Die Geisteswissenschaftliche Sektion ist eine der drei Grundeinheiten der Universit?t Konstanz, neben der Naturwissenschaftlichen Sektion und der Sektion Politik-Recht-Wirtschaft.

Die Sektion koordiniert die Erfüllung der Aufgaben der Fachbereiche in Lehre, Studium und Forschung und ist eine wichtige Institution zur Unterstützung der inter- und transdisziplin?ren Zusammenarbeit in und zwischen den Fachbereichen. Zur Geisteswissenschaftlichen Sektion geh?ren die Fachbereiche:

  • Philosophie
  • Geschichte, Soziologie, Sportwissenschaft und Empirische Bildungsforschung
  • Literatur-, Kunst- und Medienwissenschaften sowie 
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In den vier Fachbereichen der Geisteswissenschaftlichen Sektion arbeiten über 60 Professorinnen und Professoren – einschlie?lich Junior-ProfessorInnen und Hochschuldozentinnen und Hochschuldozenten – sowie eine gr??ere Zahl an wissenschaftlichen MitarbeiterInnen.

Jede Sektion wird von einem Dekan oder einer Dekanin vertreten. Die Amtszeit betr?gt vier Jahre. Zum Dekanat geh?ren ein Studiendekan oder eine Studiendekanin und drei Prodekane oder Prodekaninnen, davon eine Stellvertretung des Dekans oder der Dekanin. Die Gesch?ftsführung der Sektion hat der Sektionsreferent inne.

Das Dekanat ist für alle Angelegenheiten der Sektion zust?ndig, soweit das Landeshochschulgesetz oder die Grundordnung der Universit?t Konstanz nichts Anderes regeln. Zu den Aufgaben geh?ren die Aufstellung von Struktur- und Entwicklungspl?nen der Sektion und des Entwurfs für die Feinaufteilung der Mittel der Sektion, die Entscheidung über die zum Rektorat zugewiesenen Stellen und Mittel, die Festlegung der Lehraufgaben und die Lehrevaluation sowie die Vorschl?ge zur Funktionsbeschreibung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern. Das Dekanat führt au?erdem im Rahmen der Aufgaben der Sektion die Dienstaufsicht über die der Forschung und Lehre sowie über die dem Technologietransfer dienenden Einrichtungen, die der Sektion zugeordnet sind.

Angelegenheiten von grunds?tzlicher Bedeutung werden im Sektionsrat beraten. Dazu geh?ren die Struktur- und Entwicklungspl?ne der Sektion, die von den Fachbereichen vorbereitet werden und die Bildung, Ver?nderung und Aufhebung von Einrichtungen der Sektion. Weiterhin bestellt der Sektionsrat Studienkommissionen und stimmt im Einvernehmen mit ihnen den Studien- und Prüfungsordnungen der Sektion zu. Die Vorschl?ge der Berufungskommissionen bedürfen ebenfalls der Zustimmung des Sektionsrates.

W?hrend der Vorlesungszeiten im Winter- und Sommersemester finden regelm??ig Sitzungen des Dekanats und des Sektionsrates statt.