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Frequently Asked Questions

Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zur Bewerbung

Fragen zu grunds?tzlichen Themen

Für wie viele Studieng?nge kann ich mich bewerben?

Bei einer Bewerbung für einen Studienplatz in einem zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studiengang haben Sie die M?glichkeit, bis zu drei Antr?ge zu stellen. Stellen Sie mehrere Antr?ge (bsp. über verschiedene Accounts) ins erste Fachsemester, wird nur über die drei letzten fristgerecht eingegangenen Antr?ge entschieden. M?chten Sie Ihren Studiengang nach Absenden der Bewerbung noch ?ndern, müssen Sie zuerst den abgesendeten Antrag zurückziehen und k?nnen dann einen neuen Antrag hinzufügen.

Bekomme ich meine Unterlagen nach der Einschreibung zurück?

Nein, die Unterlagen gehen in das Eigentum der Universit?t über und werden nicht zurückgegeben. Deshalb achten Sie darauf, dass Sie keine Originaldokumente, P?sse, etc. einschicken.

Wie sind meine Chancen in grundst?ndigen NC-Studienf?chern?

Auch wir k?nnen vor einem neuen Verfahren Ihre Chancen auf eine Zulassung in den zulassungsbeschr?nkten F?chern nicht vorhersagen. Der Grenzrang kann immer erst nach einem Verfahren berechnet werden.

Sie finden Informationen in unserer ?bersicht über die vergangenen Bewerbungsverfahren in den grundst?ndigen Bachelorstudieng?ngen und im Staatsexamen.

Wer kann meine Unterlagen beglaubigen?

Mit der amtlichen Beglaubigung best?tigt die Beh?rde, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt. Die zust?ndige Stelle beglaubigt die Kopie durch einen Beglaubigungsvermerk. In erster Linie beglaubigen Stellen Kopien von Schriftstücken, die sie selbst ausgestellt haben.

Amtlich beglaubigen kann jede ?ffentliche Stelle, die ein Dienstsiegel führt. Dies sind zum Beispiel Beh?rden, Notare, ?ffentlich-rechtlich organisierte Kirchen. Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von Rechtsanw?lten, Vereinen, Wirtschaftsprüfern, Buchprüfern, Sparkassen oder gesetzlichen Krankenkassen. Weitere Hinweise finden Sie hier: uni-assist.

Kann ich mit einer Fachhochschulreife an der Universit?t Konstanz studieren?

Die Fachhochschulreife bef?higt nur zu einem Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) in Baden-Württemberg. Interessieren Sie sich für ein Studium an einer Universit?t erhalten Sie hier weiterführende Informationen.

Unter welchen Umst?nden kann ich einen H?rtefallantrag stellen?

Es müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder famili?re Gründe vorliegen, dass es BewerberInnen auch bei Anlegung besonders strenger Ma?st?be nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Wie kann ich einen H?rtefallantrag stellen?

Ein H?rtefallantrag stellen Sie im Laufe Ihrer Bewerbung online. Sofern Sie einen H?rtefall beantragen, laden Sie bitte die entsprechenden Nachweise hoch. Eine Vorabprüfung ist leider nicht m?glich. Als Nachweise dienen in der Regel ?rztliche Gutachten oder Nachweise der gesundheitlichen Beeintr?chtigung.

Wann beginnt und endet die Vorlesungszeit?

Alle wichtigen Termine zum Lehrbetrieb finden Sie hier.

Was versteht man unter dem Losverfahren?

Ein Losverfahren findet nur dann statt, wenn die regul?re Zulassung (Haupt- und Nachrückverfahren) für den betreffenden Studiengang abgeschlossen ist, aber noch nicht alle Studienpl?tze besetzt werden konnten. Das Losverfahren gibt es nur bei der Vergabe von zulassungsbeschr?nkten Studienpl?tzen für Studienanf?ngerInnen.

Sofern in Studieng?ngen noch Studienpl?tze durch das Losverfahren vergeben werden k?nnen, ver?ffentlichen wir dies ab Mitte September bzw. Mitte M?rz auf der Newsseite.

Was für eine Rolle spielt die Wartezeit?

