Forschungsf?rderung für exzellente Postdocs

Im Rahmen der Exzellenzstrategie m?chte die Universit?t Konstanz insbesondere die Arbeitsbedingungen ihrer Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler verbessern. Hierzu stehen im Young Scholar Fund (YSF) in begrenzter H?he Finanzmittel für promovierte Forschende zur Verfügung.
 

Die drei F?rderlinien des YSF adressieren dabei unterschiedliche Abschnitte und/oder Bedarfe w?hrend der Zeit zwischen Promotion und Professur. ?ber die Antragsberechtigung entscheidet im Einzelfall der Ausschuss für Forschungsfragen (AFF).

YSF Ko-Finanzierung: Antragsfrist 15.06. und 15.10.

Erfahrene promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit einem laufenden Drittmittelprojekt, das Personalstellen enth?lt, k?nnen sich beim YSF zwei Mal im Jahr um eine F?rderung zur Ko-Finanzierung von Forschungsprojekten bewerben.

In den übrigen F?rderlinien des YSF sind Antragstellungen jederzeit m?glich.

Ausschreibung und Antragstellung

Research Seed Capital (RISC)

Die RISC-F?rderung will riskante Projekte (Blue Skies Research) erm?glichen bzw. Vorarbeiten für sp?tere innovative Drittmittelantr?ge von promovierten Nachwuchswissenschaftler*innen unterstützen, die sich noch nicht auf erste Forschungserfolge berufen k?nnen. Insbesondere sollen neue Forschungsfelder auch au?erhalb des "Mainstreams" angesto?en werden.

Eine Antragstellung ist bis 29. Februar 2024 m?glich. Bitte melden Sie sich für weitere Informationen rechts oben mit dem Icon "明升体育_足球竞彩网-官网" an.

YSF offene Anschub- und Ko-Finanzierung von Forschungsprojekten

Die offene Anschub- und Ko-Finanzierung dient der Umsetzung von Vorhaben, die das Erlangen oder Konsolidieren der wissenschaftlichen Eigenst?ndigkeit der Antragstellenden f?rdern. Insbesondere k?nnen hier Sach- und Reisemittel sowie Mittel für wissenschaftliche Hilfskr?fte beantragt werden, um Vorarbeiten für externe Projektantr?ge zu leisten oder bereits laufende Drittmittelvorhaben zu unterstützen.

Antragsberechtigt sind alle promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren, die über einen Arbeitsvertrag oder ein Stipendium in die Universit?t integriert sind. Wiederholte Antragstellungen für unterschiedliche Vorhaben sind zul?ssig, wobei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren pro Person nicht mehr als 15.000 Euro ausgeschüttet werden.

Bitte melden Sie sich zur Antragstellung rechts oben mit dem Icon "明升体育_足球竞彩网-官网" an.

YSF Ko-Finanzierung von Forschungsprojekten

Erfahrene Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler, die Personalmittel durch ein extern gef?rdertes Forschungsprojekt eingeworben haben, unterstützt der YSF durch eine Ko-Finanzierung bei der Durchführung des Projekts für die Dauer von maximal zwei Jahren. Die F?rdersumme betr?gt bis zu 50.000 Euro pro F?rderjahr.

Antragsberechtigt sind JuniorprofessorInnen, NachwuchsgruppenleiterInnen sowie promovierte NachwuchswissenschaftlerInnen, die über einen Arbeitsvertrag oder ein Stipendium in die Universit?t integriert sind und ein laufendes Drittmittelprojekt vorweisen k?nnen, in dem sie eigenst?ndig, d. h. grunds?tzlich nicht gemeinsam mit einem Professor/ einer Professorin, die eigene Stelle oder mindestens eine Mitarbeiterstelle eingeworben haben.

Die Ausschreibung erfolgt in der Regel zwei Mal j?hrlich mit Einreichungsfristen zum 15. Juni und 15. Oktober. Bitte melden Sie sich rechts oben mit dem Icon "明升体育_足球竞彩网-官网" an, um Details zur Antragstellung zu erhalten und das Antragstemplate herunterzuladen.

YSF Bridge Fellowship

Mit dem Bridge Fellowship unterstützt der YSF exzellente promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die bei einem externen Drittmittelgeber einen Projektantrag zur Finanzierung ihrer eigenen Stelle an der Universit?t Konstanz eingereicht haben. Zur ?berbrückung der Wartezeit bis zur F?rderentscheidung k?nnen bis zu 6 Monate Zwischenfinanzierung für die eigene Stelle (100% TVL 13) beantragt werden. Die Antragstellung ist an keine Fristen gebunden, allerdings darf über den extern gestellten Drittmittelantrag noch nicht abschlie?end entschieden worden sein und das Einreichdatum darf nicht l?nger als 3 Monate zurückliegen. ?ber Antr?ge wird innerhalb von 3 Monaten nach wissenschaftlichen Kriterien entschieden. Der AFF spricht Bewilligungen vorbehaltlich der personalrechtlich vorliegenden Voraussetzungen für eine befristete Einstellung aus.

Bei externen Bewerbungen will dieses F?rderinstrument insbesondere die Gewinnung von künftigen ERC-, Freigeist-, Emmy Noether- und Heisenberg-Kandidat*innen für Konstanz unterstützen.

Antragstellung: Bitte reichen Sie die folgenden Dokumente, zusammengefasst in eine PDF-Datei, per E-Mail beim Ausschuss für Forschungsfragen (AFF) (aff@uni-konstanz.de) ein:

  1. Kurze Stellungnahme zur Notwendigkeit der F?rderung inklusive eines Arbeitsprogramms für den F?rderzeitraum und einer Erkl?rung zur befristeten (Weiter-)Besch?ftigung bzw. dem Stand der Absprache mit der Personalabteilung (max. 2 Seiten).
  2. Aktueller CV mit Informationen zur Vorbesch?ftigung und Laufzeit des derzeitigen Arbeitsvertrags.
  3. Best?tigung der Personalabteilung zum Vorliegen der personalrechtlichen Voraussetzungen für eine befristete Einstellung bzw. Weiterbesch?ftigung.
  4. Best?tigung des Fachbereichs über die Notwendigkeit der F?rderung und Bereitstellung von Arbeitsplatz und Ressourcen im Fall der Bewilligung. Laden Sie hierzu bitte das Formular für die Stellungnahme des Fachbereichs als PDF-Dokument herunter, füllen es aus und legen es Ihrer Fachbereisreferentin bzw. Ihrem Fachbereichsreferenten zur Unterschrift vor.
  5. Kopie des eingereichten Drittmittelantrags und Eingangsbest?tigung des Drittmittelgebers (über den Antrag darf noch nicht abschlie?end entschieden worden sein, das Einreichdatum darf nicht l?nger als 3 Monate zurück liegen).

Für Fragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen des Forschungssupports.

Weitere Informationen finden Sie in den Richtlinien zur Antragstellung im YSF 2024.

Beratung und Information

AFF-Referent

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