Doctoral Fund und Retreats

Sie promovieren an der Universit?t Konstanz? Dann sind der Doctoral Fund und die Retreats genau das Richtige für Sie.

Der im Rahmen der Exzellenzstrategie eingerichtete Doctoral Fund stellt in begrenzter H?he Finanzmittel für DoktorandInnen zur Verfügung. Mit dieser Ma?nahme m?chte die Universit?t Konstanz die Arbeitsbedingungen ihrer NachwuchswissenschaftlerInnen weiter verbessern.

F?rderlinie Doctoral Fund:

Mit einem Volumen von bis zu 5.000 Euro unterstützt der Doctoral Fund DoktorandInnen der Universit?t Konstanz dabei, wissenschaftliche Netzwerke aufzubauen. Dreimal j?hrlich k?nnen Zuschüsse für Konferenzreisen, Forschungsaufenthalte, die Erhebung von Daten und Organisation von Workshops beantragt werden.

Antragsberechtigt sind prinzipiell alle zur Promotion angenommenen Promovierenden der Universit?t Konstanz. Vorrangig dient der Doctoral Fund jedoch dazu, Promovierende zu unterstützen, die auf keine F?rderung seitens eines Clusters, eines finanzierten Promotionsprogramms oder andere Institutionen zurückgreifen k?nnen, daher k?nnen diese gegebenenfalls aufgrund von begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmitteln im Vergabeverfahren priorisiert werden. Wiederholte Antragstellungen für unterschiedliche Vorhaben sind zul?ssig, wobei innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren pro AntragstellerIn nicht mehr als 5.000 Euro ausgeschüttet werden.

Die Vergabe der F?rdermittel erfolgt durch ein strukturiertes und wettbewerbsorientiertes Verfahren, welches von einem unabh?ngigen Vergabegremium durchgeführt wird. Dieses Gremium setzt sich aus promovierenden bzw. promovierten VertreterInnen der Fachbereiche zusammen, die vom Senat ernannt wurden.
Es besteht kein Anspruch auf F?rderung.

F?rderlinie Retreats für Promovierende:

Promovierende (Mindestanzahl 7) k?nnen sich gemeinsam für die Finanzierung eines Retreats bewerben, das ihrer wissenschaftlichen Arbeit, ihrer Zusammenarbeit und Vernetzung oder ihrer Weiterbildung dient. Pro Vorhaben k?nnen für die Gruppe der Teilnehmenden an dem Retreat einmalig bis zu 5.000 Euro vergeben werden. Der Antrag für ein Retreat wird von einer Ansprechperson gestellt und enth?lt neben den unten aufgeführten Antragsunterlagen eine Liste der Teilnehmenden des Retreats.

Hier finden Sie die Richtlinien zur Vergabe von Mitteln für Scientific Retreats für Promovierende (im Rahmen des Doctoral Fund).

Antragstellung (Doctoral Fund und Retreats):

Der Antrag soll nach Form und Inhalt kurz, pr?zise und aussagekr?ftig (maximal 5 Seiten) abgefasst werden und die folgenden Teile enthalten:

  1. Beschreibung des Vorhabens mit Zeit- und Finanzplan sowie einer bedarfsgerechten Begründung der beantragten Mittel.
  2. Begründen Sie die Relevanz des Vorhabens für Ihre Promotion und stellen Sie Ihren eigenen aktiven Beitrag (z. B. Pr?sentation eigener Daten auf einer Konferenz) heraus.
  3. Darstellung der F?rdernotwendigkeit: Weshalb kommen keine alternativen Finanzierungen in Betracht? Dokumentieren Sie Ihre Bemühung um alternative Finanzierungsquellen.
  4. Aktueller Lebenslauf (als Anlage au?erhalb des Seitenlimits).
  5. Nachweis der Annahme zur Promotion oder Immatrikulationsbescheinigung, aus welcher der Status als Promovierende / als Promovierender an der Universit?t Konstanz hervorgeht.

Bitte beachten Sie...

Vor Antragstellung:

Bitte bemühen Sie sich zuerst um alternative (interne wie z. B. F?rderung der Cluster oder Graduiertenschulen oder externe wie z. B. F?rdermittel des DAAD) F?rdermittel und legen Sie diese Bemühungen im Antrag dar. Die Vergabe der F?rdermittel erfolgt durch ein strukturiertes und wettbewerbsorientiertes Verfahren, welches von einem unabh?ngigen Vergabegremium durchgeführt wird. Es besteht kein Anspruch auf F?rderung.

Bei Antragstellung:

Bitte achten Sie auf eine m?glichst kostenbewusste Planung Ihres Vorhabens. Es wird empfohlen, Kostenkalkulationen transparent aufzuschlüsseln. Dabei ist es sinnvoll, die Kosten m?glichst genau zu recherchieren und ggf. Vergleichsangebote einzuholen.

Bei Zusage:

Bitte beachten Sie, dass eine Bewilligung durch die Vergabekommission des Doctoral Fund Ihr Vorhaben nicht von haushalts- und reisekostenrechtlichen Prüfungen entbindet. Bitte stellen Sie bei au?erhalb der Universit?t stattfindenden Vorhaben vorab einen Dienstreiseantrag an den zust?ndigen Sachbearbeiter in der Abteilung Finanzen und Controlling Dominik Huppert. Für Promovierende ohne Anstellung an der Universit?t gilt: Bitte stellen Sie den Dienstreiseantrag ohne Reisekostenvergütung.

Bei Ablehnung:

Es wird ausdrücklich ermutigt, sich mit einem überarbeiteten bzw. neuen Antrag für die n?chste F?rderperiode erneut zu bewerben.

Bei Abrechnung:

Werden Konferenzr?ume o. ?. gebucht und abgerechnet, sind Vergleichsangebote einzuholen und vorzulegen. Wenn für ein Vorhaben Kosten für mehrere Personen abgerechnet werden (v. a. bei Retreats), muss eine von allen Teinnehmenden unterschriebene Teilnehmerliste eingereicht werden.

Bitte verwenden Sie für Ihre Antr?ge das Antragstemplate.

Die Unterlagen sind elektronisch als ein PDF-Dokument an die Konstanz Research School zu richten.

Antr?ge k?nnen jederzeit gestellt werden. 

Stichtage und F?rderbeginn:

Die Begutachtung erfolgt innerhalb von vier Wochen nach den Stichtagen:

15. Januar (frühester F?rderbeginn: 1. M?rz)
15. Mai (frühester F?rderbeginn: 1. Juli)
15. Oktober (frühester F?rderbeginn: 1. Dezember)