store, bei der Post oder der Bank bezahlen.

Unterkunftssuche

Kurzfristige Unterkunft

Hier k?nnen Sie nach einer kurzfristigen Unterkunft suchen:

L?ngerfristige Unterkunft

Hier k?nnen Sie nach mittel-und langfristigen Unterkünften suchen:

Transportmittel und Führerschein

?ffentliche Verkehrsmittel

Die ?ffentliche Verkehrsverbindungen in Japan sind sehr gut: Es gibt zahlreiche Inlandsflüge und ein dichtes Eisenbahnnetz inklusive Hochgeschwindigkeitszüge. In den St?dten existieren Busverbindungen und zahlreiche Taxis, in den Gro?st?dten auch U-Bahnen, die zu Sto?zeiten allerdings h?ufig überfüllt sind.

Das Zugnetz von Japan Rail (JR) umfasst das gesamte Land, und JR East ist für das Netz im Osten Japans einschlie?lich Tokyo zust?ndig. Es gibt eine Reihe von Bahnkarten mit einer unbegrenzten Anzahl von Fahrten, die es Ihnen erm?glichen, die Vorteile dieses ausgedehnten Schienennetzes zu nutzen und ein sehr kostengünstiges und bequemes Fortbewegungsmittel sein k?nnen.

JR-Bahnp?sse

Der Japan Rail Pass wird für Besucher angeboten, die zu touristischen Zwecken nach Japan kommen. Nach Abschluss des relativ einfachen Registrierungsprozesses k?nnen Sie ihn sofort auf jeder JR-Linie verwenden – einschlie?lich des Narita Express und der meisten Shinkansen (Hochgeschwindigkeitszüge). Wenn Sie planen, innerhalb von Tokyo und weiter zu anderen Orten zu reisen, sollten Sie den Kauf dieses Passes in Betracht ziehen.

Wenn Sie w?hrend Ihres Aufenthalts vor allem in Tokyo bleiben m?chten, sollten Sie den JR Tokyo Wide Pass erw?gen. Neben unbegrenzten Fahrten in der Stadt k?nnen Sie damit auch in die umliegenden Pr?fekturen der Kanto-Region reisen.

Autofahren

In Japan herrscht Linksverkehr. Es gilt striktes Alkoholverbot.
Der Verkehr ist meist langsam, aber diszipliniert. Auch Reisende sollten sich einer defensiven Fahrweise anpassen. Die H?chstgeschwindigkeit ist meist niedriger als in Deutschland, auf Autobahnen max. 80 bzw. 100 km/h.
Autobahnen sind ausnahmslos mautpflichtig. Für ausl?ndische Reisende wird ein vergünstigter Japan ExpressPass angeboten, der für eine bzw. zwei Wochen mit Ausnahme von Hokkaido, Tokyo und Osaka unbegrenzte Autobahnfahrten erm?glicht. Reisende sollten sich ansonsten bei Anmietung eines Fahrzeugs über Verkehrsregeln und Optionen für Mautgebühren erkundigen.
Hilfreiche Informationen für Reisende bietet in englischer Sprache die Japan National Tourism Organization.

Führerschein

Um in Japan ein Fahrzeug fahren zu dürfen, ben?tigen Inhaber eines nationalen deutschen Führerscheins eine japanische ?bersetzung. Der 明升体育_足球竞彩网-官网e Führerschein wird in Japan nicht anerkannt.

?bersetzungen k?nnen in Japan direkt an einem der zahlreichen 明升体育_足球竞彩网-官网 Service Counter der  Japan Automobile Federation (JAF) angefertigt werden. Die ?bersetzung wird in der Regel am selben, sp?testens am n?chsten Werktag gefertigt und kostet 3.000,- Yen (je nach Wechselkurs ca. 20 – 25 Euro). Originalführerschein und ?bersetzung sind stets zusammen mitzuführen und für bis zu ein Jahr nach Einreise gültig.

Das Japanische Fremdenverkehrsamt in Frankfurt listet zudem einige Anbieter in Deutschland auf, die bei der Beschaffung von Führerscheinübersetzungen aus Japan behilflich sein k?nnen.
Ab 1. Januar 2020 werden auch ?bersetzungen anerkannt, die vom ADAC Südbayern e.V. gefertigt wurden.

