Wissenschaftliche Kooperationen mit Russland und Belarus

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat auch Konsequenzen für die wissenschaftlichen Kooperationen mit Einrichtungen in Russland und Belarus. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen in Deutschland sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg forderten, ?alle bestehenden Beziehungen zur Russischen F?deration und zu russischen Einrichtungen umgehend kritisch zu prüfen und, soweit menschlich und v?lkerrechtlich vertretbar, auszusetzen“ (vgl. Pressemitteilung des Ministeriums).

Der Senat der Universit?t Konstanz unterstützt diese Forderungen. In einer Sondersitzung am 2. M?rz 2022 sprach der Senat die im Folgenden genannten Empfehlungen aus. Alle genannten Punkte beziehen sich sowohl auf staatliche Institutionen wie auch Wirtschaftsunternehmen aus der Russischen F?deration und Belarus sowie Personen an diesen Einrichtungen:

  1. Wissenschaftliche Kooperationen mit Einrichtungen aus der Russischen F?deration sowie Belarus werden mit sofortiger Wirkung eingefroren. Das hei?t bestehende Kooperationen werden nicht aufgekündigt, aber es werden vorl?ufig keinerlei Aktivit?ten mehr durchgeführt.
  2. Forschungsgelder und Projektmittel der Universit?t sollen der Russischen F?deration und Belarus bis auf Weiteres nicht mehr zur Gute kommen.
  3. Gemeinsame wissenschaftliche und forschungspolitische Veranstaltungen mit Einrichtungen aus der Russischen F?deration und Belarus sollen vorerst nicht mehr stattfinden.
  4. Neue Kooperationsprojekte, gemeinsame Publikationen und F?rderantr?ge sollen aktuell nicht mit Einrichtungen der Russischen F?deration und aus Belarus initiiert werden. F?rderantr?ge und Publikationen dieser Einrichtungen und Personen sollen nicht mehr begutachtet werden.
  5. Immatrikulierte und bereits zugelassene Studierende und Promovierende mit Abschlussziel sowie Austauschstudierende aus der Russischen F?deration und Belarus sollen immatrikuliert bleiben bzw. werden. Neue Zulassungen zu Studien- und Promotionsprogrammen bedürfen der Zustimmung des Rektorats. Der Umgang mit Incoming- und Outgoing-Mobilit?ten von Studierenden, WissenschaftlerInnen und Besch?ftigten orientiert sich an den Vorgaben der betreffenden F?rderinstitution.
  6. Bestehende und zu verl?ngernde Vertr?ge mit Studierenden, WissenschaftlerInnen und anderem Personal russischer und belarussischer Nationalit?t bleiben unberührt. ?ber Neueinstellungen entscheidet im Einzelfall das Rektorat.
Für die weltweite Wissenschaftsgemeinschaft und auch für die Universit?t Konstanz ist es sehr schmerzlich, dass eine Einschr?nkung des wissenschaftlichen Austausches mit Studierenden und WissenschaftlerInnen aus Russland und Belarus notwendig wurde“, betont Rektorin Prof. Dr. Katharina Holzinger. ?Die Universit?t unterstützt aber das konsequente Vorgehen der Bundesregierung gegen den v?lkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine mit Nachdruck.
Rektorin Prof. Dr. Katharina Holzinger

Hinweis: WissenschaftlerInnen mit laufenden Kooperationsprojekten mit Einrichtungen aus der Russischen F?deration sowie Belarus kontaktieren bitte den Forschungssupport der Universit?t, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Die universit?re Zusammenarbeit mit den Partnern der Universit?t in der Ukraine wird selbstverst?ndlich fortgesetzt, im Studierendenaustausch ebenso wie in Forschungsprojekten. Die Universit?t unterstützt ukrainische Studierende und WissenschaftlerInnen in Konstanz und in der Ukraine; dies gilt insbesondere für geflüchtete und gef?hrdete Personen.