Notizzettel mit dem Wort "Antrag"

Freir?ume für Kreativit?t

Freistellungen von der akademischen Selbstverwaltung und flexible Verringerung des Lehrdeputats für Professorinnen und Professoren sowie Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Universit?t Konstanz. Antragsfristen: 30.04. und 30.10.

Im Rahmen der Exzellenzstrategie bietet das Programm ?Freir?ume für Kreativit?t“ herausragenden Forschungspers?nlichkeiten der Universit?t Konstanz die M?glichkeit, durch Freistellungen von der akademischen Selbstverwaltung und eine flexible Verringerung des Lehrdeputats, Forschungsvorhaben mit gesamtuniversit?rer Strahlkraft voranzubringen.

Antragsberechtigt sind:

  1. Professorinnen und Professoren der Universit?t Konstanz.
  2. Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren der Universit?t Konstanz mit einer Lehrverpflichtung von mehr als 6 SWS bzw. nach erfolgreicher Zwischenevaluation in Verbindung mit einem Fellowship bei einem der Exzellenzcluster bzw. dem Zukunftskolleg.

Für Profesorinnen und Professoren erm?glicht das Programm die Gew?hrung von (Teil-)Freistellungen jeweils im Sommer- und im Wintersemester (in der Regel für die Dauer von einem Semester). Für die Vertretung der Freir?ume gilt: Die Gew?hrung des Freiraums erfolgt vorbehaltlich der Bestellung einer Vertretung durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einer anderen Universit?t oder der Universit?t Konstanz. Voraussetzung für die Vertretung ist das Vorliegen einer Habilitation oder der Best?tigung von habilitations?quivalenten Leistungen. Die Vergütung erfolgt analog W2.

Für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren erm?glicht das Programm die Gew?hrung von Deputatsreduzierungen, i.d.R. für die Dauer von einem Semester, in Verbindung mit einem Fellowship bei einem der Exzellenzcluster bzw. dem Zukunftskolleg. Eine Kompensation der Lehrverpflichtung kann in dieser Zeit bei Erfüllen der Voraussetzungen im Angestelltenverh?ltnis (EG 13 TV-L) erfolgen.

Antr?ge k?nnen zweimal j?hrlich unter Verwendung des Antragsformulars an die jeweilige Sektion gestellt werden. Einreichungsfrist für das Sommersemester ist der 30.10. des Vorjahrs, für das Wintersemester der 30.04. des laufenden Jahres. Bitte beachten Sie dabei, dass zuvor auch die jeweiligen Fachbereiche dem Antrag zustimmen müssen. Nach positivem Sektionsbeschluss werden die Antr?ge auf den Gremienweg gebracht und inklusive der Vertretung im Rektorat entschieden. Hierfür sind die Rektoratssitzungen im Dezember (für das Sommersemester) bzw. im Juni (für das Wintersemester) vorgesehen.