Allgemeine Informationen

Bildungszeitgesetz

Bildungsurlaub

Bildungszeit - auch bekannt als ?Bildungsurlaub“ - ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche T?tigkeiten. Die Grundlage dafür bildet das am 1. Juli 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz-Baden-Württemberg (BzGBW).

Bildungszeit kann nur für Ma?nahmen von anerkannten Bildungseinrichtungen beantragt werden. Eine Liste der anerkannten Bildungstr?ger finden Sie auf der Homepage des Regierungspr?sidiums.

Allen Besch?ftigten der Universit?t in einem Dienst- oder Arbeitsverh?ltnis, welches bereits zw?lf Monate ununterbrochen besteht, stehen 5 Arbeitstage pro Jahr für Bildungszwecke, auch abseits der beruflichen Weiterbildung, zur Verfügung. Auszubildende haben einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungszeit in ihrer gesamten Ausbildungszeit.
Besch?ftigte mit Lehraufgaben k?nnen ihre Bildungszeit ausschlie?lich in der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn regelm??ig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, verringert sich der Anspruch entsprechend. Eine ?bertragung nicht in Anspruch genommener Bildungszeit in das folgende Kalenderjahr ist nicht m?glich.

Antragstellung

Bildungszeit ist sp?testens neun Wochen vor dessen Beginn schriftlich über den Dienstweg bei der Abwesenheitsverwaltung - Personalabteilung, zu beantragen. Das Antragsformular ist hier abrufbar. Bitte beachten Sie, die notwendigen im Antragsformular aufgeführten Unterlagen beizulegen, hierzu geh?rt auch die Dienstbefreiung, die hier heruntergeladen werden kann.
Wenn Sie alle Unterlagen vollst?ndig einreichen, ist eine Bearbeitung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs m?glich.

Im Rahmen der genehmigten Bildungszeit wird der/die Besch?ftigte unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt. Anfallende Teilnahmegebühren und Reisekosten sind selbst zu tragen.

Gastaufenthalt

Beantragung von Gastausweisen

Für G?ste, die sich l?nger als vier Wochen an der Universit?t Konstanz aufhalten, kann ein entsprechender Gastausweis beim Sekretariat der Personalabteilung beantragt werden. Antragsberechtigt sind beispielsweise die Fachbereiche, zentrale Einrichtungen etc. Zur Beantragung eines Gastausweises ist das Formular Antrag auf Erstellung eines Gastausweises  zu verwenden.

Der Ausweis muss am Ende des Aufenthaltes durch den Gast zurückgegeben werden. Bitte beachten Sie, dass Gastausweise nicht durch den Gast selbst beantragt werden k?nnen.

Kontakt zust?ndige Fachabteilung:  Franca Lovisi (Tel.: 4391) oder Tina Duttle (Tel.: 3622), Abteilung Personal und Recht

Home Office und mobile Arbeit

Um alle Informationen rund um das Thema Home Office und mobile Arbeit sehen zu k?nnen, müssen Sie sich bitte oben rechts unter "明升体育_足球竞彩网-官网" einloggen.

Informationen zur Arbeitszeit

Informationen zur VBL

VBL – Rentenferne Startgutschriften: Tarifpartner einigen sich auf Eckpunkte einer Neuregelung

Nach Gespr?chen der Tarifvertragsparteien im Dezember 2016 haben sich diese nunmehr am 8. Juni 2017 auf die Eckpunkte einer Neuregelung zur Berechnung der Startgutschriften für rentenferne Versicherte 1) geeinigt. Einzelheiten k?nnen Sie folgender Pressemitteilung der Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder (VBL) entnehmen:

Pressemitteilung

Die Tarifeinigung steht noch unter dem Vorbehalt, dass die Gremien der Vertragsparteien dem Verhandlungsergebnis zustimmen.

Die ?bertragung der Tarifeinigung in den Tarifvertrag (ATV) wird im Rahmen eines ?nderungstarifvertrages zum ATV erfolgen, den das Ministerium für Finanzen zu gegebener Zeit im GABl. bekannt machen wird.

