Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage zum Umgang mit Abf?llen bildet das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das am 1. Juni 2012 in Kraft trat und damit das bisherige Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abl?ste.

Zweck des Gesetzes ist es, die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu f?rdern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abf?llen sicherzustellen (KrWG § 1).

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht eine 5-stufige Abfallhierarchie vor (KrWG § 6):

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Pflichten der Abfallerzeuger

Nach KrWG § 3 gilt als Erzeuger von Abf?llen jede natürliche oder juristische Person, durch deren T?tigkeit Abf?lle anfallen. Nach KrWG § 15 ist der Erzeuger von Abf?llen verpflichtet, diese zu beseitigen

Durch die Behandlung von Abf?llen sind deren Mengen und Sch?dlichkeit zu vermindern. Abf?lle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeintr?chtigt ist.

Allerdings gilt nach KrWG § 7 der Grundsatz: Die Verwertung von Abf?llen hat Vorrang vor der Beseitigung (KrWG § 7)!

Vermischungsverbot nach KrWG § 9: Abf?lle unterschiedlicher Art und Herkunft dürfen nicht vermischt werden. 

Gem?? der amtlichen Bekanntmachung der Universit?t Nr. 65 /2013 sind die Arbeitsgruppenleiter gehalten, die Besch?ftigten über die sachgerechte Entsorgung zu informieren.

Weitere Gesetze und Verordnungen

Neben dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind beim Sammeln, Lagern und Bef?rdern von Abf?llen zus?tzlich folgende Gesetze und Verordnungen zu berücksichtigen: