Bewerbung für ein Bachelor-Studium

für Studienanf?nger ohne Hochschulzugangsberechtigung

Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Bewerbung für grundst?ndige Studieng?nge, also jene, die mit dem Bachelor oder der Ersten juristischen Prüfung abschlie?en.

Das beschriebene Bewerbungsverfahren gilt für Sie wenn Sie noch keine Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abitur oder fachgebundene Hochschulreife) erworben haben. Wenn Sie die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) oder die Fachhochschulreife besitzen, aber ein Fach studieren m?chten, für welches Sie nicht zugangsberechtigt sind, k?nnen Sie die Deltaprüfung ablegen.

Wichtig!

Wenn Sie Ihre Qualifikation im Ausland erworben haben, müssen Sie bescheinigen, dass Ihre Qualifikation der entsprechenden deutschen gleichwertig ist. Diese Bescheinigung erhalten Sie von den Handwerkskammern oder den Industrie- und Handelskammern in Deutschland.

Der Bewerbungsprozess

Diese ?bersicht hilft Ihnen, sich im Bewerbungsprozess zu orientieren. Alle Themen dieser Seite sind nach dem Zeitpunkt im Bewerbungsprozess geordnet. ?ber die Inhaltsübersicht am Anfang der Seite k?nnen Sie einzelne Fragen direkt ansteuern.

Beratung am Fachbereich Politik- und Verwaltungswissenschaft

Was muss ich wissen, bevor ich mich bewerbe?

Beratung

Drei Wege zum Studium für Bewerber ohne Hochschulreife

Zugangsvoraussetzungen

Bewerbungszeitr?ume

Studentin mit Kind

Welche Ausnahmen gibt es für besondere BewerberInnen Gruppen?

Ich m?chte meinen Antrag durch einen Sonderantrag verbessern (H?rtef?lle, Spitzensportler, Wahlamt, Wartezeit, Dienst).

Was muss ich bei meiner Bewerbung beachten?

Wie bewerbe ich mich?

Für wie viele Studieng?nge kann ich mich bewerben?

Studierende auf den Stufen im KIM

Ich habe mich beworben – und nun?

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?

Vor der Bewerbung

Beratung

Sollten Sie Fragen rund um die Entscheidung zum Studium oder zur F?cherwahl haben, k?nnen Sie sich an die Zentrale Studienberatung wenden. Bei Fragen rund um die Bewerbung an sich, also zum Beispiel zu Zugangsvoraussetzungen, Sonderantr?gen oder zum Bewerbungsprozess, wenden Sie sich bitte an Herrn Brecht. 

Drei Wege zum Studium für Bewerber ohne Hochschulreife

Für beruflich Qualifizierte, die weder die allgemeine noch die fachgebundene Hochschulreife besitzen, gibt es drei verschiedene Wege zu einem Studium an der Universit?t Konstanz.

Direkter Zugang zum Studium (für MeisterInnen und AbsolventInnen gleichwertiger Fortbildungen)

Wenn Sie Ihre Meisterausbildung oder eine gleichwertige berufliche Fortbildung abgeschlossen haben, stellt diese Ihre Hochschulzugangsberechtigung dar. Haben Sie Interesse an Studium kontaktieren Sie uns bitte rechtzeitig vor Bewerbungsschluss (15.01. für das Sommersemester/ 15.07. für das Wintersemester), damit wir die Gleichwertigkeit Ihrer Fortbildung prüfen k?nnen.

Zus?tzlich ben?tigen Sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespr?ch an einer Hochschule. In der Universit?t Konstanz führt die Zentrale Studienberatung diese Beratung durch. Auch eine Bescheinigung von anderen baden-württembergischen Hochschulen wird anerkannt.

Welche Qualifikationen erm?glichen den direkten Zugang zum Studium?

  1. eine Meisterprüfung
  2. eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung im erlernten Beruf nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen ?ffentlich-rechtlichen Regelung. Beispiele: FachwirtInnen, Operative und Stategische IT-Professionals oder BetriebswirtInnen
  3. ein Abschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie nach einer mindestens zweij?hrigen Berufsausbildung als VerwaltungsbetriebswirtIn, als Verwaltungs-Diplom-InhaberIn, als BetriebswirtIn oder als BetriebswirtIn in einem Schwerpunktfach
  4. ein Abschluss an einer Fachschule im Sinne von § 14 Schulgesetz Baden-Württemberg

Eignungsprüfung (für sonstige beruflich Qualifizierte)

Sie k?nnen eine Hochschulzugangsberechtigung in einem Ihrer Berufsausbildung und -erfahrung fachlich entsprechenden Studiengang erwerben.

Hierzu müssen Sie

  1. Eine durch Bundes- oder Landesrecht geregelte mindestens zweij?hrige Berufsausbildung abgeschlossen haben
  2. ?ber eine in der Regel 3-j?hrige Berufserfahrung verfügen (Ausbildungszeiten werden nicht angerechnet)
  3. Eine Eignungsprüfung bestehen

Zus?tzlich ben?tigen Sie einen schriftlichen Nachweis über ein Beratungsgespr?ch an einer Hochschule. In der Universit?t Konstanz führt die Zentrale Studienberatung diese Beratung durch. Auch eine Bescheinigung von anderen baden-württembergischen Hochschulen wird anerkannt.

Familienarbeit mit selbstst?ndiger Führung eines Haushaltes und Verantwortung für mindestens eine erziehungs- oder pflegebedürftige Person kann bei fachlicher Entsprechung mit bis zu zwei Jahren auf die Berufserfahrung angerechnet werden.

Die Eignungsprüfung stellt fest, ob Sie auf Grund Ihrer Pers?nlichkeit, Vorkenntnisse, geistigen F?higkeiten und Motivation für das Studium in dem gew?hlten Studiengang geeignet sind.

Die Eignungsprüfung wird für Universit?ten in Baden-Württemberg vom 明升体育_足球竞彩网-官网en Studienzentrum der Universit?t Heidelberg durchgeführt. Die Prüfungsgebühr betr?gt 200 Euro.

Wie beantragen Sie die Zulassung zur Eignungsprüfung?

  1. Füllen Sie das Formular aus
  2. Fügen Sie alle im Antrag aufgelisteten Unterlagen bei
  3. Lochen Sie das Formular und weitere Unterlagen und heften Sie sie auf einem Heftstreifen ab
  4. Senden Sie Ihre vollst?ndige Bewerbung per Post an die Universit?t Konstanz oder reichen Sie sie pers?nlich ein (Bewerbungschluss ist am 1. Februar eines Jahres)

Begabtenprüfung (für besonders bef?higte Berufst?tige)

Alternativ k?nnen Sie durch das Bestehen der Begabtenprüfung die allgemeine Hochschulreife erwerben. Sie k?nnen zur Prüfung zugelassen werden, wenn Sie

  • das 25. Lebensjahr vollendet haben
  • nach Abschluss Ihrer beruflichen Ausbildung mindestens 5 Jahre berufst?tig gewesen sind
  • Ihre Hauptwohnung in Baden-Württemberg haben
  • nach Ihrer Pers?nlichkeit, Ihren geistigen F?higkeiten und bisherigen Leistungen für das beabsichtigte Studium besonders geeignet erscheinen und eine angemessene, vielseitige Bildung besitzen

Die Prüfung findet einmal j?hrlich im Frühling an einem Regierungspr?sidium statt. Anmeldeschluss ist der 1. August für die Prüfung im darauffolgenden Jahr. Wie Sie sich anmelden, erfahren Sie auf den Seiten des Kultusministeriums.

Zugangsvoraussetzungen

Zus?tzlich zu Ihrer nun erworbenen Hochschulreife, müssen Sie noch weitere Zugangsvoraussetzungen erfüllen:

Bewerbungszeitr?ume

Diese Termine sind Ausschlussfristen!

Wenn Sie sich für einen Studiengang mit mehreren Teilstudieng?ngen bewerben (z. B. Lehramt) und eines der Studienf?cher zulassungsbeschr?nkt ist, gilt für Sie die Bewerbungsfrist für zulassungsbeschr?nkte Studieng?nge

Wir informieren Sie, sobald Sie sich online bewerben k?nnen.

Wichtig!

M?glicherweise ben?tigt die Universit?t weitere Informationen, um die absolvierten Fortbildungen anerkennen zu k?nnen. Wir raten Ihnen, frühzeitig Kontakt mit uns aufzunehmen, um offene Fragen vor Ablauf der Bewerbungsfrist zu kl?ren. Ihre Bewerbung gilt erst dann als eingegangen, wenn Ihr Zulassungsantrag mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Universit?t Konstanz eingegangen ist. Sollte Ihre Bewerbung erst nach Bewerbungsschluss eingehen, sind Sie vom Verfahren ausgeschlossen. Das Datum des Poststempels ist irrelevant. Ma?geblich ist das Datum des Posteingangs bei der Universit?t Konstanz

Sonderverfahren

Ich m?chte meine Bewerbungschancen durch einen Sonderantrag verbessern.

Sie k?nnen durch Sonderantr?ge Ihre Chancen auf einen Studienplatz in einem zulassungsbeschr?nkten Studiengang erh?hen.

Sie k?nnen einen Sonderantrag nur mit dem Antrag auf Zulassung in das erste Fachsemester eines zulassungsbeschr?nkten Studiengangs stellen.

Sonderantr?ge gibt es für

Die Bewerbung

Wie bewerbe ich mich?

