Formale Voraussetzungen und Verfahrensschritte der Promotion

Die Voraussetzungen für eine Promotion

Die Zulassung zur Promotion setzt den erfolgreichen Abschluss

  • eines Masterstudiengangs an einer deutschen Hochschule,
  • eines mindestens vierj?hrigen Studiengangs an einer Universit?t, Kunsthochschule oder P?dagogischen Hochschule oder
  • eines postgradualen Studiengangs an einer Universit?t oder P?dagogischen Hochschule voraus.

Studienabschlüsse, die in Studieng?ngen an ausl?ndischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen erworben worden sind, werden anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher 明升体育_足球竞彩网-官网 zu den Leistungen oder Abschlüssen besteht, die ersetzt werden. ?ber die Anerkennung entscheidet der Promotionsausschuss. In einigen F?chern ist mit dem Fast Track Verfahren ein früherer Einstieg in die Promotion m?glich. Zudem k?nnen besonders qualifizierte Absolventinnen und Absolventen von Diplomstudieng?ngen an Fachhochschulen und von Berufsakademien promovieren. Sie durchlaufen ein besonderes Einstellungsfeststellungsverfahren.

Genaue Hinweise zu den Voraussetzungen für eine Promotion enthalten die fachspezifischen Regelungen der Promotionsordnung.

Beratung und Information zur Promotion an der Universit?t Konstanz

Formale Verfahrensschritte der Promotion

Die Promotion ist die forschungsorientierte Vertiefung oder Erg?nzung eines abgeschlossenen Hochschulstudiums mit dem Ziel, einen selbst?ndigen Beitrag zur Forschung zu leisten (die Dissertation) und auf diese Weise eine erh?hte F?higkeit zur wissenschaftlichen Argumentation zu erwerben. Grunds?tzlich besteht die Promotion aus der eigenst?ndigen Ausarbeitung der Dissertation und einer mündlichen Prüfung. Die Form dieser Prüfung erfolgt entweder als Disputation (wissenschaftliches Streitgespr?ch über die Dissertation) oder als Rigorosum (erweiterte Prüfung über Thesen und/oder Spezialgebiete) oder als Mischform. Die zul?ssige Prüfungsform wird in den fachspezifischen Regelungen bestimmt. Mit der erfolgreichen Promotion und Ver?ffentlichung der Dissertation wird der Doktortitel verliehen. Rechtsgrundlage für die Promotion an der Universit?t Konstanz bildet die Promotionsordnung der Universit?t Konstanz. In der jeweils einschl?gigen Promotionsordnung wird festgelegt, wer nach welchen Kriterien zur Promotion zugelassen wird und wie das Promotionsverfahren geregelt ist. 

1. Annahme

Wer die Zulassungsvoraussetzungen zum Promotionsverfahren erfüllt, ben?tigt zur Annahme als Doktorandin oder Doktorand ein Forschungsthema und die Betreuungszusage einer Betreuungsperson. ?ber das Thema, die Art der Betreuung und die Betreuungsbedingungen schlie?en die Doktorandin oder der Doktorand mit Ihrer/Ihren Betreuungsperson/en eine Promotionsvereinbarung ab. Hier finden Sie mehr Informationen zum Thema Betreuung und den Vordruck einer

Musterbetreuungsvereinbarung  ?ndern in Musterpromotionsvereinbarung (verlinken auf folgende Seite des ZAP: /studieren/beratung-und-service/zentrales-pruefungsamt/informationen-und-formulare/abschlusspruefungen-informationen-und-formulare/promotion-1/)

2. Einschreibung

Promovierende sind gesetzlich zur Einschreibung verpflichtet (§ 38 Abs. 5 Satz 1 Landeshochschulgesetz).

DoktorandInnen k?nnen sich aber per Antrag von dieser Immatrikulationspflicht nur befreien lassen, wenn

  • er/sie hauptberuflich an der Universit?t Konstanz im Umfang von 50% oder mehr mit einer Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten besch?ftigt/t?tig ist und
  • keinem Promotionsstudiengang angeh?rt.

Die Immatrikulation erfolgt für die Dauer des Promotionsverfahrens.

- Antrag auf Immatrikualtion
- Antrag auf Befreiung von der Immatrikulationspflicht (bitte legen Sie den Nachweis bei).

Die Einschreibung erfolgt durch die Abteilung Studium und Lehre. Mehr Informationen zur Einschreibung erhalten deutsche BewerberInnen bei Volker Brecht (Raum D 416, Tel. +49 7531 88-2486) und ausl?ndische BewerberInnen bei Ruth Bürger-Fiedler (Raum D 439, Tel. +49 7531 88-4017).

3. Er?ffnung des Verfahrens

Nach der Fertigstellung der Dissertation stellt der/die DoktorandIn den Antrag auf Er?ffnung des Promotionsverfahrens beim Zentralen Prüfungsamt der Universit?t. Antragsunterlagen sowie Informationen sind bei Edelgard Matzner (Raum C 401, Tel. +49 7531 88-3114) erh?ltlich. Alle rechtlichen Grundlagen und Formulare stellt Ihnen das Zentrale Prüfungsamt zur Verfügung.