Anmeldung in Konstanz und Rundfunkgebühr

Wenn Sie Ihre Wohnung in Konstanz bezogen haben, müssen Sie sich nach dem Meldegesetz innerhalb von zwei Wochen in Konstanz anmelden, sofern Sie sich mindestens drei Monate ununterbrochenen in Deutschland aufhalten. Eine Anmeldung ist auch für internationale WissenschaftlerInnen notwendig.

Die Anmeldung erfolgt bei der jeweiligen Meldebeh?rde, in Konstanz beim Bürgerbüro der Stadt Konstanz. Die Anmeldung ist kostenlos und es sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Anmeldeformular
  • Identit?tsnachweis für alle anzumeldende Personen (Personalausweis, Reisepass)
  •  Ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbest?tigung (vom Vermieter einzuholen)

Im Bürgerbüro erhalten Sie eine Meldebescheinigung.

Bitte beachten Sie: falls Sie w?hrend Ihres Aufenthalts die Wohnung wechseln, müssen Sie sich bei dem für Ihren neuen Wohnort zust?ndigen Bürgerbüro ummelden, d.h. Ihre neue Adresse registrieren lassen. Wenn Sie Deutschland verlassen, müssen Sie sich im Bürgerbüro abmelden.

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice

In Deutschland gibt es eine gesetzliche Gebührenpflicht für den ?ffentlich-rechtlichen Rundfunk, denn die ?ffentlich-rechtlichen Radio- und Fernsehsender finanzieren sich gr??tenteils über die Rundfunkgebühren. Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhebt die Rundfunkgebühren für die ?ffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Die Rundfunkgebühr wird als Wohnungsbeitrag pauschal erhoben, unabh?ngig von den tats?chlich vorhandenen Empfangsger?ten. Der monatliche Beitrag pro Wohnung betr?gt derzeit 17,50 Euro (Stand: Februar 2016). Weitere Informationen finden Sie unter Rundfunkbeitrag.