Prüfungsordnungen

Eine akademische Abschlussprüfung (z. B. Bachelor-, Master-, Magister- oder Diplomprüfung) oder eine staatliche Prüfung (Lehramtsprüfung oder Juristisches Staatsexamen) schlie?t ein Studium ab. Die Abschlussprüfung dient der Feststellung, ob die Studierenden die Zusammenh?nge des Faches für den ?bergang in den Beruf überblicken und die F?higkeit besitzen, wissenschaftliche Methoden und Erkenntnisse anzuwenden. Dabei bilden die Prüfungsordnungen die Rechtsgrundlage für Ihr Studium.

Promotion und Habilitation