Die Zeit zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und der Aufnahme eines Studiums z?hlt als Wartezeit. Wenn Sie beispielsweise nach dem Abitur drei Jahre beruflich t?tig waren, haben Sie 6 Wartesemester. 10 von 100 Studienpl?tzen (10 %) in grundst?ndigen Studieng?ngen werden nur über die Wartezeit vergeben. Die Rangfolge wird aufgrund der Anzahl der Wartesemester ermittelt. Die maximale Anzahl an Wartesemestern betr?gt 7 Semester. Wichtig: Bei der Vergabe der Studienpl?tze in Masterstudieng?ngen findet die Wartezeit-Regelung keine Anwendung. Hier z?hlen allein, die in der jeweiligen Auswahlsatzung geregelten, Zulassungs- und Auswahlkriterien.

Was ist ein grundst?ndiger Studiengang?

Alle Studieng?nge, die zu einem ersten Hochschulabschluss führen, sind grundst?ndige Studieng?nge. Die an der Universit?t Konstanz angebotenen grundst?ndigen Lehramts- und Bachelorstudieng?nge sowie Staatsexamen (1. jur. Prüfung) entnehmen Sie bitte unserem Studienangebot.

Welche F?cherkombinationen gibt es in grundst?ndigen Studieng?ngen?

Welche Hauptf?cher mit Nebenf?chern Sie kombinieren k?nnen, finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Fachbereichs, in unserem Studienangebot Studienangebot oder in dieser ?bersicht.

Bekomme ich in zulassungsfreien F?chern in jedem Fall einen Studienplatz?

Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Hochschulzungangsberechtigung (Abitur) bekommen, wenn sie eine geltende Hochschulzugangsberechtigung besitzen und sich fristgem?? mit den erforderlichen Unterlagen einschreiben, in jedem Fall einen Studienplatz.

Wo kann ich mich beraten lassen?

Haben Sie Fragen rund um das Thema Studium, dann kontaktieren Sie bitte die Zentrale Studienberatung.

Haben Sie inhaltliche Fragen, die Ihr Studienfach betreffen, dann kontaktieren Sie bitte die jeweilige Fachstudienberatung.

Welche Art von Krankenversicherung ben?tige ich zur Einschreibung?

Für die Immatrikulation ben?tigen wir einen elektronischen Nachweis über Ihre Krankenversicherung oder einen Nachweis, dass Sie von der Versicherungspflicht befreit sind. Dieser Nachweis wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch in Form einer "M10"-Meldung an die Universit?t Konstanz übermittelt (sog. Absendernummer der Universit?t Konstanz: H0001026). Dazu wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden nicht akzeptiert.

Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch w?hrend des Studiums bleiben m?chten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und lassen sich dort von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenkasse eine entsprechende elektronische Meldung an die Universit?t Konstanz senden (Absendernummer: H0001026).

Ausnahmen:

  • ? Sie sind zum Zeitpunkt der Immatrikulation drei?ig Jahre alt. Dann ben?tigen wir von Ihrer Krankenkasse keinen Nachweis.
  • Staatsangeh?rige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, müssen eine Kopie der gültigen European Health Insurance Card (EHIC, Vorder- und Rückseite) zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation postalisch einreichen.

Kann ich gleichzeitig arbeiten und studieren?

Minijobs oder Arbeitsverh?ltnisse unter 20 Stunden/Woche haben keine Auswirkungen auf Ihre Studienzulassung.

Sofern Sie sich jedoch für ein Studium interessieren und Ihr Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverh?ltnis über 20 Stunden/Woche weiter bestehen soll, ben?tigen wir von Ihnen eine Best?tigung (Uneingeschr?nkte Widmung) Ihres Arbeitgebers. W?hrend Ihres Studiums m?chten wir sicherstellen, dass Sie zeitlich die M?glichkeit haben, sich dem Studium uneingeschr?nkt zu widmen und  insbesondere die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.

Hier finden Sie eine Vorlage.

Fragen rund um die Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Für einen Studienplatz bewerben Sie sich online auf zeus.uni-konstanz.de. In einigen grundst?ndigen Studienf?chern ben?tigen Sie zus?tzlich eine Registrierung auf Hochschulstart.de. Hier finden Sie eine ?bersicht über die Studieng?nge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen. Für alle anderen Studienf?cher erfolgt die Bewerbung nur über zeus.uni-konstanz.de. Gerne k?nnen Sie auch unsere Tutorials nutzen.

