Fortsetzung des Studiums

Rückmeldung

Muss ich mich rückmelden?

Wenn Sie an der Universit?t Konstanz immatrikuliert sind und Ihr Studium im n?chsten Semester fortsetzen wollen, müssen Sie sich rückmelden (§ 11 Abs. 1 Satz 1 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universit?t Konstanz - ZImmO).

Sie müssen bis zu dem Semester bzw. Zeitpunkt immatrikuliert sein, in welchem Sie Ihre letzte Prüfungsleistung ablegen bzw. erbringen. Dies gilt einschlie?lich einer gegebenenfalls erforderlichen Wiederholungsprüfung (§ 1 Abs. 2 ZImmO).

Wichtig!

Auch wenn Sie zum n?chsten Semester einen Fach- oder Studiengangwechsel anstreben (z. B. Wechsel vom Bachelor zum Master), sollten Sie sich für Ihren bisherigen Studiengang rückmelden. Wenn Sie dann die Zulassung für den Wechsel erhalten haben und annehmen, werden Sie neu eingeschrieben und erhalten dann über ZEuS online eine aktualisierte Immatrikulationsbescheinigung.

Wann muss ich mich rückmelden?

  • Für das n?chstfolgende Wintersemester:  15. Juli bis 15. August
  • Für das n?chstfolgende Sommersemester: 15. Januar bis zum 15. Februar

F?llt der Beginn oder das Ende der jeweiligen Frist auf ein Wochenende oder einen gesetzlichen Feiertag, kann es zu geringfügigen Abweichungen kommen (§ 11 Abs. 2 ZImmO).

Das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) sendet Ihnen zu Beginn der Rückmeldephase wichtige Informationen an die universit?re E-Mail-Adresse. Zur Nutzung dieser Adresse sind alle Immatrikulierten rechtlich verpflichtet (§ 1 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 E-Mail-Nutzungsordnung der Universit?t Konstanz).

Wie muss ich mich rückmelden?

Sie melden sich durch die Zahlung der f?lligen Gebühren und Beitr?ge zurück (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ZImmO). Diese überweisen Sie bitte auf das Konto der Universit?tskasse Konstanz unter Angabe Ihres eigenen 12- bzw. 13-stelligen Verwendungszwecks. Diesen finden Sie auf dem aktuellen Datenkontrollblatt. Sie k?nnen den Verwendungszweck auch selbst ermitteln.

In ZEuS erhalten Sie über das Menü ?Mein Studium – Studienservice“ und dort unter dem Punkt ?Zahlungen“ einen ?berblick zu Ihrem Rückmeldebetrag.

Wichtig!

Dieser Verwendungszweck gilt stets nur für ein Semester! Bitte geben Sie immer den 12- bzw. 13-stelligen Verwendungszweck von Ihrem aktuellen Datenkontrollblatt an.

Er besteht aus:
126 + Matrikelnummer (ohne "01/" und ohne evtl. Buchstaben) + Semesterkürzel (z. B. "241" für das Sommersemester 2024)

Was ist das Semesterkürzel?
Die ersten beiden Nummern stehen für das Jahr, in dem das Semester beginnt, für das Sie sich zurückmelden m?chten ("24" für 2024). Bei der dritten Zahl unterscheiden Sie zwischen "1" für das Sommer- und "2" für das Wintersemester.

Muster eines 12- bzw. 13-stelligen Verwendungszwecks:
126123456241 oder 1261234567241

126: bleibt gleich
123456 bzw. 1234567: Ihre 6- bzw. 7-stellige Matrikelnummer
241: Semesterkürzel

Achtung:
Bitte übernehmen Sie den Verwendungszweck OHNE Leerzeichen oder Zus?tze vor oder in der 12- bzw. 13-stelligen Zahlenreihe. Nur so ist eine unverz?gerte Zuordnung Ihrer Zahlung gew?hrleistet. Zahlen Sie die erforderlichen Gebühren und Beitr?ge nicht rechtzeitig, erhalten Sie eine gebührenpflichtige Mahnung in H?he von 15 Euro (§ 4 Verwaltungsgebührensatzung der Universit?t Konstanz).

