Lichtspiel im Foyer
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Bestandsprüfung nach Gefahrstoffverordnung

Bestandsprüfung nach Gefahrstoffverordnung

  • Gem?? Gefahrstoffverordnung muss ein Gefahrstoffverzeichnis geführt werden.
  • Die ordnungsgem??e Kennzeichnung der Chemikalien und der Zustand der Gebinde ist lt. der Gefahrstoffverordnung regelm??ig zu überprüfen, ggf. sind die Kennzeichnungen/Gebinde zu erneuern.
  • Das Gefahrstoffverzeichnis ist auf dem aktuellen Stand zu halten. TRGS 400/5.8 Satz 2.
  • Pflege und ?berwachung der Chemikalienbest?nde erfolgt an der Universit?t Konstanz mit Hilfe des Programmes DaMaRIS.
  • Bei Gasflaschen ist die Gültigkeit der T?V-Kennzeichnung zu prüfen.
  • Bei einem Mitarbeiterwechsel muss sich der verantwortliche Leiter vergewissern, dass die ausscheidende Person ihre gef?hrlichen Abf?lle vollst?ndig und ordnungsgem?? entsorgt hat.

Wir empfehlen, dass jeder Mitarbeiter die ?berprüfung seiner Best?nde und die Aktualisierung in DaMaRIS alle ein bis zwei Monate durchführt, dabei bitte auch Kühl- und Lagerr?ume einbeziehen.

Dieses Vorgehen bedeutet einen geringen Zeitaufwand von wenigen Minuten pro Mitarbeiter, da in kurzen Zeitr?umen in der Regel nur eine geringe Anzahl von Chemikalienzug?ngen oder -abg?ngen stattfindet.

Im Gegensatz hierzu erfordern Inventuren nach einem Jahr erfahrungsgem?? einen viel h?heren, in Stunden oder Tagen zu bemessenden Aufwand. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Sonderabfallsammelstelle gerne zur Verfügung.