Führen Sie der 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung unter Angabe Ihrer Daten durch und senden diese bis zum Bewerbungsschluss ab.

Wann sind die Bewerbungsfristen?

Die Bewerbungsfristen der Uni Konstanz für Ihren gewünschten Studiengang finden Sie in unserem Studienangebot.

Ich habe mein Abitur-Zeugnis noch nicht erhalten, kann ich mich trotzdem bewerben?

Wir freuen uns, dass Sie sicht rechtzeitig mit Ihrer Bewerbung vertraut machen m?chten. Der Zeitpunkt der Bewerbung hat keinen Einfluss auf Ihr Auswahlverfahren. Bitte bewerben Sie sich mit Ihren vollst?nigen Unterlagen. Eine Bewerbung ohne wichtige Zeugnisse oder Nachweise kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.

Muss ich mich online bewerben oder kann ich das auch in Papierform tun?

Es ist notwenig, dass Sie die Bewerbung an der Universit?t Konstanz über ZEuS online durchführen. Eine entsprechende Hilfestellung finden Sie hier.

Gibt es andere Fristen für AltabiturientInnen?

Es gibt keine gesonderten Bewerbungsfristen für AltabiturientInnen.

Wann ben?tige ich eine studienfachliche Beratung?

Bei einem Studiengang- oder Teilstudiengangwechsel im dritten oder in einem h?heren Hochschulsemester haben Sie den schriftlichen Nachweis über eine auf den angestrebten Studiengang bzw. Teilstudiengang bezogene studienfachliche Beratung zu erbringen. Die Durchführung dieses Beratungsgespr?chs ist Aufgabe der jeweiligen Fachbereiche. Der Nachweis der studienfachlichen Beratung muss sp?testens bis zum Tag der Einschreibung in der Studentischen Abteilung vorliegen.
Hier finden Sie das n?tige Formular für Ihre Beratung.

Kann ich meine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur oder Gleichwertiges) nachreichen?

Nein, die Hochschulzugangsberechtigung kann nicht über den jeweiligen Bewerbungstermin hinaus nachgereicht werden.

Wo finde ich meinen Bescheid?

Ihren Zulassungsbescheid bzw. Ablehnungsbescheid finden Sie im Loginbereich (?Mein Studium ? Studienbewerbung ? Posteingang) Ihres ZEuS-Acounts

Ich habe eine Zulassung erhalten. Bis wann muss ich mich einschreiben?

Die Annahmefrist für Ihren Studiengang entnehmen Sie bitten Ihrem Zulassungsbescheid, den wir Ihnen im Posteingang in ZEuS zur Verfügung stellen. Sobald wir Ihnen einen Bescheid zur Verfügung stellen, benachrichtigen wir Sie per E-Mail (sofern Sie dieser Benachrichtigung zugestimmt haben).

Ich habe einen Ablehnungsbescheid erhalten. Wie gehe ich nun vor?

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund Ihrer Rangplatzierung abgelehnt wurden, nehmen in der Regel automatisch am Nachrückverfahren teil. Im Nachrückverfahren haben im Hauptverfahren abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber die M?glichkeit, einen Studienplatz zu bekommen.

Ich plane zum übern?chsten Semester an der Universit?t Konstanz zu studieren. Kann ich mich jetzt schon dafür bewerben?

Bewerbungen sind immer nur für das kommende Semester m?glich. Bewerbungen für einen sp?teren Studienbeginn sind nicht m?glich.

NC-Werte an der Universit?t Konstanz?

In der Regel wird beim Auswahlverfahren für grundst?ndige Studieng?nge die Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur) zusammen mit Punkten für Berufsausbildung, Praktika und anderen au?erschulischen Leistungen zu einer Messzahl verrechnet. Der Numerus Clausus (NC) wird nicht von vornherein festgelegt, sondern stellt nach Bewerbungsschluss die Messzahl dar, mit der Sie gerade noch zugelassen würden.

