Ausl?nderbeh?rde

Personen die mit einem Visum eingereist sind: sofern Ihr Aufenthalt an der Universit?t Konstanz l?nger als drei Monate betr?gt, müssen Sie sich nach Ihrer Ankunft nicht nur bei der Stadt anmelden, sondern sich darüber hinaus bei der zust?ndigen Ausl?nderbeh?rde melden und einen Aufenthaltstitel beantragen. Die Zust?ndigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz. Wenn Sie in Konstanz gemeldet sind, ist die Ausl?nderbeh?rde der Stadt Konstanz zust?ndig.

Bitte beachten Sie: Staatsangeh?rige aus Nicht-EU-Staaten, die von der Visumspflicht befreit sind und l?nger als 3 Monate an der Universit?t Konstanz bleiben, müssen ebenfalls nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Staatsangeh?rige von EU- oder EWR-Staaten ben?tigen keinen Aufenthaltstitel.

Das Welcome Centre ber?t Sie gerne zu den unterschiedlichen Aufenthaltstiteln und ist Ihnen behilflich, den für Sie passendsten Aufenthaltstitel auszuw?hlen. Zur Beantragung des Aufenthaltstitels sind verschiedene Unterlagen notwendig: Das Welcome Center ist Ihnen gerne behilflich, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Für die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis ist beispielsweise der Nachweis einer im Bundesgebiet gültigen Krankenversicherung notwendig. Bitte beachten Sie, dass im Normalfall nur deutsche Krankenversicherungen akzeptiert werden.

Bitte wenden Sie sich rechtzeitig an das Welcome Center, um ausl?nderrechtliche Fragen zu kl?ren. Eine umfassende ?bersicht über die Bestimmungen bietet das Portal EURAXESS Deutschland.

Diese Angaben sind ohne Gew?hr.