Urlaubs- und Krankheitsangelegenheiten

Bildungsurlaub

Bildungsurlaub

Bildungszeit - auch bekannt als ?Bildungsurlaub“ - ist die bezahlte Freistellung von der Arbeit zur beruflichen oder politischen Weiterbildung oder zur Qualifizierung für bestimmte ehrenamtliche T?tigkeiten. Die Grundlage dafür bildet das am 1. Juli 2015 in Kraft getretene Bildungszeitgesetz-Baden-Württemberg (BzGBW).

Bildungszeit kann nur für Ma?nahmen von anerkannten Bildungseinrichtungen beantragt werden. Eine Liste der anerkannten Bildungstr?ger finden Sie auf der Homepage des Regierungspr?sidiums.

Allen Besch?ftigten der Universit?t in einem Dienst- oder Arbeitsverh?ltnis, welches bereits zw?lf Monate ununterbrochen besteht, stehen 5 Arbeitstage pro Jahr für Bildungszwecke, auch abseits der beruflichen Weiterbildung, zur Verfügung. Auszubildende haben einen Anspruch auf fünf Arbeitstage Bildungszeit in ihrer gesamten Ausbildungszeit.
Besch?ftigte mit Lehraufgaben k?nnen ihre Bildungszeit ausschlie?lich in der vorlesungsfreien Zeit in Anspruch nehmen.
Wenn regelm??ig an weniger als fünf Tagen pro Woche gearbeitet wird, verringert sich der Anspruch entsprechend. Eine ?bertragung nicht in Anspruch genommener Bildungszeit in das folgende Kalenderjahr ist nicht m?glich.
 

Antragstellung

Bildungszeit ist sp?testens neun Wochen vor dessen Beginn schriftlich über den Dienstweg bei der Abwesenheitsverwaltung - Personalabteilung, zu beantragen. Das Antragsformular ist hier abrufbar. Bitte beachten Sie, die notwendigen im Antragsformular aufgeführten Unterlagen beizulegen, hierzu geh?rt auch die Dienstbefreiung, die hier heruntergeladen werden kann.
Wenn Sie alle Unterlagen vollst?ndig einreichen, ist eine Bearbeitung innerhalb von 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubs m?glich.

Im Rahmen der genehmigten Bildungszeit wird der/die Besch?ftigte unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeit freigestellt. Anfallende Teilnahmegebühren und Reisekosten sind selbst zu tragen.