In den Bewerberstatistiken der Universit?t Konstanz finden Sie die Ergebnisse früherer Auswahlverfahren.

Muss ich mich für einen Studiengang, der am DoSV teilnimmt, zus?tzlich für das Auswahlverfahren bei der Uni Konstanz bewerben?

Wenn Sie sich für das erste Fachsemester für einen Studiengang, der am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt, bewerben m?chten, müssen Sie sich zuerst bei Hochschulstart registrieren. Nach erfolgreicher Registrierung bei Hochschulstart, k?nnen Sie die 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung via ZEuS durchlaufen.

Für welche Studieng?nge muss ich mich über hochschulstart.de (DoSV) registrieren?

Hier finden Sie eine ?bersicht über die Studieng?nge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.

Ich habe mich schon einmal bei der Universit?t Konstanz beworben. Muss ich jetzt erneut alle Unterlagen einschicken oder genügt ein Verweis auf die frühere Bewerbung?

Unterlagen früherer Bewerbungen k?nnen nicht berücksichtigt werden. Bewerben Sie sich bitte daher erneut und laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch.

Ich werde Dienst (freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, FSJ, o.?.) leisten. Wann sollte ich mich bewerben?

Auch wenn Sie bereits wissen, dass Sie Dienst leisten werden, k?nnen Sie sich bewerben. Falls Sie zu Beginn oder w?hrend eines Dienstes eine Zulassung erhalten sollten und den Studienplatz - aufgrund des Dienstes - nicht antreten k?nnen, müssen Sie sich zwar erneut bewerben, werden aber bevorzugt zugelassen. Eine Zulassung, die aufgrund eines Dienstverh?ltnisses nicht in Anspruch genommen werden kann, ist – bei erneuter form- und fristgerechter Bewerbung - noch in den folgenden zwei Auswahlverfahren gültig. Wichtig: Diese Regelung greift nur bei Bewerbungen für grundst?ndige Studieng?nge!

Wann werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide verschickt?

Je nach Arbeitsaufkommen und Anzahl der Bewerbungen in den jeweiligen Studieng?ngen werden die Zulassungs- bzw. Ablehnungsbescheide für ein Studium zum Wintersemester voraussichtlich ab Anfang/Mitte August und für das Sommersemester voraussichtlich ab Anfang/Mitte Februar verschickt.

Ich habe nur eine Teilzulassung in einem Kombinationsstudiengang.

Sie haben ein Zulassungsangebot für ein oder mehrere F?cher eines Kombinationsstudiengangs erhalten?

Sie k?nnen Ihr zugelassenes Fach entweder:
- durch ein anderes zugelassenes
oder
- durch ein freies Fach ersetzen.


Hierzu nutzen Sie bitte in der Bewerberansicht auf ZEuS die Schaltfl?che "Alternative Fachkombinationen prüfen". Im Anschluss w?hlen Sie Ihre neue Wunschkombination als neuen Antrag aus. Ist Ihr Antrag erfolgreich eingegangen, schalten wir Ihnen die 明升体育_足球竞彩网-官网-Immatrikulation frei.

Bitte beachten Sie: Zulassungsfreie F?cher k?nnen Sie bis 15.09. zum Wintersemester in Ihrem Antrag hinzufügen. Bei der Kombination mit einem anderem zugelassen Studienfach beachten Sie bitte die Annahmefrist.

Bis wann muss ich den Studienplatz annehmen, bzw. die Semestergebühr überweisen?

Die Zahlungsfrist ist in ZEuS in Ihrem Zulassungsbescheid sowie in Ihrem Antrag auf Immatrikualtion enthalten. Die Zahlung der Gebühren ist für uns der Nachweis, dass Sie unser Studienplatzangebot annehmen m?chten.

Wann ist der Bewerbungsschlusstermin für meine Bewerbung in ein h?heres Fachsemester?

Für die Bewerbung auf ein h?heres Fachsemester gelten immer die gleichen Bewerbungsschlusstermine. Der Termin ist unabh?ngig davon, ob der beantragte Studiengang einer Zulassungsbeschr?nkung unterliegt oder nicht.

