Spitzensport und Wahlamt

Ein Prozent der Studienpl?tze, aber mindestens ein Studienplatz in jedem zulassungsbeschr?nkten Studiengang an der Universit?t Konstanz ist für SpitzensportlerInnen und InhaberInnen eines ?ffentlichen Wahlamtes reserviert.

Wann trifft die Regelung auf mich zu?

Wenn Sie:

  • einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Erg?nzungs-,Teamsport-, Nachwuchskader (1 oder 2) oder Landeskader nach der Kaderdefinition des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) angeh?ren,
  • einem auf Bundesebene gebildeten Olympia-, Perspektiv-, Erg?nzungs-,Teamsport-, Nachwuchskader (1 oder 2) oder Landeskader des DOSB angeh?rt haben, Ihre Leistungssportkarriere noch nicht abgeschlossen haben und dem Kader eines deutschen Erst-, Zweit- oder Drittbundesligisten in einer olympischen Sportart angeh?ren,
  • ein ?ffentliches Wahlamt innehaben, also Mitglied eines Parlaments oder einer kommunalen Vertretung sind.

Wichtig!

Die Regelung trifft nur zu, wenn Sie aufgrund Ihrer sportlichen Bet?tigung oder Ausübung des Wahlamtes an den Studienort Konstanz gebunden sind.

Wie beantrage ich als SpitzensportlerIn oder InhaberIn eines ?ffentlichen Wahlamtes einen Studienplatz?

  1. Starten Sie die 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung für Ihren Wunschstudiengang
  2. In der 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung beantragen Sie die "Berücksichtigung als an den Studienort Konstanz gebundene/r SpitzensportlerIn oder InhaberIn eines ?ffentlichen Wahlamts"
  3. Laden Sie einen entsprechenden Nachweis hoch. Hierfür k?nnen Sie folgende Formulare verwenden (Kaderbest?tigung DOSB (Sportfachverband); Kaderbest?tigung Verein). Für den Nachweis des Ausüben eines ?ffentlichen Wahlamts, gibt es kein gesondertes Formular
  4. Schlie?en Sie die 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung ab
  5. Im Anschluss prüfen unsere KollegInnen Ihren Antrag auf Grundlage Ihrer Nachweise. (Abgelehnte oder irrtümlich eingereichte Antr?ge führen nicht zum Ausschluss Ihrer Bewerbung)