5. Dürfen Materialien, die Studierende erstellt haben, von den Lehrenden genutzt oder geteilt werden?

Bachelor- und Masterarbeiten weisen in aller Regel die notwendige Sch?pfungsh?he auf, um einen urheberrechtlichen Schutz zu genie?en. Aber auch von Studierenden angefertigte Seminararbeiten, Vortr?ge und Pr?sentationen k?nnen geschützt sein. Als Urheber entscheiden dann die Studierenden über die Nutzung des Werkes, d.h. Lehrende müssen ihre Einwilligung einholen. Dies kann formlos erfolgen, z.B. per E-Mail. §§ 60a und 51 UrhG sind nur ausnahmsweise anwendbar, da es sich in der Regel nicht um ver?ffentlichte Werke handelt. Hingegen dürfen selbst erarbeitete Inhalte, die Studierende in ILIAS teilen, auch ohne gesonderte Einwilligung für die Zwecke des jeweiligen Kurses von den Kursteilnehmenden genutzt werden.