Architektur an der Universit?t Konstanz
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Entsorgung flüssiger Sonderabf?lle

Flüssige Sonderabf?lle werden in farblosen 5 Liter-Kunststoffkanistern gesammelt und bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben.

Bitte achten Sie vor dem Befüllen der Kunststoffkanister auf die maximale Verwendungsdauer von 5 Jahren!

Beim Befüllen der Kanister ist folgendes zu beachten:

  • Die Beh?lter dürfen zu maximal 90 % befüllt sein.
  • Die Beh?lter müssen dicht verschlossen und ?u?erlich sauber sein.
  • Zu volle, besch?digte, undichte oder verunreinigte Beh?lter werden von der Sonderabfallsammelstelle nicht angenommen.
  • L?semittelgemische müssen einphasig sein.
  • Die flüssigen Sonderabf?lle dürfen keine festen Bestandteile (z. B. Pipetten, Filterpapier, Sedimente u. ?.) enthalten.

Halogenhaltige und halogenfreie L?semittel bzw. L?semittelgemische sind getrennt zu sammeln. Diese Trennung ist aus Kostengründen konsequent einzuhalten. Vergewissern Sie sich daher vor dem Einfüllen von L?semittelabf?llen in einen Kanister, ob die Kennzeichnung des Kanisters und die Art Ihres L?semittelabfalles übereinstimmen. Ein Kanister halogenfreie L?semittelabf?lle, der mit halogenhaltigen L?semitteln verunreinigt wurde, kostet in der Entsorgung doppelt soviel!

Halogenfreie L?semittelgemische

Die gebr?uchlichsten halogenfreien L?semittel k?nnen wie folgt eingeteilt werden:

  • aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe
  • Alkohole
  • Ester
  • Ether
  • Ketone

*) Die Etiketten bitte einlaminieren und am Griff der Kunststoffkanister anbringen. Für Arbeitsgruppen, die kein Laminierger?t besitzen, stellt die Sonderabfallsammelstelle die Etiketten zur Verfügung.

Halogenhaltige L?semittelgemische

Halogenhaltige L?semittel müssen getrennt von halogenfreien L?semitteln gesammelt werden.

Die gebr?uchlichsten halogenhaltigen L?semittel sind Dichlormethan (Methylenchlorid) und Trichlormethan (Chloroform).

Tetrachlorkohlenstoff darf gem?? der Verordnung zum Verbot von bestimmten die Ozonschicht abbauenden Halogenkohlenwasserstoffen nicht mehr als L?semittel verwendet werden.

Auf die Verwendung von chlorierten Kohlenwasserstoffen zu Reinigungs- und Entfettungszwecken sollte verzichtet werden.

*) Die Etiketten bitte einlaminieren und am Griff der Kunststoffkanister anbringen. Für Arbeitsgruppen, die kein Laminierger?t besitzen, stellt die Sonderabfallsammelstelle die Etiketten zur Verfügung.

S?uren

W?ssrige L?sungen mit einem pH-Wert kleiner 7 werden als S?uren bezeichnet. Kleinmengen sind selbstst?ndig zu neutralisieren. Gro?e Mengen S?uregemische k?nnen in 5 Liter-Kanistern bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden.

  • Die Kanister müssen frei von ?len, Fetten und organischen L?semitteln sein.
  • In den Kanistern dürfen nur S?uren gemischt werden, die nicht miteinander reagieren.
  • Organische S?uren sind getrennt von anorganischen S?uren und L?semitteln zu sammeln.
  • Auf den Begleitdokumenten ist grunds?tzlich der pH-Wert anzugeben.

Folgende S?uren müssen getrennt von anderen S?uren gesammelt werden:

  • Salpeters?ure
  • Chromschwefels?ure (Chromschwefels?ure sollte aufgrund ihres Gef?hrdungspotentials nicht zu Reinigungszwecken verwendet werden)
  • Flusss?ure (darf keinesfalls ins Abwasser gelangen, Konzentration ist anzugeben)
   
Begleitdokument: Gef?hrliche Abf?lle flüssig
Etikett: in Absprache mit der Sonderabfallsammelstelle

Laugen

W?ssrige L?sungen mit einem pH-Wert gr??er 7 werden als Laugen bezeichnet. Kleinmengen sind selbstst?ndig zu neutralisieren. Gro?e Mengen Laugengemische k?nnen in 5 Liter-Kanistern bei der Sonderabfallsammelstelle angegeben werden.