 In welchem Umfang sich die Startgutschriften für rentenferne Versicherte aufgrund der Tarifeinigung im Einzelfall erh?hen, wird die VBL von Amts wegen ermitteln. Alle betroffenen Startgutschriften werden automatisch geprüft. Eine gesonderte Antragstellung von Seiten der Besch?ftigten ist nicht erforderlich.

1) Grunds?tzlich ist rentenfern, wer als Pflichtversicherter der VBL zum Zeitpunkt der Systemumstellung in der Zusatzversorgung am 01.01.2002 das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte

?nderungen in der VBLextra und VBLdynamik

Die Versorgungsanstalt des Bundes und der L?nder (VBL) beabsichtigt, in der freiwilligen Versicherung VBLextra (das ist die freiwillige Versicherung in Anlehnung an das Punktemodell) einen neuen Tarif einzuführen. Kalkuliert ist dieser neue Tarif auf der Grundlage eines vorsichtigeren Rechnungszinses von 0,25%. Damit soll die VBLextra an das aktuelle Kapitalmarktumfeld angepasst werden.

Der neue Tarif soll (nach Genehmigung durch die Aufsichtsbeh?rde sowie vorbehaltlich der Zustimmung der VBL Gremien) frühestens zum 1. April 2016 in Kraft treten. Bis dahin k?nnen Vertr?ge zur freiwilligen Versicherung VBLextra, also z.B. Versicherungsvertr?ge mit staatlicher Riesterf?rderung oder mit Entgeltumwandlung, noch zu den derzeit geltenden Bedingungen, d.h. mit einem Rechnungszins von 1,75%, abgeschlossen werden. Im Hinblick auf die bevorstehende Tarifumstellung bittet die VBL um rechtzeitige ?bersendung der Vertragsunterlagen.

Der VBL-Verwaltungsrat hat eine weitere ?nderung im Bereich der freiwilligen Versicherung entschieden: Mit Wirkung ab 1. Januar 2016 werden für die Dauer der anhaltenden Niedrigzinsphase keine Neuvertr?ge zur VBLdynamik (das ist die freiwillige Versicherung als fondsgebundene Rentenversicherung) mehr angeboten. Da auch hier der Rechnungszins deutlich abgesenkt werden müsste, w?re der für den Aufbau des Fondskapitals zur Verfügung stehende Anlagebeitrag so gering, dass die VBLdynamik kein attraktives Produkt mehr für die Versicherten darstellen würde. Altvertr?ge, d.h. Vertr?ge zur freiwilligen Versicherung VBLdynamik mit einem Versicherungsbeginn vor dem 1. Januar 2016, sind von dieser ?nderung nicht betroffen.

N?here Informationen zu den ?nderungen in der VBLextra sowie der VBLdynamik erhalten Sie über den Link.

?nderung VBLextra

?nderung VBLdynamik

Bitte beachten Sie die vorgenannten ?nderungen beim Abschluss künftiger Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung.

Monats-Sollarbeitszeiten

um die Tabelle mit den monatlichen Sollarbeitszeiten sehen zu k?nnen, müssen Sie sich bitte oben rechts unter "明升体育_足球竞彩网-官网" einloggen.

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Pflegezeit und Familienpflegezeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern soll mit dem Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf durch die Freistellung von der Arbeit für einen begrenzten Zeitraum die M?glichkeit er?ffnet werden, nahe Angeh?rige zu pflegen. Die ?bersicht stellt die Regelungen zur kurzzeitigen Arbeitsverhinderung mit Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und zur Familienpflegezeit kurz vor.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre/n Personalsachbearbeiter/in.

Die Regelungen im ?berblick.

Weitere Informationen und Musterformulare des Bundesministeriums

Weitere Informationen und Musterformulare finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter folgendem Link.

Erg?nzt um das Musterschreiben zur Inanspruchnahme einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung.

Beamt*innen

Für Beamt*innen gelten die Ausführungen generell entsprechend. Der einzige 明升体育_足球竞彩网-官网 liegt im Pflegeunterstützungsgeld.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihre Personalsachbearbeiterin.

Die Regelungen im ?berblick.