"Freistellungsjahr" im ?ffentlichen Dienst
Sehr geehrte Damen und Herren,
alle Beamtinnen und Beamte, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Landes aus dem Gesch?ftsbereich des Ministeriums f¨¹r Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) k?nnen seit dem 1. Oktober 2017 ein sog. ?Freistellungsjahr¡° in Anspruch nehmen.
Das Freistellungsjahr ist eine besondere, zeitlich befristete Form der Teilzeitbesch?ftigung, die es erm?glicht, am Ende des Bewilligungszeitraumes von der Arbeitszeit unter Weiterzahlung der anteiligen Bez¨¹ge freigestellt zu¡