  • Die Kanister müssen frei von ?len, Fetten und organischen L?semitteln sein.
  • In den Kanistern dürfen nur Laugen gemischt werden, die nicht miteinander reagieren.
  • Auf den Begleitdokumenten ist grunds?tzlich der pH-Wert anzugeben.
   
Begleitdokument: Gef?hrliche Abf?lle flüssig
Etikett: in Absprache mit der Sonderabfallsammelstelle

Schwermetallhaltige w?ssrige L?sungen

Schwermetalle dürfen nicht mit anderen Abf?llen vermischt werden. Daher schwermetallhaltige, w?ssrige L?sungen quantitativ ausf?llen, dann eindampfen und/oder abfiltrieren. Die trockenen Abf?lle k?nnen über die Aufsaugmassen entsorgt werden. Im Einzelfall muss das richtige Vorgehen mit dem Bereich Sonderabfall abgestimmt werden.

   
Begleitdokument: nicht erforderlich
Etikett: Aufsaugmassen

Sonstige w?ssrige Laborabf?lle

W?ssrige Laborabf?lle dürfen nur dann über das Abwasser entsorgt werden, wenn diese zuvor nach CLP / GHS als nicht gef?hrlich eingestuft wurden und dabei die Bestimmungen Satzung der Stadt Konstanz über die ?ffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung) eingehalten werden.

Relevant sind in diesem Zusammenhang:

  •  pH-Wert zwischen 5  und 9 (ggf. pH-Wert einstellen)
  • §8 AbwS (Verbot des Einleitens, Einleitungsbedingungen)
  • Anlage 1, Abwassersatzung, Einleitgrenzwerte Indirekteinleiter
  • Werden die Grenzwerte der in der Anlage aufgeführten Stoffe überschritten, müssen die w?ssrigen Abf?lle bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden.
   
Begleitdokument: Gef?hrliche Abf?lle flüssig
Etikett: in Absprache mit der Sonderabfallsammelstelle

Fotochemikalien (Entwickler und Fixierer)

Entwickler und Fixierer enthalten wassergef?hrdende Stoffe. Sie müssen getrennt gesammelt und als Sonderabfall bei der Sonderabfallsammelstelle abgegeben werden.

Alt?le und Schleifemulsionen

Sie m?chten Alt?l entsorgen?

Bewahren Sie die Originalbeh?lter in denen das ?l geliefert wurde auf, diese eignen sich am besten für die Rückgabe, da sie bereits über die richtige Kennzeichnung verfügen.

Sollte Ihnen kein Originalbeh?lter zur Verfügung stehen, wenden Sie sich an gudrun.vonscheven@uni-konstanz.de oder a.keller@uni-konstanz.de.

Alt?le sind gebrauchte halbflüssige oder flüssige Stoffe, die ganz oder teilweise aus Mineral?l oder synthetischem ?l bestehen, einschlie?lich ?lhaltiger Rückst?nde aus Beh?ltern, Emulsionen und Wasser-?l-Gemischen.

明升体育_足球竞彩网-官网en werden Alt?le, die zur Aufarbeitung geeignet sind und solche, die als Sonderabfall entsorgt werden müssen. Die zur Aufarbeitung geeigneten Alt?le dürfen nicht mit anderen Alt?len oder mit Sonderabf?llen vermischt werden.

Zu den Alt?len, die zur Aufarbeitung geeignet sind, z?hlen:

  • ?lbad?le
  • Verbrennungsmotoren?le und Getriebe?le
  • mineralische Maschinen-, Turbinen- und Hydraulik?le, sofern sie weniger als 20 mg PCP/kg oder weniger als 2 g Gesamthalogen/kg enthalten

*) bei 200-L-F?ssern je ein Etikett oben und auf die Seitenfl?che