Durchlaufen Sie die 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung und laden Sie die erforderlichen Bewerbungsunterlagen in ZEuS hoch.

Ausnahme: Wenn Sie sich für einen Studiengang bewerben m?chten, der am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) teilnimmt, müssen Sie sich vor Start der 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung via ZEuS (Zentrales Einschreibe- und Studierendenportal der Universit?t Konstanz) über hochschulstart.de registieren. Welche Studieng?nge am DoSV teilnehmen und weitere Informationen finden Sie hier.

Studierende auf der Universit?tsterasse
Studierende auf der Universit?tsterasse

Für wie viele Studieng?nge kann ich mich bewerben?

Sie k?nnen sich für bis zu drei Studieng?nge bewerben. Dies gilt unabh?ngig davon, über welchen Weg (direkte 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung oder Bewerbung über Hochschulstart) die Bewerbung erfolgt.  Im Rahmen Ihrer Bewerbung auf bis zu drei Studieng?nge, dürfen Sie sich aber lediglich auf einen Studiengang ohne Zulassungsbeschr?nkung bewerben.

Ausnahme: Wenn Sie sich für ein Zweitstudium  oder für einen weiterbildenden berufsbegleitenden Bachelorstudiengang bewerben m?chten, dann dürfen Sie sich lediglich auf einen einzigen Studiengang bewerben bzw. nur einen Antrag stellen.


Nach der Bewerbung

Wie kann ich den Stand meiner Bewerbung nachverfolgen?

Sie werden per E-Mail benachrichtigt, wenn Sie Ihre 明升体育_足球竞彩网-官网-Bewerbung abgesendet haben.

Darüber hinaus k?nnen Sie den Antragsstatus im Bewerbungsportal ZEuS unter der ?berschrift ?Meine Bewerbung“ einsehen.

Sollten Sie sich für einen Studiengang bewerben, der über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) abgewickelt wird, k?nnen Sie sich im Bewerbungsportal Hochschulstart.de über den Stand Ihrer Bewerbung erkundigen.

Wann werde ich zum Studium zugelassen?

Sie haben sich für einen nicht-zulassungsbeschr?nkten Studiengang beworben

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen Studienplatz. Sie erhalten von der Universit?t eine schriftliche Aufforderung zur Immatrikulation in Ihrem ZEuS-Account, den Platz anzunehmen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Studienplatzannahme. In der Regel zahlen Sie hierfür die Beitr?ge für das erste Studiensemester und reichen fehlende Unterlagen nach. Danach erfolgt die Einschreibung durch die Universit?t.

Informationen zur Einschreibung finden Sie zudem in der schriftlichen Aufforderung zur Immatrikulation sowie in Ihrem Antrag auf Immatrikulation.

Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zun?chst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beitr?ge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung k?nnen Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.

Sie haben sich für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang beworben

Wenn Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, nehmen Sie an einem universit?ts-internen Auswahlverfahren teil. Werden Sie ausgew?hlt, erhalten Sie von der Universit?t in Ihrem ZEuS-Account einen Zulassungsbescheid. Sie werden darin aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist (üblicherweise 9 bis 14 Kalendertage) den angebotenen Studienplatz anzunehmen. Beachten Sie bitte die Infortmationen zur Studienplatzannahme. Erfolgt die Zahlung nicht oder zu sp?t, verf?llt Ihr Anrecht auf den Studienplatz. Nach der Annahme werden Sie durch die Universit?t eingeschrieben.

Informationen zur Einschreibung finden Sie in Ihrem Zulassungsbescheid bzw. in Ihrem PDF Antrag auf Immatrikualtion.

Die Einschreibung erfolgt, wenn Sie zun?chst den Studienplatz auf ZEuS angenommen und die Immatrikulation beantragt haben. Dann bezahlen Sie die Gebühren und Beitr?ge und reichen fehlende Unterlagen (z. B. Nachweis der studentischen Krankenversicherung) nach, wie im Zulassungsbescheid beschrieben. Ihre erfolgreiche Einschreibung k?nnen Sie auf ZEuS einsehen. Am Semesteranfang holen Sie Ihre UniCard vom SSZ ab.

Was kann ich tun, wenn ich keine Zulassung erhalten habe?

Nachrückverfahren

Wenn Sie für einen zulassungsbeschr?nkten Studiengang nicht ausgew?hlt wurden, nehmen Sie am Nachrückverfahren teil. In diesem Verfahren werden Studienpl?tze, die nachtr?glich frei werden, vergeben. Manchmal sind mehrere Nachrückverfahren notwendig, um alle Studienpl?tze besetzen zu k?nnen. Sind in zulassungsbeschr?nkten Studieng?ngen nach Abschluss aller Nachrückverfahren immer noch Studienpl?tze frei, entscheidet ein Losverfahren.