Senat

Gemeinsam entscheiden

Der Senat ist mit den grunds?tzlichen Angelegenheiten von Forschung, Lehre, Studium und Weiterbildung betraut, h?ufig in Kooperation mit anderen Organen der Hochschule wie Sektionsr?ten, Rektorat oder Universit?tsrat. Ihm geh?ren neben den Mitgliedern des Rektorats auch neun HochschullehrerInnen, drei akademische MitarbeiterInnen, vier Studierende und drei nichtwissenschaftliche MitarbeiterInnen an. Der Senat best?tigt zum Beispiel die Wahl des Rektors bzw. der Rektorin und des Kanzlers bzw. der Kanzlerin. Au?erdem gibt der Senat Stellungnahmen zu Struktur- und Entwicklungspl?nen ab.