Erkl?rung zur Barrierefreiheit

Die Universit?t Konstanz ist bemüht, ihre Website und ihre mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zug?nglich zu machen.

Diese Erkl?rung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.uni-konstanz.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Universit?t Konstanz verbessert kontinuierlich das Angebot an barrierefreien Inhalten. Aufgrund von technischen Beschr?nkungen der zentralen Website bzw. der Rahmenbedingungen von konfigurierbaren Webapplikationen k?nnen im Moment nicht alle Anforderungen umgesetzt werden. Durch diverse abgeschlossene Projekte bzw. durch eine stetige Verbesserung der technischen M?glichkeiten konnte bereits ein hoher Grad in der Umsetzung erreicht werden.
Die zentrale Website und die mobilen Anwendungen sind teilweise in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar.

2. Nicht-barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte und Funktionen sind nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar:

  • Es k?nnen Einschr?nkungen bei der Nutzung der Navigationsstruktur von Webseiten bzw. Web-Anwendungen auftreten,
  • teilweise sind keine Alternativtexte zu Graphiken oder Bildern vorhanden,
  • nicht alle Video-Formate enthalten Audiodeskription,
  • teilweise k?nnen keine barrierefreien PDFs angeboten werden,
  • die Webseiten und Web-Anwendungen sind teilweise nicht ohne Maus nutzbar.

3. Erstellung dieser Erkl?rung zur Barrierefreiheit

Diese Erkl?rung wurde am 18. August 2020 erstellt. Sie beruht auf dem BITV-Selbsttest.

Die Erkl?rung wurde zuletzt am 10. Januar 2024 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Die Inhalte unseres Webauftritts sollen für Menschen mit Behinderung gleicherma?en zug?nglich sein. Sollten Sie auf unseren Webseiten und mobilen Anwendungen auf Barrieren sto?en, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns über das Kontaktformular oder unter der E-Mail-Adresse kum@uni-konstanz.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung der Barriere. Alternativ k?nnen Sie uns unter der Telefonnummer 07531-88 4576 erreichen.

Zudem k?nnen Sie sich an die Schwerbehindertenvertretung der Universit?t Konstanz wenden sowie an die Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen.

5. Schlichtungsverfahren

Um zu gew?hrleisten, dass die Website www.uni-konstanz.de den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügt, k?nnen Sie sich an die E-Mail-Adresse kum@uni-konstanz.de wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erkl?rung.

Falls Sie seitens der Universit?t Konstanz nicht innerhalb der in § 8 Satz 1L-BGG-DVO vorgesehenen Frist eine Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, oder unsere Antwort nicht zufriedenstellend sein sollte, k?nnen Sie sich an die Gesch?ftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten Baden-Württemberg oder an eine kommunal beauftrage Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden. Die Kontaktdaten der für Sie zust?ndigen kommunal beauftragten Person für die Belange von Menschen mit Behinderungen k?nnen Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Des Weiteren k?nnen Sie ein Schlichtungsverfahren nach § 10b anstreben. Ein Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich und verfolgt das Ziel gemeinsam mit Hilfe der Schlichtungsstelle au?ergerichtlich eine L?sung für ein Problem zu finden. Schlichtungsstelle vom Landeszentrum Barrierefreiheit

Auf die M?glichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.