Gaststudium im Rahmen von Kooperationen mit anderen Hochschulen in der Bodenseeregion

Studierende nehmen an einer gr??eren Vorlesung im Audimax teil
Vorlesung im Audimax

Für wen steht dieses Angebot offen?

Vor allem für Studierende von der HTWG in Konstanz und der PHTG in Kreuzlingen (Schweiz) gibt es Kooperationsvereinbarungen, die es diesen als Gaststudierende erm?glichen, an der Universit?t Konstanz kostenlos erg?nzende Lehrveranstaltungen zu besuchen und damit zusammenh?ngende Leistungen zu absolvieren.

Dasselbe gilt für Studierende einer Mitgliedshochschule innerhalb des "Wissenschaftsverbundes Vierl?nderregion Bodensee", welche die M?glichkeit haben, landesübergreifend einzelne Lehrveranstaltungen bzw. Module einer Partnerhochschule zu besuchen.

Wie werden Sie Gaststudierende*r?

Die Teilnahme am Gaststudium muss an der Universit?t Konstanz semesterweise schriftlich beantragt werden. Für zulassungsbeschr?nkte F?cher bzw. bestimmte Bereiche sollten Sie eine m?gliche Teilnahme mit den zust?ndigen Personen des jeweiligen Fachbereichs oder dem Sprachlehrinstitut (SLI) frühzeitig absprechen*, da diese ansonsten nicht garantiert werden kann. Parallel müssen Interessierte auch den Status als Studierende*r einer der genannten Partnerhochschulen nachweisen. Der Nachweis erfolgt in der Regel über die Vorlage einer Immatrikulationsbescheinigung des betreffenden Semesters. Der vollst?ndige "Antrag auf Teilnahme am Gaststudium [pdf]" wird dann zusammen mit diesem Nachweis beim Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) eingereicht.

*Seit dem Wintersemester 2023/24 entf?llt für alle Gaststudierenden der bisherige Genehmigungsvorbehalt generell und wird durch eine frühzeitige Absprache ersetzt.

Bis wann sollten Sie den Antrag gestellt haben?

Idealerweise geschieht dies einige Wochen vor Semesterstart; jedoch sp?testens bis vor Beginn der jeweiligen Vorlesungszeit. Nachdem Sie von uns zentral in ZEuS als Gaststudierende*r erfasst worden sind, erhalten Sie zusammen mit der schriftlichen Erlaubnis auch ein sogenanntes Datenkontrollblatt, in welchem u.a. der wichtige Uni-Mailaccount enthalten ist. Hierüber erhalten Sie unter anderem Zugang zur Lernplattform ILIAS und zu ZEuS. ?ber ZEuS haben Sie dann die M?glichkeit ein pers?nliches Bild zur Verwendung auf dem Studierendenausweis (= UniCard) hochzuladen. Die UniCard werden Sie auf dem gesamten Campus immer wieder verwenden (Mensa, Kopieren).

Wer bearbeitet Ihren Antrag?

Ihr Antrag wird vom Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) auf Ebene B4 bearbeitet und die Voraussetzungen geprüft. Von dort erhalten Sie Ihre Teilnahmeerlaubnis zum Gaststudium für ein Semester in der Regel per Post. Wenn Sie Interesse an einer Fortsetzung im n?chsten Semester haben, stellen Sie einfach einen Folgeantrag.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

Entsprechende bilaterale Kooperationsvereinbarungen gibt es ausschlie?lich für die HTWG in Konstanz, die PHTG in Kreuzlingen (Schweiz), die Universit?t Zürich (Schweiz) – nur für Studierende im Fach Politik- und Verwaltungswissenschaft sowie für die Zeppelin Universit?t Friedrichshafen (ZU) – nur für Studierende in den F?chern Soziologie sowie Politik- und Verwaltungswissenschaft.

Darüber hinaus gibt es eine multilaterale Rahmenvereinbarung für Studium und Lehre mit dem "Wissenschaftsverbund Vierl?nderregion Bodensee".