Antworten auf h?ufige Fragen zu Formalit?ten im Studium

Frequently Asked Questions (FAQ)

Fragen zur Rückmeldung zum Studium

Was muss ich bei der Fortsetzung des Studiums (Rückmeldung) beachten?

Alle Informationen, wie Sie sich rückmelden.

Wann muss ich als Student*in den Rückmeldebetrag bezahlen?

Damit Sie Ihr Studium an der Universit?t Konstanz fortsetzen k?nnen, müssen Sie alle f?lligen Gebühren und Beitr?ge innerhalb der Rückmeldefrist begleichen.

Rückmeldefristen
Wintersemester: vom 15. Juli bis zum 15. August
Sommersemester: vom 15. Januar bis zum 15. Februar

Diese Fristen k?nnen bei Wochenenden bzw. Feiertagen geringfügig abweichen.

Zahlen Sie die erforderlichen Gebühren und Beitr?ge nicht rechtzeitig, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung in H?he von 15 Euro (§ 4 Verwaltungsgebührensatzung der Universit?t Konstanz).

Wie lautet der Verwendungszweck für Studierende?

Der Verwendungszweck setzt sich aus einer 12- bzw. 13-stelligen Zahlenreihe zusammen.  

Sie besteht aus:
126 + Matrikelnummer (ohne "01/" und ohne evtl. Buchstaben) + Semesterkürzel (z. B. "241" für das Sommersemester 2024)

Was ist das Semesterkürzel?
Die ersten beiden Nummern stehen für das Jahr, in dem das Semester beginnt, für das Sie sich zurückmelden m?chten ("24" für 2024). Bei der dritten Zahl unterscheiden Sie zwischen "1" für das Sommer- und "2" für das Wintersemester.

Muster eines 12- bzw. 13-stelligen Verwendungszwecks:
126123456241 oder 1261234567241

126: bleibt gleich
123456 bzw. 1234567: Ihre 6- bzw. 7-stellige Matrikelnummer
241: Semesterkürzel

Achtung: Bitte übernehmen Sie den Verwendungszweck ohne Leerzeichen oder Zus?tze vor oder in der 12- bzw. 13-stelligen Zahlenreihe. Nur so ist eine unverz?gerte Zuordnung Ihrer Zahlung gew?hrleistet. Zahlen Sie die erforderlichen Gebühren und Beitr?ge nicht rechtzeitig, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung in H?he von 15 Euro (§ 4 Verwaltungsgebührensatzung der Universit?t Konstanz).

Wie lautet die Bankverbindung der Universit?t Konstanz?

Für ?berweisungen im europ?ischen SEPA-Format:

IBAN: DE92600501017486501274
BIC: SOLADEST600
Bankname: Baden-Württembergische Bank

Die Universit?tskasse nimmt keine Barzahlungen entgegen.

Was geschieht mit meinem Studierendenstatus, wenn ich nicht bezahle?

Falls Sie Ihren Rückmeldebeitrag nicht bezahlen, erhalten Sie zuerst eine gebührenpflichtige Mahnung.  Wenn Sie nicht innerhalb weniger Tage den Rückmeldebeitrag nachbezahlen, werden Sie anschlie?end zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert (§ 62 Abs. 2 Nr. 4 Landeshochschulgesetz).

Fragen zur Exmatrikulation

Was muss ich bei der Exmatrikulation beachten?

Alle Informationen, wie Sie Ihr Studium beenden.

Wie lange muss ich mindestens immatrikuliert sein?

Für alle Studierende gilt eine generelle Immatrikulationspflicht bis zur Erbringung der letzten universit?ren Prüfungsleistung, einschlie?lich einer ggf. erforderlichen Wiederholungsprüfung (§ 1 Abs. 2 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universit?t Konstanz). Erst nach Ende der Immatrikulationspflicht dürfen Sie sich auf Antrag selbst exmatrikulieren lassen. Andernfalls k?nnen Sie Ihr Studium nicht erfolgreich abschlie?en.

Sonderregelungen gibt es für Studierende der Rechtswissenschaft (Erste jur. Prüfung).

Wie lange habe ich im Falle einer Exmatrikulation zu Semesterbeginn noch einen Erstattungsanspruch?

Wenn Sie innerhalb eines Monats nach Beginn der Vorlesungszeit mit sofortiger Wirkung exmatrikuliert werden, k?nnen Sie sich den bereits entrichteten Verwaltungskosten-, Studierendenwerks- und Studierendenschaftsbeitrag auf Antrag erstatten lassen. Dasselbe gilt auch für die Studiengebühr für internationale Studierende bzw. die Zweitstudiengebühr.

Rechtsgrundlagen:

  • § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 Landeshochschulgebührengesetz (Studiengebühr für internationale Studierende).
  • § 8 Abs. 6 Satz 2 Landeshochschulgebührengesetz (Zweitstudiengebühr).
  • § 12 Abs. 3 Satz 1 Landeshochschulgebührengesetz (Verwaltungskostenbeitrag).
  • § 4 Abs. 1 Beitragsordnung Seezeit Studierendenwerk Bodensee (Studierendenwerksbeitrag).
  • § 4 Satz 2 Beitragsordnung der Verfassten Studierendenschaft an der Universit?t Konstanz (Studierendenschaftsbeitrag).

Für das Sommersemester 2024 ist eine Erstattung bis einschlie?lich zum 8. Mai 2024 m?glich.

Wie exmatrikulieren Sie sich nur für ein Fach oder für einen von mehreren Studieng?ngen?

