Informationen und Hinweise für die Teilnahme an Veranstaltungen

Hinweise für VeranstaltungsteilnehmerInnen

Bei ?ffentlichen Veranstaltungen bzw. Vortragsreihen der Universit?t Konstanz ist es m?glich, dass JournalistInnen eingeladen sind, über die Veranstaltung zu berichten. In diesem Rahmen k?nnen Bild- oder Audiomitschnitte angefertigt und unter Umst?nden ver?ffentlicht werden.

Da die Pressefreiheit durch das Grundgesetz besonders geschützt ist, dürfen die Medien nach einer Abw?gung mit dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen Wortbeitr?ge, Mitschnitte, Fotos und Videos unter Umst?nden auch dann ver?ffentlichen, wenn keine ausdrückliche Zustimmung der aufgenommenen Personen vorliegt. Die Abw?gung hat nach dem Pressekodex zu erfolgen, wonach z. B. identifizierende Informationen nur dann ver?ffentlicht werden sollen, wenn das ?ffentliche Interesse die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegt.

Bitte beachten Sie dies und informieren Sie die VeranstalterInnen oder nehmen Sie gegebenenfalls die schriftliche Chatm?glichkeit wahr, wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihre Stimme oder Ihr Bild aufgezeichnet wird.

Hinweise für Journalistinnen und Journalisten

JournalistInnen sind aufgrund des besonders geschützten Guts der Pressefreiheit befugt, frei und unabh?ngig über eine Veranstaltung der Universit?t Konstanz zu berichten. JournalistInnen werden vorsorglich darum gebeten, vor einer Ausstrahlung von Video- oder Audioaufnahmen von Veranstaltungsg?sten in Rundfunk und Internet oder der Ver?ffentlichung von sonstigen identifizierenden Merkmalen der Veranstaltungsg?ste deren allgemeines Pers?nlichkeitsrecht und Recht auf informationelle Selbstbestimmung mit der Pressefreiheit abzuw?gen, so wie es auch die Richtlinien des Deutschen Presserats vorsehen.

Eine Ver?ffentlichung ohne eine Einwilligung der betroffenen Person sollte nur erfolgen, wenn das ?ffentliche Interesse die schutzwürdigen Interessen der betroffenen Personen überwiegt. Da unsere Veranstaltungsg?ste sich durch die Freiheit der Forschung und Lehre, ebenso wie die Pressefreiheit durch Art. 5 GG geschützt, in Veranstaltungen der Universit?t Konstanz gleichsam in einem geschützten Rahmen befinden, sollte die Abw?gung besonders sorgf?ltig vorgenommen werden.

Transparenter und im Hinblick auf die Rechtssicherheit wünschenswert ist es, wenn die Veranstaltungsg?ste die Anwesenheit von JournalistInnen aktiv wahrgenommen haben. Insofern w?re es wünschenswert, wenn JournalistInnen zu Beginn der Veranstaltung darauf achten, Ihre Anwesenheit und die Tatsache der Ton- und Bildaufzeichnung den Teilnehmenden bekannt zu geben. Dies ist am besten zu gew?hrleisten, indem JournalistInnen ihre Teilnahme bei den VeranstaltungsorganisatorInnen vorab mitteilen und sich in der Veranstaltung selbst kurz vorstellen.