Für die Zulassung zum Wintersemester ist der Bewerbungsschluss am 15.07. Für das Sommersemester ist der Bewerbungsschluss am 15.01.

Fragen rund um die Immatrikulation

Was hat es mit der studentischen Krankenversicherung auf sich?

Die Immatrikulation k?nnen wir erst dann vornehmen, wenn wir den Nachweis über Ihre gesetzliche Krankenversicherung oder die Befreiung von der Versicherungspflicht von Ihnen erhalten haben. Dieser Nachweis wird von der gesetzlichen Krankenkasse direkt elektronisch in Form einer "M10"-Meldung an die Universit?t Konstanz übermittelt (sog. Absendernummer der Universit?t Konstanz: H0001026). Dazu wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse. Meldungen der Krankenkassen in Papierform werden nicht akzeptiert.

Sofern Sie privat krankenversichert sind und es auch w?hrend des Studiums bleiben m?chten, wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse Ihrer Wahl und lassen sich dort von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreien. Auch bei einer Befreiung muss die gesetzliche Krankenkasse eine entsprechende elektronische Meldung an die Universit?t Konstanz senden (Absendernummer: H0001026).

Ausnahmen:

  • Sie sind zum Zeitpunkt der Immatrikulation drei?ig Jahre alt. Dann ben?tigen wir von Ihrer Krankenkasse keinen Nachweis.
  • Staatsangeh?rige eines EU/EWR-Staates oder der Schweiz, die nicht bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, müssen eine Kopie der gültigen European Health Insurance Card (EHIC, Vorder- und Rückseite) zusammen mit dem Antrag auf Immatrikulation postalisch einreichen.

Wann muss ich als Studienbewerber*in den Einschreibebetrag bezahlen?

Damit Sie sich erstmals einschreiben k?nnen, müssen Sie alle f?lligen Gebühren und Beitr?ge begleichen und die geforderten Unterlagen einreichen. Die Zahlungsfrist/Einreichefrist finden Sie im Zulassungsbescheid unter dem Stichwort "Annahmefrist".

Wie lautet der Verwendungszweck für Studienbewerber*innen?

Ihren pers?hnlichen Verwendungszweck finden Sie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.

Der Verwendungszweck setzt sich aus einer 13-stelligen Zahlenreihe zusammen.

Sie besteht aus:
7800 + Bewerbernummer + Semesterkürzel (z. B. "241" für das Sommersemester 2024)

Was ist das Semesterkürzel?
Die ersten beiden Nummern stehen für das Jahr, in dem das Semester beginnt, für das Sie sich einschreiben m?chten ("24" für 2024). Bei der dritten Zahl unterscheiden Sie zwischen "1" für das Sommer- und "2" für das Wintersemester.

Muster eines Verwendungszwecks:
7800123456241

7800: bleibt gleich
123456: Ihre 6-stellige Bewerbernummer
241: Semesterkürzel

Achtung: Bitte übernehmen Sie den Verwendungszweck ohne Leerzeichen oder Zus?tze vor oder in der 13-stelligen Zahlenreihe. Nur so k?nnen wir Ihre Zahlung sicher und schnell zuordnen. Eine Verz?gerung führt unter Umst?nden dazu, dass Sie Ihren Studienplatz verlieren!

Wichtig: Dieser Verwendungszweck gilt einmalig (!) für Ihr erstes Semester und nur für zugelassene StudienbewerberInnen. Wenn Sie den Studiengang universit?tsintern wechseln, zum Beispiel vom Bachelor zum Master, lesen Sie bitte die Regelungen für Studierende.

Wenn Sie über das Losverfahren einen Studienplatz bekommen haben, besitzen Sie deshalb keine Bewerbernummer. Dann lautet der Verwendungszweck: ?Losverfahren SoSe2024 + Nach- und Vorname + Angabe des Studienganges".

Wie lautet die Bankverbindung der Universit?t Konstanz?

Für ?berweisungen im europ?ischen SEPA-Format:

IBAN: DE92 6005 0101 7486 5012 74
BIC: SOLADEST600
Bankname: Baden-Württembergische Bank

Die Universit?tskasse nimmt keine Barzahlungen entgegen.