Kinderbetreuung und Schulen

Kindergarten

Der Kindergarten ist eine Bildungseinrichtung für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung. Es gibt staatliche, ?ffentliche und private Kinderg?rten. Tr?ger sind jeweils das Land, die Kommune oder private Bildungs-K?rperschaften. In manchen Gemeinden gibt es finanzielle Unterstützung für Kinder an privaten Kinderg?rten.

Kinderbetreuungseinrichtungen 

Diese Einrichtungen vereinen die Funktionen von Kindergarten und Kindertagesst?tte. Hier erhalten Kinder sowohl eine Erziehung wie im Kindergarten als auch Betreuung wie in den Kindertagesst?tten, unabh?ngig davon, ob die Erziehungsberechtigten zu Hause sind oder nicht. Weiterhin finden Sie hier Beratung in Sachen Kindererziehung. Es gibt vier Arten von Kinderbetreuungseinrichtungen: Kooperationstyp (y?ho renkei), Kindergartentyp (y?chi en), Kindertagesst?ttentyp (ho’ikusho) und nicht anerkannte Einrichtungen (ninkagai shisetsu).

Das Schulsystem in Japan

6-3-3-4-System:

  • 6 Jahre zur Grundschule – sho?gakko? (小学校)–
  • 3 Jahre zur Mittelschule – chu?gakko? (中学校)–
  • 3 Jahre zur Oberschule – ko?ko? (高校)–
  • 4 Jahre zur Universit?t – daigaku (大学)

Die Schulpflicht in Japan erstreckt sich über die Grund- und Mittelschule. Doch obwohl die Schulpflicht mit dem Beenden der Mittelschule endet, besuchen über 95% der Schüler danach eine weiterführende Schulform. 

Es gibt drei Arten von Schulen:

  1. Staatliche Schulen (Staat)
  2. ?ffentliche Schulen(Kommunen)
  3. Private Schulen (Bildungs-K?rperschaften).

Prinzipiell kann eine ?ffentliche Grund- oder Mittelschule am Wohnsitz ohne Aufnahmeprüfung besucht werden. Zur Aufnahme an privaten Schulen muss eine Aufnahmeprüfung bestanden werden.

  • Um an einer Oberschule oder eine Universit?t (bei einigen privaten Schultr?gern gilt dies auch schon für frühere Schulformen) aufgenommen zu werden, müssen japanische Schüler in den allermeisten F?llen eine Aufnahmeprüfung bestehen. Dies ist ein deutlicher 明升体育_足球竞彩网-官网 zum deutschen System, wo erhaltene Abschlusszeugnisse zum ?bergang in die n?chsth?here Bildungsinstitution berechtigen. 
  • Um die Erfolgschancen für das Bestehen der Prüfungen zu erh?hen, besuchen viele Schüler in ihrer Freizeit private Vorbereitungsschulen, sogenannte juku (塾) und yobiko? (予備校). 

Das Schuljahr, Schulzeit und Ferien

Das Schuljahr ist an fast allen Schulen in drei Semester eingeteilt. Das erste Semester dauert von April bis Juli, das zweite Semester von September bis Dezember und das Dritte von Januar bis M?rz. Zwischen den Semestern gibt es ca. 40 Tage Sommerferien und jeweils zwei Wochen Winter- und Frühjahrsferien. An einigen Schulen ist das Schuljahr in zwei Halbjahre aufgeteilt. Beim Halbjahressystem dauert das erste Halbjahr von April bis September, und das Zweite von Oktober bis M?rz. In diesem Fall gibt es neben Sommer-, Winter- und Frühjahrsferien auch 4-6 Tage lange Herbstferien.

Deutsche Schulen in Japan

Die Deutsche Schule Tokyo-Yokohama

Die DSTY gliedert sich in folgende Bereiche:

  • Kindergarten
  • Grundschule
  • Orientierungsstufe (Jahrgang 5)
  • Sekundarstufen I und II, sowie die Fachoberschule (FOS) in den Jahrg?ngen 11 und 12.

Die Deutsche Schule Kobe unterrichtet nach deutschem Lehrplan vom Kindergarten bis zur 6. Klasse.