Elektronische Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung-Daten von gesetzlich versicherten Arbeitnehmer*innen bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Somit müssen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern diese kann in Zukunft elektronisch abgerufen werden.

Allerdings besteht weiterhin die Pflicht, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunf?higkeit gemeldet wird. Besonders wichtig ist auch die genaue Meldung über den…

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Information zur Auszahlung der Energiepreispauschale EPP:

Information zur Auszahlung der Energiepreispauschale EPP finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV):

https://lbv.landbw.de/aktuelles

und den Seiten des Bundesfinanzministeriums:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Die Universit?t selbst hat mit der Auszahlung nichts zu tun, diese wird vom LBV als zentrale Auszahlungsstelle für die Bezüge der Landesbediensteten vorgenommen.

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Aktueller Hinweis zum Erholungsurlaub

Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub und ggf. Zusatzurlaub) ist grunds?tzlich bis zum Ende des Urlaubsjahres (= Kalenderjahr) anzutreten. Den konkreten Umfang Ihres Urlaubsanspruchs entnehmen Sie bitte Ihrer Urlaubskarte. Kann der Jahresurlaub bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, so muss er bis zum 30.09. des Folgejahres genommen sein.

Daher weist die Universit?t Konstanz darauf hin, dass eventuelle restliche Urlaubstage aus dem Jahr 2021 sp?testens bis zum 30.09.2022 genommen…

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J?hrliche Anzeige der im Jahr 2021 ausgeübten Nebent?tigkeiten von Beamten*innen

Nach den nebent?tigkeitsrechtlichen Bestimmungen sind alle Beamte*innen dazu verpflichtet, j?hrlich ihrer Erkl?rungspflicht über ausgeübte Nebent?tigkeiten gem?? § 8 Landesnebent?tigkeitsverordnung (LNTVO) nachzukommen.    

Demnach ist der Personalabteilung bis zum 01. Juli 2022 eine unterschriebene Aufstellung nach § 8 Abs. 1 LNTVO vorzulegen über:
1.    Alle im vorausgegangenen Kalenderjahr (somit für das Jahr 2021) ausgeübten genehmigungs- und anzeigepflichtigen Nebent?tigkeiten.
2.  …

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Neue Regelung für Vertr?ge von geprüften Hilfskr?ften:

Für geprüfte HK dürfen Vertr?ge nur noch ausgestellt werden, wenn der Vertragsumfang mehr als 25 % der regelm??igen tariflichen Arbeitszeit eines/r Vollzeitbesch?ftigten umfasst.

Uns liegt ein Schreiben des MWK vor, dass uns auf Grund einer Entscheidung des BAG faktisch untersagt ist, Vertr?ge für geprüfte wissenschaftliche Hilfskr?fte mit einem Umfang bis zu 25 % der durchschnittlichen Regelarbeitszeit von Vollzeitbesch?ftigten auszustellen da hier keine Qualifizierung vorausgesetzt werden…

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