Was geschieht mit mir als Studienbewerber*in, wenn ich nicht bezahle?

Sollten Sie Ihre Gebühren zu Beginn des Studiums nicht bezahlen, k?nnen wir Sie nicht immatrikulieren. In diesem Fall k?nnen Sie Ihr Studium nicht aufnehmen (§ 60 Abs. 2 Nr. 8 Landeshochschulgesetz).

Diese Vorschriften sind für alle Hochschulen in Baden-Württemberg bindend.

Wie kann ich meinen Studienplatz zurückgeben?

Informationen zur Studienplatzrückgabe finden Sie hier.

Fragen zum 明升体育_足球竞彩网-官网-Portal ZEuS

Wie kann ich mich über den Stand meiner Bewerbung informieren?

Bitte loggen Sie sich auf dem Bewerberportal ZEuS ein.

Ich wei? mein Passwort bzw. meine Benutzerkennung nicht. Was mache ich da?

Ihr Passwort k?nnen Sie über die Funktion "Passwort vergessen?" auf der Startseite zeus.uni-konstanz.de selber zurücksetzen.

Ihre Benutzerkennung entnehmen Sie bitte der Anmeldungsbest?tigung in Ihrem E-Mail-Postfach. In dringenden F?llen wenden Sie sich bitte an den Support.

Ich habe versehentlich meine Bewerbung zurückgezogen. Wie kann ich sie wieder einreichen?

In ZEuS k?nnen Sie bis zum Bewerbungsschluss Ihre Bewerbung unter der Funktion "Bewerbung bearbeiten/ansehen" online absenden.

Wie schicke ich meine Bewerbung ab? Der Senden-Button ist deaktiviert.

Sie müssen zuerst die Checkbox am Ende der ?bersichtsseite anklicken (neben dem Text: ?Ich versichere, dass…") Danach ist der ?Senden“-Button verfügbar. Wichtig: Nach Ablauf der Bewerbungsfrist ist dies nicht mehr m?glich.

Wo finde ich den Antrag auf Immatrikulation?

Ihr Antrag auf Immatrikulation steht Ihnen nach der 明升体育_足球竞彩网-官网immatrikulation unterhalb Ihrer Fachstudienbewerbung nach der 明升体育_足球竞彩网-官网-Immatrikulation als PDF zum Download bereit.

Eine entsprechende Hilfestellung finden Sie in diesem Tutorial.

Wo und wie finde ich das bereitgestellte Dokument (PDF) auf ZEuS?

Haben Sie eine Benachrichtigung erhalten, dass für Sie ein Dokument (PDF) auf ZEuS zum Download bereit steht, dann gehen Sie bitte folgenderma?en vor:

1. Rufen Sie die Einstiegsseite von ZEuS auf: https://zeus.uni-konstanz.de/hioserver

2. Bitte melden Sie sich nun mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an.

3. Klicken Sie innerhalb von ZEuS auf den Menüpunkt ?Startseite“.

4. Klicken Sie dort auf den Link ?Ihr aktueller Bescheid steht hier zum Download bereit“.

5. Wir empfehlen, die ge?ffnete Datei lokal auf Ihrem Rechner zu speichern, für Ihre Unterlagen auszudrucken und in aller Ruhe zu studieren.

Zum ?ffnen des bereitgestellten Dokuments ben?tigen Sie ein Betrachtungsprogramm für PDF-Dateien, zum Beispiel den kostenlosen Adobe Reader. Stellen Sie bitte sicher, dass ein solches Betrachtungsprogramm auf Ihrem Rechner installiert ist. Sie k?nnen den Adobe Reader kostenlos herunterladen unter: https://www.adobe.com (Link: Get Adobe Reader).

Wie nutze ich als immatrikulierte*r Doktorand*in ZEuS richtig?

Für die Anmeldung in ZEuS nutzen Sie als Doktorand*in bitte Ihren studentischen Universit?ts-Account (Benutzer+Passwort). Nach dem Login k?nnen Sie dann oben rechts neben dem Personen-Symbol von der Rolle als "Doktorand*in" in die Rolle "Student/in" wechseln. Anschlie?end stehen Ihnen die Funktionen der Studierendenverwaltung zur Verfügung.

