Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung

Welche ethischen Risiken birgt Ihr Projekt?

Ethische Aspekte umfassen mehr als Untersuchungen an Menschen und Tieren. Was bei der Antragstellung zu beachten ist, lesen Sie im Folgenden.

In nahezu allen Antragsverfahren werden Sie aufgefordert, zu ethischen Aspekten Stellung zu nehmen. Dazu z?hlen insbesondere

  • Versuche an und mit Menschen (z. B. Studien, Befragungen)
  • sammeln und archivieren von personenbezogenen Daten
  • Untersuchungen an vom Menschen entnommenem Material (z. B. Zellinien)
  • Tierversuche
  • umweltrelevante Forschung
  • Austausch von Wissen und Gütern mit Drittl?ndern
  • sicherheitsrelevante Forschung (?Dual Use”) und das Potential zum Mi?brauch von Forschungsergebnissen

Darüber hinaus kann ein Forschungsfeld so neuartig sein, dass es bislang nicht gel?ufige ethische Fragen aufwirft. Bedenken Sie daher genau, an welchen Stellen Ihr geplantes Forschungsvorhaben ethische Fragen berührt und beschreiben Sie im Antrag, welche Ma?nahmen Sie treffen, um Risiken vorzubeugen. Im Zweifelsfall  k?nnen Ihnen erfahrene Kolleginnen und Kollegen im Fachbereich Auskunft zu den üblichen Verfahren in Ihrer Disziplin geben. Ethisch und rechtlich relevante Themenfelder der Antragstellung und Anlaufstellen an der Universit?t Konstanz jenseits Ihres Fachbereichs haben wir in der Ethik-Checkliste für Sie zusammengestellt.

Genehmigungen und Ethikvotum

Bei Forschung mit Embryonen und Stammzellen, Tierversuchen, gentechnologischen Experimenten und Forschungen, die unter das ?bereinkommen über die biologische Vielfalt sowie das Nagoya-Protokoll fallen, sind Sie vom Gesetzgeber verpflichtet, entsprechende Genehmigungen und / oder das Votum der zust?ndigen Kommissionen einzuholen. Weitere Informationen zu biologischer Sicherheit und Gentechnik finden Sie auf den Internetseiten der Stabsstelle Arbeitssicherheit, Gesundheit-, Umweltschutz. Der Beauftragte für die Biologische Sicherheit der Universit?t hilft Ihnen gerne weiter. Informationen zum Nagoya-Protokoll finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Naturschutz (BfN).

An der Universit?t Konstanz prüft die Ethik-Kommission  auf Antrag Forschungsvorhaben von Mitgliedern der Universit?t, bei denen die Gesundheit, Menschenwürde oder die Pers?nlichkeitsrechte beeintr?chtigt werden k?nnten.  Eine Genehmigung für Tierversuche kann über die Tierschutzbeauftragten bei der Tierforschungsanlage (TFA) beantragt werden. Planen Sie in beiden F?llen bitte ausreichend Zeit für die Begutachtung ein.