Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten

Die Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten ist für Vorwürfe und F?lle m?glichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zust?ndig

Die Untersuchungskommission wissenschaftliches Fehlverhalten ist für Vorwürfe und F?lle m?glichen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zust?ndig. Sie ist eine interne Einrichtung der Universit?t Konstanz zur Ermittlung von Sachverhalten.

Sie wird t?tig, wenn:

  1. Hinweise oder ein konkreter Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten unmittelbar an sie oder eines ihrer Mitglieder gerichtet werden oder 
  2. ein Mitglied oder die Ombudsperson dies beantragten. Hinweise oder ein konkreter Verdacht k?nnen beispielsweise von anderen Einrichtungen der Universit?t oder jeder Person an die Kommission herangetragen werden.

Die Kommission kl?rt dann den Sachverhalt entsprechend ihrer M?glichkeiten auf und berichtet dem Rektor. Das jeweilige Verfahren bestimmt die Kommission nach pflichtgem??em Ermessen. Die Kommission wahrt die Vertraulichkeit und das Geh?r Betroffener. Betroffene k?nnen, ebenso wie der Informierende bei Gegen?u?erungen, verlangen, pers?nlich angeh?rt zu werden. Das Akteneinsichtsrecht der Beteiligten richtet sich nach den allgemeinen Bestimmungen.

Mit Fragen zur guten wissenschaftlichen Praxis, deren m?glichen Verletzung durch wissenschaftliche Unredlichkeit oder damit verbundenen Konfliktf?llen k?nnen sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Universit?t Konstanz auch an die Ombudsperson wenden.

Weitere Informationen und Empfehlungen zur Wissenschaftlichen Integrit?t, Ombudsverfahren und Verfahren im Falle von wissenschaftlichem Fehlverhalten bieten die DFG, die Hochschulrektorenkonferenz sowie der Wissenschaftsrat an.