Schlichtungsausschuss

Zur Erledigung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern der Universit?t hat der Senat einen Schlichtungsausschuss eingerichtet. Dieser kann von jedem Beteiligten sowie vom Rektor angerufen werden. Entscheidungen von Organen der Universit?t, der Sektionen und Fachbereiche k?nnen nicht Gegenstand eines Verfahrens vor dem Schlichtungsausschuss sein.