Elektronische Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung ab dem 01.01.2023

Ab dem 1. Januar 2023 ist der Abruf von Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung-Daten von gesetzlich versicherten Arbeitnehmer*innen bei den Krankenkassen für Arbeitgeber verpflichtend. Somit müssen gesetzlich Versicherte keine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung mehr vorlegen, sondern diese kann in Zukunft elektronisch abgerufen werden.

Allerdings besteht weiterhin die Pflicht, dass dem Arbeitgeber die Arbeitsunf?higkeit gemeldet wird. Besonders wichtig ist auch die genaue Meldung über den Krankheitszeitraum und, ob eine Arbeitsunf?higkeitsbescheinigung vorliegt, damit die Personalabteilung die jeweilige Bescheinigung abrufen kann. Ebenso wichtig ist die Gesundmeldung bei der Personalabteilung, um etwaige Nachteile zu vermeiden.

Für Privatversicherte gibt es vorerst keine ?nderungen.