Visum

Ausl?ndische Staatsangeh?rige ben?tigen für die Einreise nach Deutschland in der Regel ein Visum (Visabestimmungen des Ausw?rtigen Amtes). Beantragen Sie das Visum so früh wie m?glich bei einer Deutschen Auslandsvertretung, d.h. der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in Ihrem Heimat- oder Aufenthaltsland. Je nach Visumstyp und Land sind unterschiedliche Unterlagen zur Beantragung des Visums notwendig.

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsdauer eines Visumsantrags kann je nach zust?ndiger Botschaft mindestens 6 Wochen und unter gewissen Umst?nden auch deutlich l?nger dauern. Beantragen Sie Ihr Visum deshalb rechtzeitig.

Genauere Angaben über die notwendigen Unterlagen finden Sie auf der Website der für Sie zust?ndigen deutschen Auslandsvertretung. Eine umfassende ?bersicht über die Bestimmungen finden Sie auf den Seiten von EURAXESS Deutschland.

Bei bestehender Visumspflicht ist eine Einreise ohne Visum nicht erlaubt und somit illegal (Staatenliste zur Visumspflicht). Bitte beachten Sie: Das Visumsverfahren für Familienangeh?rige unterscheidet sich von dem für Gastwissenschaftler und kann unter Umst?nden mehr Zeit in Anspruch nehmen.

Nur für einige L?nder sind Befreiungen und Erleichterungen von der Visumspflicht vorgesehen. Folgende Personengruppen ben?tigen kein Visum für die Einreise, es muss lediglich ein gültiges Reisedokument (z.B. Reisepass) vorliegen:

  • Bürger der Europ?ischen Union
  • Angeh?rige des Europ?ischen Wirtschaftsraumes (EWR): Island, Liechtenstein, Norwegen
  • Staatsangeh?rige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands, der Schweiz und den USA (für einen Aufenthalt über drei Monate hinaus muss ein Aufenthaltstitel in Deutschland bei der Ausl?nderbeh?rde beantragt werden)
  • Staatsangeh?rige von Andorra, Honduras, Monaco und San Marino ben?tigen kein Visum, sofern sie keine Erwerbst?tigkeit aufnehmen m?chten. (Für einen Aufenthalt über drei Monate hinaus muss ein Aufenthaltstitel in Deutschland bei der Ausl?nderbeh?rde beantragt werden.)
  • Staatsangeh?rige von Argentinien, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Kroatien, Malaysia, Mexiko, Montenegro, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Serbien, Uruguay, Vatikanstadt und Venezuela: für Aufenthalte, die kürzer als drei Monate sind bzw. in denen keine Ausübung einer zustimmungspflichtigen Erwerbst?tigkeit geplant ist, ist eine Einreise ohne Visum m?glich. Es ist nicht m?glich, diese Aufenthalte ohne Visum über drei Monate hinaus zu verl?ngern. Nach Ablauf von drei Monaten muss die Ausreise erfolgen. Wird ein l?ngerer Aufenthalt oder eine zustimmungspflichtige Erwerbst?tigkeit angestrebt, ist hierfür die Einreise mit einem nationalen Visum zwingende Voraussetzung.

     

    Visa der Kategorie "D" sind auch in den 'Schengen Staaten' gültig: Sie k?nnen daher mit einem 'Deutschlandvisum' auch über die Schweiz einreisen und sich in der Schweiz zu touristischen Zwecken aufhalten.

    Wichtig: Ein Schengen-Visum ist in Gro?britannien nicht gültig.

    Diese Angaben sind ohne Gew?hr.