Ombudspersonen für die Promotion

Die Ombudspersonen in Promotionsangelegenheiten sind eine unabh?ngige und neutrale Beratungs-, Vermittlungs- und Unterszützungseinrichtung der Universit?t Konstanz.

Sie stehen allen DoktorandInnen und deren BetreuerInnen zur Verfügung. Diese k?nnen sich unmittelbar und unabh?ngig von der eigenen Sektionszugeh?rigkeit an eine der Ombudspersonen wenden, wenn Probleme und Konflikte im Betreuungsverh?ltnis bestehen oder die gemeinsame Betreuungsvereinbarung nicht eingehalten wird. Wenn die Beteiligten selbst keine einvernehmliche L?sung finden, k?nnen sie sich individuell oder gemeinsam mit der Bitte um Beratung oder auch Vermittlung an eine der Ombudspersonen wenden. Ziel ist eine konstruktive und sachorientierte Konfliktl?sung.

Die Ombudspersonen behandeln alle Anliegen, Beratungen und Gespr?che grunds?tzlich vertraulich. Die Gew?hrleistung der Vertraulichkeit dient dem Schutz aller involvierten Personen und sie gilt auch über den Abschluss eines Falles hinaus.

Die Grundlagen und Vorgehensweisen der Ombudspersonen sind geregelt in:

Die Zust?ndigkeiten anderer Stellen bleiben von der T?tigkeit der Ombudspersonen in Promotionsangelegenheiten unberührt. Bei Fragen und Anliegen guter wissenschaftlicher Praxis, deren m?gliche Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit oder damit verbundenen Konfliktf?llen wenden Sie sich an Ombudsperson für die Wissenschaft oder die Kommission für Verantwortung in der Wissenschaft.

Weiterführende Informationen und Empfehlungen zu den Ombudspersonen für Promotionsangelegenheiten bietet die Hochschlrektorenkonferenz und das baden-württembergische Wissenschaftsministerium.