Datenschutz
Datenschutz, Datenschutzbeauftragter, Daten
Im Sachgebiet Datenschutz sind wir zust?ndig für die rechtliche Beratung zum Datenschutz, die Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungst?tigkeiten, die Prüfung von Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung, die datenschutzrechtliche Beratung für Forschungsprojekte und Verwaltungsaufgaben. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Hilfe bei der Erstellung von Datenschutzinformationen ben?tigen, Vertragspartner Ihnen eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vorlegen oder von der Datenverarbeitung betroffene Personen Anliegen haben.
Nach § 12 Abs. 10 S. 2 LHG dürfen Hochschulen zum Zweck der Beantragung von F?rder- und Drittmitteln und zum Zweck der Rechnungsprüfung beim Nachweis der Verwendung von F?rder- und Drittmitteln im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten, insbesondere auch Personalaktendaten, verarbeiten bzw. zu diesen Zwecken an die Drittmittelgeber zu übermitteln.
Mit dieser Erlaubnis ist aber auch die Pflicht verbunden, die betroffenen Besch?ftigten über die ?bermittlung, insbesondere über die übermittelten Daten, den Dritten und den Zweck der ?bermittlung, zu informieren. Wir haben ein Formular entwickelt, welches Sie als Projektleiterin/Projektleiter bitte einsetzen, um Ihrer Informationspflicht nachzukommen.
Nach § 12 Abs. 10 S. 2 LHG dürfen Hochschulen zum Zweck der Beantragung von F?rder- und Drittmitteln und zum Zweck der Rechnungsprüfung beim Nachweis der Verwendung von F?rder- und Drittmitteln im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten, insbesondere auch Personalaktendaten, verarbeiten bzw. zu diesen Zwecken an die Drittmittelgeber zu übermitteln.
Mit dieser Erlaubnis ist aber auch die Pflicht verbunden, die betroffenen Besch?ftigten über die ?bermittlung, insbesondere über die übermittelten Daten, den Dritten und den Zweck der ?bermittlung, zu informieren. Wir haben ein Formular entwickelt, welches Sie als projektverantwortliche Person bitte einsetzen, um Ihrer Informationspflicht nachzukommen.