Scrabble mit Begriffen aus der Antragstellung

Bewilligung oder Ablehnung?

In beiden F?llen unterstützen Forschungsverwaltung und Forschungssupport

Ihr Antrag wurde bewilligt!

Herzlichen Glückwunsch! Falls Sie das Drittmittelverfahren noch nicht durchgeführt haben, müssen Sie dies sp?testens mit der Bewilligung nachholen, da sonst keine Kostenstelle für Ihr Projekt eingerichtet werden kann. Die Mitarbeiterinnen der Forschungsverwaltung unterstützen Sie sowohl bei der Projekteinrichtung wie auch bei der finanziellen und administrativen Projektabwicklung.

Dieses Mal nicht erfolgreich?

Das ist natürlich ?rgerlich. Allerdings erm?glichen einige Drittmittelgeber die Wieder- oder Neueinreichung eines abgelehnten Antrags. Lesen Sie daher den Ablehnungsbescheid genau. Oft enth?lt er Auszüge aus den Gutachten oder fasst die Gründe für die Ablehnung zusammen. Geschieht das nicht und sind Rückfragen nicht grunds?tzlich ausgeschlossen, empfiehlt sich ein Anruf beim Drittmittelgeber.

Ausgehend von den Rückmeldungen kann es sich lohnen, einen abgelehnten Antrag zu überarbeiten.  Prüfen Sie daher bitte unbedingt, ob die Antragsrichtlinien Ihres Drittmittelgebers eine Wiedereinreichung zulassen und welche Voraussetzungen hierfür gelten.

Bestimmungen der wichtigsten Drittmittelgeber zur Wiedereinreichung

Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG)

Sie k?nnen dem Wortlaut des F?rderbescheids entnehmen, ob es ratsam ist, einen abgelehnten Antrag zu überarbeiten und neu einzureichen. Vor allem bei Erstantr?gen zitiert die DFG-Gesch?ftsstelle in der Regel ausführlich aus den Fachgutachten und der Stellungnahme des Fachkollegiums.

Wenn Sie sich für eine überarbeitete Neueinreichung entscheiden, legen Sie dem Antrag neben dem Anschreiben ein weiteres Dokument bei, in dem Sie kurz erl?utern, welche Ver?nderungen Sie vorgenommen haben. Der Antrag durchl?uft dann erneut das gesamte Begutachtungsverfahren.

F?rderung des Bundes (BMBF und andere Ministerien)

Ein abgelehnter Antrag kann nur dann wieder eingereicht werden, wenn in der jeweiligen Programmlinie eine neue Ausschreibung erfolgt.

Neben der wissenschaftlichen Begutachtung, die zu einer F?rderempfehlung führt, werden Antr?ge beim Bund auch betriebswirtschaftlich geprüft. Die endgültige Bewilligung ist oft davon abh?ngig, dass Sie Ihren Antrag nach den Wünschen des Projekttr?gers überarbeiten. Werden Sie sich hier nicht einig, kann es trotz der allgemein ausgesprochenen F?rderempfehlung noch zu einer Ablehnung kommen.

Fritz Thyssen Stiftung

Eine Wiedereinreichung ist nicht m?glich.

VolkswagenStiftung

Eine Wiedereinreichung ist erst bei der erneuten Ausschreibung des F?rderprogramms m?glich. Da die VolkswagenStiftung in den meisten Programmlinien keine schriftlichen Gutachten einholt, werden auch keine Stellungnahmen der GutachterInnen versandt. Die FachreferentInnen geben in der Regel telefonisch Auskunft, sofern das im F?rderbescheid nicht grunds?tzlich ausgeschlossen wird, wie etwa bei der F?rderlinie ?Experiment!”.

Erfolgt eine ?Ablehnung in der vorliegenden Form”,  erhalten Sie ein Schreiben mit Hinweisen der GutachterInnen, zu denen Sie Stellung nehmen k?nnen. Erst danach erfolgt die endgültige Entscheidung.

Europ?ische Union: ERC Grants

Grunds?tzlich ist eine erneute Antragstellung bei einer sp?teren Ausschreibung m?glich. Da sich die Regeln für die Wiedereinreichung und die vorgeschriebene Wartezeit von Ausschreibungsrunde zu Ausschreibungsrunde ?ndern k?nnen, prüfen Sie bitte unbedingt die entsprechenden Bestimmungen in den jeweils aktuellen Richtlinien zur Antragstellung.

Europ?ische Union: Verbundantr?ge

Im Rahmen derselben Ausschreibung ist eine Wiedereinreichung ausgeschlossen. Es besteht zwar die M?glichkeit, einen ablehnenden Bescheid in einem Rechtsmittelverfahren anzufechten (?redress procedure”), doch kann die Beschwerde nur auf nachweisbare formelle Vers?umnisse gestützt werden. Eine Zweitbegutachtung erfolgt nicht. Die Erfolgschancen sind gering.

Sollte bei einem sp?teren F?rderaufruf ein ?hnliches Thema ausgeschrieben werden, ist die erneute Antragstellung m?glich.

Europ?ische Union: Erasmus+

Eine Wiedereinreichung ist m?glich. Beachten Sie aber, dass sich Richtlinien eventuell ge?ndert haben. Der für das entsprechende Jahr gültige ?Programm Guide” sollte beachtet werden. Stellen Sie au?erdem sicher, dass Sie die aktuellen Antragsunterlagen (eForm sowie template für die Vorhabensbeschreibung) benutzen. Diese werden entweder von der zust?ndigen Agentur in Brüssel oder der Nationalen Agentur zur Verfügung gestellt. 

Ist eine Wiedereinreichung nicht m?glich, kommen die Antragstellung bei einer anderen F?rdereinrichtung oder die vollst?ndige Neukonzeption des Projekts in Frage. Wir beraten Sie gern.