Attraktive und verl?ssliche Karrierewege – Promotionsphase

Das Konzept ?Attraktive und verl?ssliche Karrierewege für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“ strebt einen langfristigen Kulturwandel hin zu einer st?rkeren Verl?sslichkeit wissenschaftlicher Karrierewege an. Im Folgenden beschreiben wir das Instrumentarium für die Phase der Promotion.

Promotion: Exzellente Forschung auf verl?sslicher Basis

Promotionsstellen und -stipendien dienen der Qualifizierung für eine wissenschaftliche Karriere oder einen Karriereweg au?erhalb der Wissenschaft und sind daher grunds?tzlich befristet. Um die Finanzierung verl?sslicher zu gestalten, soll die initiale Vertragslaufzeit von aus Haushaltsstellen finanzierten Besch?ftigungsverh?ltnissen für Promovierende mindestens drei Jahre (1) betragen. Ein optionaler Drittmittelvorgriff (2) soll vorbehaltlich der M?glichkeiten des Haushalts die Flexibilit?t bieten, auch Drittmittelstellen auf mindestens drei Jahre zu befristen; ein Matching-Fund (3) soll es erm?glichen, sozialversicherungspflichtige Stellenanteile für Stipendiatinnen und Stipendiaten zu schaffen, von denen bis zu 13 Prozent aus dem zentralen Universit?tshaushalt finanziert werden.

Wie funktioniert es konkret?

1. Mindestvertragslaufzeiten

Das Konzept der ?Attraktiven und Verl?sslichen Karrierewege“ der Universit?t Konstanz sieht vor, den initialen Vertrag für DoktorandInnen zu Beginn ihrer Promotion über eine Laufzeit von 3 Jahren auszustellen.

Für eine Anstellung als DoktorandIn im Rahmen einer Qualifikation zur Promotion sind entsprechende Befristungsgründe zu beachten. Die Personalabteilung hat hierzu ein spezielles Einstellungsformular entwickelt.

Um auch in F?llen einer Drittmittelfinanzierung einen Vertrag über drei Jahre ausstellen zu k?nnen, wurde das Drittmittelvorgriffmodell entwickelt.

2. Drittmittelvorgriffmodell

Gerade in Drittmittelprojekten ist es nicht immer m?glich, angemessene Vertragslaufzeiten gew?hrleisten zu k?nnen.

Das Drittmittelvorgriffmodell der Universit?t Konstanz schafft hier Abhilfe. Durch den Einsatz des Forschungszuschusses aus Haushaltsmitteln, von Drittmittelausgaberesten, Berufungszusagen oder den Vorgriff auf Haushaltsstellen k?nnen WissenschaftlerInnen drittmittelfinanzierte Arbeitsvertr?ge (TV-L), für die nicht über die gesamte Laufzeit von 3 Jahren Drittmittel zur Verfügung stehen, dennoch für drei Jahre an exzellente KandidatInnen vergeben.
Die Universit?t Konstanz vertraut auf die Drittmittelst?rke ihrer WissenschaftlerInnen und setzt darauf, dass diese weitere Drittmittel einwerben werden. Sie gew?hrt ihnen den Drittmittelvorgriff und sie federt das Risiko für die WissenschaftlerInnen und die PromotionskandidatInnen ab. In aller Regel werden die WissenschaftlerInnen das fehlende Jahr durch neue Drittmittel, welche sie im Laufe der Zeit einwerben, ausgleichen und ihren ?Pfand“ zurücknehmen k?nnen. Sollte dies einmal nicht gelingen, so bietet der Vorgriff auf eine Haushaltsstelle die notwendige Verl?sslichkeit für die beteiligten WissenschaftlerInnen.

Das Drittmittelvorgriffmodell startet zum 01. April 2024: Regelungen mit Erl?uterungen und einer entsprechenden Checkliste und Antragsformular für einen Drittmittelvorgriff. Auskünfte erteilt die Leiterin der Personalabteilung, Renate Pfeifer (renate.pfeifer@uni.kn)

3. Matching-Fund:

Ein Matching-Fund erm?glicht es, zus?tzlich zu einem Stipendium, einen Arbeitsvertrag mit Stipendiatinnen und Stipendiaten zu schlie?en, welcher bis zu 13 Prozent aus dem zentralen Universit?tshaushalt finanziert wird. Das Besch?ftigungsverh?ltnis soll einen Mindestumfang von über 25% TVL-E 13 umfassen.

Bitte beachten Sie vor der Antragstellung unbedingt die Hinweise des Justiziariats bzgl. der Vereinbarkeit bzw. der inhaltlichen Abgrenzbarkeit von Stipendium und Arbeitsvertrags.

Zum Verfahren:

Die einstellende Person, i.d.R. ProfessorIn, gibt auf dem Antragsformular zur Einstellung die Finanzierungsquelle an, d.h.

Angabe der Kostenstelle der einstellenden Person/ i.d.R. ProfessorIn für den Eigenanteil der Finanzierung des Besch?ftigungsverh?ltnisses

sowie

Angabe ?Matching Fund“ zur Finanzierung von 13% des Besch?ftigungsverh?ltnisses aus Mitteln der Universit?t.

Der Antrag ist zu richten an:

Die Personalabteilung, z.Hd. der zust?ndigen PersonalsachbearbeiterIn.

Hinweis: Die Personalabteilung prüft

  • ob die M?glichkeit der Befristung besteht bzw. ob der Befristungsgrund korrekt ist
  • ob die Aufgaben im Rahmen des Besch?ftigungsverh?ltnisses promotionsunabh?ngig sind.