Drehgenehmigungen und Hinweise für Foto-, Film- und Tonaufnahmen

Für Film- und Fotoaufnahmen auf dem Campus der Universit?t Konstanz ben?tigen Sie eine schriftliche Drehgenehmigung, die Sie vorab so früh wie m?glich formlos bei der Stabsstelle Kommunikation und Marketing einholen k?nnen.

Der Hochschulbetrieb darf nicht beeintr?chtigt werden. Die Aufnahmen dürfen nur für die abgesprochene Nutzung eingesetzt werden. Eine weitere Verwendung bedarf der Zustimmung der Stabsstelle. Sie verpflichten sich, im Umgang mit den Aufnahmen die Bestimmungen der DSGVO einzuhalten. Bei Beitr?gen zu wissenschaftlichen Projekten, Ausstellungen, Sammlungsgegenst?nden etc. sind die betreffenden Einrichtungen der Universit?t Konstanz zu nennen bzw. als Insert einzublenden. Bitte verlassen Sie Ihre Drehorte wieder so, wie Sie sie vorgefunden haben.

Es reicht aus, die Drehgenehmigung per E-Mail zu beantragen. Wenden Sie sich bitte an: kum@uni-konstanz.de. Bitte teilen Sie uns dabei Ihren Namen und Ihre Adresse mit sowie für welches Medium Sie t?tig sind und den Verwendungszweck der Aufnahmen. Diese Informationen helfen uns, alle gegebenenfalls betroffenen Personen und Einrichtungen der Universit?t Konstanz rechtzeitig über Ihr Vorhaben zu informieren, und eventuelle rechtliche Fragen, die im Zusammenhang mit den Aufnahmen stehen, für beide Seiten verbindlich zu kl?ren.

Private Fotoaufnahmen, die nicht ver?ffentlicht werden, sind in allen Geb?uden grunds?tzlich ohne Stative und anderes Equipment gestattet und bedürfen keiner weiteren Genehmigung.