Erh?hung der Verg¨¹tungss?tze f¨¹r Hilfskr?fte ab 1. April 2024

Das Ministerium f¨¹r Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-W¨¹rttemberg MWK hat mit Schreiben vom 18. M?rz 2024 (bei der Uni eingegangen am 19. M?rz 2024) die Verg¨¹tungss?tze f¨¹r Hilfskr?fte ab dem Sommersemester 2024 und 2025 mitgeteilt.

Diese Werte wurden vom Finanzministerium Baden-W¨¹rttemberg in Abstimmung mit dem MWK verbindlich f¨¹r alle Hochschulen in Baden-W¨¹rttemberg festgelegt und sind verpflichtende Verg¨¹tungss?tze je Stunde der arbeitsvertraglich vereinbarten Inanspruchnahme von¡­

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Aktueller Hinweis zum Jahresurlaub f¨¹r tariflich Besch?ftigte und Beamte*Innen

Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub und ggf. Zusatzurlaub) ist grunds?tzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Den konkreten Umfang Ihres Urlaubsanspruchs entnehmen Sie bitte Ihrem digitalen Urlaubsverwaltungsprogramm unter dem Men¨¹punkt ?Abwesenheiten + Neuer Antrag¡°. Konnte der Jahresurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30. September des Folgejahres genommen sein.

Urlaub, der nicht rechtzeitig genommen wurde, verf?llt. Daher¡­

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Ergebnis der Tarifverhandlungen

Am 09.12.2023 haben sich die Tarifgemeinschaft der L?nder uni die Gewerkschaften verdi und dbb eine Einigung in der Tarifrunde f¨¹r die Besch?ftigten der L?nder erzielt. Die Besch?ftigten erhalten h?here Entgelte sowie eine Inflationsausgleichspr?mie.

Die wichtigsten Verhandlungsergebnisse in K¨¹rze:

  1. Inflationsausgleichs-Einmalzahlung i.H.v. 1.800 €
  2. Inflationsausgleichs-Monatszahlungen von Januar 2024 bis Oktober 2024 i.H.v. jeweils 120 €
  3. ab 1. November 2024 Sockelbetragserh?hung des¡­
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Neue Willkommensbrosch¨¹re f¨¹r alle neuen Besch?ftigten

Seit Anfang August erscheint die Willkommensbrosch¨¹re in einer neuen, modernen Aufmachung. Neu ist auch, dass die Brosch¨¹re vor allem im Ã÷ÉýÌåÓý_×ãÇò¾º²ÊÍø-¹ÙÍø-Format zug?nglich gemacht wird. Neue Besch?ftigte bekommen mit ihren Vertragsunterlagen zuk¨¹nftig einen Flyer mit einem Kurz¨¹berblick ¨¹ber die WillkommenskulTOUR der Universit?t Konstanz zugeschickt. Zu unserer WillkommenskulTOUR z?hlen sowohl die modernisierte Brosch¨¹re als auch die Veranstaltungsreihe, die neuen Kolleg*innen einen ?berblick ¨¹ber die¡­

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J?hrliche Anzeige der im Jahr 2022 ausge¨¹bten Nebent?tigkeiten von Beamte*innen

Nach den nebent?tigkeitsrechtlichen Bestimmungen sind alle Beamte*innen dazu verpflichtet, j?hrlich ihrer Erkl?rungspflicht ¨¹ber ausge¨¹bte Nebent?tigkeiten gem?? ¡ì 8 Landesnebent?tigkeitsverordnung (LNTVO) nachzukommen.         

Demnach ist der Personalabteilung bis zum 01. Juli 2023 eine unterschriebene Aufstellung nach ¡ì 8 Abs. 1 LNTVO vorzulegen ¨¹ber:

  1. Alle im vorausgegangenen Kalenderjahr (somit f¨¹r das Jahr 2022) ausge¨¹bten genehmigungs- und anzeigepflichtigen Nebent?tigkeiten.
  2. Bisher¡­
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