Bankverbindung der Universit?tskasse

IBAN: DE92600501017486501274

BIC: SOLADEST600

Bankname: Baden-Württembergische Bank

Wie viel muss ich für meine Rückmeldung bezahlen?

Der Regelbetrag liegt derzeit bei 179 Euro. Wie er sich zusammensetzt und ob Sie eventuell einen abweichenden Betrag bezahlen müssen, sehen Sie z. B. auf Ihrem letzten Datenkontrollblatt oder auf den Seiten unter Gebühren und Beitr?gen.

Wie erfahre ich, ob meine Rückmeldung erfolgreich war?

Wenn Ihr Semesterkonto ausgeglichen ist und kein Rückmeldehindernis vorliegt, erhalten Sie per Post ein Datenkontrollblatt mit Studienbescheinigungen sowie einer Semestermarke für den Studierendenausweis (§ 9 Abs. 1 ZImmO). Schon bevor Sie dieses von uns erhalten, k?nnen Sie selbst über ZEuS erkennen, in welchem Status Sie sich aktuell befinden und ob Sie bereits rückgemeldet wurden. Loggen Sie sich dazu bitte entsprechend ein und navigieren Sie über das Menü ?Mein Studium – Studienservice“. In der Kopfzeile wird Ihnen dann die gewünschte Information angezeigt.

Was passiert wenn ich die Zahlungsfrist vers?umt habe?

Wenn Sie die erforderlichen Gebühren und Beitr?ge nicht rechtzeitig oder unzureichend bezahlt haben, erhalten Sie diese Information vom SSZ unmittelbar nach Ende des Rückmeldzeitraums erneut an Ihre universit?re E-Mail-Adresse gesendet. Zahlen Sie die erforderlichen Gebühren und Beitr?ge nicht rechtzeitig, erhalten Sie per Post eine gebührenpflichtige Mahnung in H?he von 15 Euro (§ 11 Abs. 3 ZImmO in Verbindung mit § 4 Verwaltungsgebührensatzung der Universit?t Konstanz).

Sollten Sie die f?llige Summe auch nicht innerhalb der in der Mahnung genannten Nachfrist bezahlen, werden Sie von Gesetzes wegen mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters exmatrikuliert (§ 62 Abs. 2 Nr. 4 Landeshochschulgesetz).

Was kann trotz fristgerechter Zahlung des korrekten Betrages dazu führen, dass ich (noch) nicht rückgemeldet werden konnte?

Typische Rückmeldehindernisse aufgrund von § 11 Abs. 4 ZImmO und anderer Vorschriften sind:

  • Ihnen fehlt ein Nachweis über die fristgerechte Ablegung von studienbegleitenden Prüfungen, wie z. B. der Orientierungs- oder Zwischenprüfung, der Abschlussprüfung oder der Nachweis über erforderliche Sprachkenntnisse im Bachelor of Education. ?ber einen m?glichen Fristaufschub entscheiden die jeweils zust?ndigen Fachstudienberater*innen auf Antrag. Bitte reichen Sie den komplettierten Antrag anschlie?end beim SSZ ein.
  • Sie haben als studentisch Krankenversicherte*r noch offene Beitr?ge gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse (§ 254 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch), die nur von dort durch eine von Ihnen veranlasste sogenannte M13-Meldung (= Zahlungsbegleichung) aufgel?st werden kann.
  • Ihnen fehlt ein Nachweis im Rahmen von Auflagen bei der Zulassung zum Studium (z. B. Ableistung des Orientierungspraktikums beim Lehramtsstudium, Zeugnis über den ersten Hochschulabschluss, Vorlage des externen Exmatrikulationsnachweises).
  • Ihnen droht die ?berschreitung der H?chstzahl an Fachsemestern, welche in Ihrer Prüfungsordnung festgelegt ist.

Wichtig!

Nur in diesen F?llen wird bei ausgeglichenem Gebührenkonto von der Erhebung der S?umnisgebühr in H?he von 15 Euro abgesehen!

Ich habe noch weitere Fragen!

Viele Antworten auf h?ufige Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Rückmeldung und darüber hinaus ergeben k?nnen, finden Sie über die FAQ Formalit?ten.