Wie erhalte ich mein Guthaben von der UniCard wieder zurück und wo gebe ich sie anschlie?end ab?

Die Guthabenübertragung erfolgt für Seezeit Studierendenwerk Bodensee im Seezeit Service Center auf Ebene A5 (beim Campus Café) und für das Druckguthaben beim Canon Druckservice auf Ebene A5 (beim Haupteingang/Bushaltestelle). Dieselben Stellen sind auch bei einer Erstattung aufgrund einer Exmatrikulation zust?ndig, wobei für Seezeit die Erstattung an den Barkassen in der Mensa auf Ebene K6 erfolgt. Wir empfehlen Ihnen, sich m?glichst bereits vor Beantragung einer Exmatrikulation ein vorhandenes Guthaben erstatten zu lassen; dies gilt umso mehr, falls Sie beabsichtigen sollten, sich mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren zu lassen.

Studierende, die sich selbst exmatrikulieren, legen die UniCard zusammen mit dem Antrag auf Exmatrikulation den zust?ndigen Besch?ftigten des SSZ der Universit?t Konstanz vor. Im Falle einer Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters kann die UniCard noch bis zum Ablauf des Semesters behalten werden und muss erst danach an das SSZ zurück gegeben werden. Im Falle einer Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung noch vor Ende des laufenden Semesters wird sie dort entweder direkt einbehalten oder entsprechend der beantragten Wirksamkeit neu befristet. Studierende, die von Gesetzes wegen exmatrikuliert werden und einen Exmatrikulationsbescheid erhalten haben, müssen die UniCard sp?testens mit Wirksamwerden der Exmatrikulation ebenfalls beim SSZ abgeben oder an die darin genannte Adresse zurück senden. Sofern jedoch der Wunsch besteht, die UniCard nach dem Studium als Andenken zu behalten, kann dies durch physisch erkennbares Unbrauchbarmachen (Lochung/Zerschneiden) erm?glicht werden.

Fragen zu weiteren Formalit?ten (Beurlaubung, Fachwechsel, UniCard, neue Adresse, Unfall, Mutterschutz, individuelle Regelstudienzeit)

Wann und wie kann ich mich vom Studium beurlauben lassen?

Wann und wie kann ich einen Fach- bzw. Hochschulwechsel beantragen?

Alle Informationen, wie Sie einen Fach- oder Hochschulwechsel beantragen.

Wo und wie bekomme ich einen neuen Studierendenausweis (UniCard)?

Einen neuen Studierendenausweis (UniCard) erhalten Sie gegen eine Gebühr von 10 Euro beim Studierenden-Service-Zentrum.

Wo und wie kann ich meine Adresse und andere pers?nliche Daten ?ndern?

Alle Informationen, wie Sie Ihre pers?nlichen Daten ?ndern k?nnen.

Was muss ich als Student*in im Falle eines Unfalls auf dem Campusgel?nde beachten?

Was soll ich als Studentin im Falle einer Schwangerschaft machen?

Was ist die "individuelle" Regelstudienzeit und was ist mit den Fristen von fachsemestergebundenen Studien- und Prüfungsleistungen?

Im baden-württembergischen Hochschulrecht wurden ?nderungen beschlossen, die für im Sommersemester 2020, im Wintersemester 2020/21, im Sommersemester 2021 und/oder im Wintersemester 2021/22 immatrikulierte Studierende eine Anpassung der individuellen Regelstudienzeit aufgrund coronabedingter Verz?gerungen um jeweils ein Semester vorsieht (siehe § 29 Abs. 3a Landeshochschulgesetz und § 1 Regelstudienzeitverl?ngerungsverordnung). Für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft gelten Besonderheiten; bitte wenden Sie sich dazu an Ihre Fachstudienberatung Rechtswissenschaft. Aufgrund der Verknüpfung der F?rderh?chstdauer mit der Regelstudienzeit nach dem Hochschulrecht des Landes soll damit zugleich die F?rderh?chstdauer für BAf?G um je ein Semester erh?ht werden.

Die ?nderungen des Landeshochschulgesetzes und anderer Gesetze vom 20.10.2021 sehen vor, dass die (fach-)semestergebundenen Prüfungsfristen nun auch für diejenigen Studierenden verl?ngert werden, die im Sommersemester 2021 oder im Wintersemester 2021/22 eingeschrieben sind oder waren (siehe § 32 Abs. 5a Landeshochschulgesetz). Neben bestimmten Fristen für Wiederholungsprüfungen und für die Orientierungsprüfung gilt dies auch für Fristen, bis zu denen Studierende s?mtliche für den Studienabschluss erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen erbringen müssen (maximale Studiendauer) und bis zu denen in landesrechtlich geregelten Staatsexamensstudieng?ngen die Vor- oder Zwischenprüfung abgelegt sein muss. Studierende, die zwischen dem Sommersemester 2020 und dem Wintersemester 2021/22 eingeschrieben sind oder waren, k?nnen Fristen für die oben genannten Prüfungen in diesem Zeitraum für l?ngstens drei Semester hinausschieben. Danach gibt es keinen Aufschub mehr.

Bezüglich der Verl?ngerung von Prüfungsfristen im Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft, verweisen wir Sie auf aktuelle Regelungen in § 67 Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO).

Hinweis: Das Gesetz vom 20.10.2021 tritt rückwirkend zum 01.03.2021 in Kraft und erg?nzt die bereits vom Senat der Universit?t Konstanz am 21.07.2021 intern beschlossene Verl?ngerung der Prüfungsfristen für das Sommersemester 2021.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zust?ndige Fachstudienberatung.