Gestattung der Nutzung von Universit?tseinrichtungen


Information zur Vereinbarung über die Gestattung der Nutzung von Universit?tseinrichtungen durch Gastwissenschaftler/-innen

Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler sind nach dem Verst?ndnis der Universit?t Konstanz Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich auf Einladung der Universit?t nur vorübergehend oder gastweise zu ihrer pers?nlichen Weiterqualifikation aufhalten, ohne Mitglied der Universit?t im Sinne von § 9 Landeshochschulgesetz (LHG) zu sein. Hierzu z?hlen insbesondere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, deren Aufenthalt haupts?chlich durch ihre Heimatsinstitution oder ein Stipendium von einer au?enstehenden Institution finanziert wird.
Die Voraussetzung für den Forschungsaufenthalt als Gastwissenschaftlerin oder Gastwissenschaftler an der Universit?t Konstanz ist der Abschluss der Vereinbarung über die Gestattung der Nutzung von Universit?tseinrichtungen auf Antrag einer Arbeitsgruppe. Dieser Antrag ist über den Fachbereich ans Justitiariat zu richten, das die Voraussetzungen für den Gastwissenschaftler/innen-Aufenthalt prüft und den Vertrag ausfertigt und zur Einholung der Unterschrift des Gastwissenschaftlers oder der Gastwissenschaftlerin zurücksendet an die antragstellende Arbeitsgruppe.


Das Antragsformular k?nnen Sie hier herunterladen.