Fragen zum Parallel- und Zweitstudium

Wann bin ich ein*e Zweitstudienbewerber*in?

Ein*e Zweitstudienbewerber*in ist, wer bereits ein Studium an einer deutschen Universit?t, Fachhochschule, Kunst-/Musikhochschule oder an einer P?dagogischen Hochschule abgeschlossen hat und daran ein zweites grundst?ndiges (nicht: Master-)Studium anschlie?en will.

Wichtig: Zur Bewerbungsfrist muss Ihr Abschlusszeugnis bereits vorliegen!

Nach welchen Kriterien werden die Studienpl?tze für das Zweitstudium vergeben?

Entscheidend hierbei sind die Kriterien "Prüfungsergebnis des Erststudiums" und "Gründe für das Zweitstudium", wobei diese Begründung mit allen erforderlichen Nachweisen bis zum Bewerbungsschluss des jeweiligen Semesters vorliegen muss. Weitere Informationen.

Wie bewerbe ich mich für ein Zweitstudium?

Wenn Sie bereits einen anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule zum Zeitpunkt der Bewerbung erfolgreich abgeschlossen haben, k?nnen Sie in zulassungsbeschr?nkten grundst?ndigen Studieng?ngen nur im Rahmen der Quoten für Zweitstudienbewerber ausgew?hlt werden. Aus diesem Grund ist zus?tzlich zu Ihren sonstigen Bewerbungsunterlagen ein gesondertes Schreiben einzureichen, indem Sie bitte Ihren Wunsch erneut ein Studium aufzunehmen begründen. Notwendig ist des Weiteren die Angabe der Abschlussnote Ihres abgeschlossenen Erststudiums, die Sie bitte durch die beglaubigte Kopie Ihres Abschluss- bzw. Prüfungszeugnis belegen.

Ihre Bewerbung führen Sie bitte online durch.

Fragen zur Bewerbung in ein h?heres Fachsemester

Wann kann ich mich auf ein h?heres Fachsemester bewerben?

Bewerbungen in ein h?heres Fachsemester sind ab dem zweiten bis zum vorletzten Fachsemester der Regelstudienzeit m?glich.

Eine Bewerbung in ein h?heres Fachsemester ist m?glich, wenn Sie bereits in einem gleichen oder in einem verwandten Studiengang studieren oder studiert haben. Ein Studiengang gilt als der gleiche Studiengang wie der an der Universit?t Konstanz angebotene Studiengang, wenn z.B. Name und Abschluss der Studieng?nge übereinstimmen. Ein Studiengang gilt als ein verwandter Studiengang, wenn der zust?ndige Fachbereich der Universit?t Konstanz, der den angestrebten Studiengang anbietet, bescheinigt, dass für den Studiengang anzuerkennende Leistungen vorliegen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für Bewerbungen zum Wintersemester müssen Sie bis 15.07. auf zeus.uni-konstanz.de Ihren Antrag auf Einstufung in ein h?heres Semester gestellt haben. Anschlie?end k?nnen Sie uns Ihre Studien-und Prüfungsleistungen bis 15.09. für das Wintersemester per Mail an sascha.rademacher@uni-konstanz.de nachreichen.

Für Bewerbungen zum Sommersemester müssen Sie bis 15.01. auf zeus.uni-konstanz.de Ihren Antrag auf Einstufung in ein h?heres Semester gestellt haben. Anschlie?end k?nnen Sie uns Ihre Studien-und Prüfungsleistungen bis 15.03. für das Sommersemester per Mail an sascha.rademacher@uni-konstanz.de nachreichen.

Wann erfahre ich, ob ich zugelassen bin?

Die Bearbeitung von Antr?gen auf Einstufung in ein h?heres Fachsemester ist mit einem sehr hohen Arbeitsaufwand verbunden.

Für zulassungsfreie Studieng?nge erhalten Sie:
zum Wintersemester voraussitzlich ab 15.08. und
zum Sommersemester ab 15.02. eine Entscheidung.

Für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge (z.B. Bachelor Psychologie):
zum Wintersemester voraussitzlich ab 15.09. und
zum Sommersemester ab 15.03. eine Entscheidung.