Gasth?rerstudium
Für wen ist dieses Angebot genau das Richtige?
Als Gasth?rer*in k?nnen Sie an einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen teilnehmen, ohne deshalb gleich ein regul?res Studium mit Abschlussziel aufnehmen zu müssen, sofern ausreichende Kapazit?t vorhanden ist. Dieses Angebot richtet sich vorallem an Personen, die zum Beispiel
- keine Prüfungen und keinen Studienabschluss machen wollen.
- sich mit anderen Menschen intellektuell austauschen m?chten.
- im Ruhestand die Universit?t besuchen wollen.
- ein Angebot nutzen wollen, das Ihre Hochschule nicht bietet.
- ohne Abitur studieren oder sich weiterbilden m?chten.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
- Sie k?nnen keine Prüfungen ablegen und Ihre Leistungen nicht für ein regul?res Studium anrechnen lassen.
- Sie erhalten keine studentischen Vergünstigungen, z. B. das Semesterticket.
- Sie sind keine Mitglieder der Universit?t Konstanz.
Die Rechtsgrundlagen für das Gasth?rerstudium und auch für die damit verbundenen Einschr?nkungen sind § 64 Abs. 1 Landeshochschulgesetz in Verbindung mit § 19 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universit?t Konstanz sowie § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Universit?t Konstanz in den jeweils gültigen Fassungen. Informationen zum satzungsgem??en Unfallversicherungsschutz von Gasth?rer*innen entnehmen Sie bitte unter "Links und Downloads".
Wichtig: Bitte führen Sie als Gasth?rer*in Ihre Gasth?rererlaubnis stets mit sich, wenn Sie den Campus betreten, so dass Sie sich jederzeit legitimieren k?nnen.
Weitere Vorteile und Services
Auch als Gasth?rer*in bekommen Sie einen eigenen Uni-Mailaccount, um damit z. B. die Lernplattform ILIAS und das WLAN auf dem Campusgel?nde zu nutzen. Au?erdem besteht für Sie gegen Vorlage der aktuellen Gasth?rererlaubnis die M?glichkeit, einen kostenlosen Benutzungsausweis für die Bibliothek zu erhalten und so auf alle dort vorhandenen Medien zuzugreifen. Neben der Gasth?rergebühr fallen keine weiteren Betr?ge an.
Wie werden Sie Gasth?rer*in?
Bis wann sollten Sie den Antrag gestellt haben?
Bitte beachten Sie dazu die folgenden Voraussetzungen:
- Sie stellen einen Antrag auf Zulassung zum Gasth?rerstudium [pdf]. Bitte reichen Sie diesen bis vor Beginn der Vorlesungszeit des jeweiligen Semesters ein.
- Für zulassungsbeschr?nkte Studienf?cher und Sprachkurse lassen Sie sich auf diesem Antrag die Genehmigung der jeweils zust?ndigen Personen des Fachbereichs [pdf] bzw. Sprachlehrinstituts (SLI) geben.
- Gleichzeitig überweisen Sie die Gasth?rergebühr in H?he von 50 Euro pro Semester und Person unter Angabe des Verwendungszwecks "230100000443 Gasth?rergebühr" an die Universit?tskasse. Die Gasth?rergebühr ist f?llig, sobald der Antrag bei uns eingegangen ist.
Genehmigung erforderlich | Genehmigung nicht erforderlich |
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Biologie | Chemie |
Geschichte* | Informatik |
Literaturwissenschaft* | 明升体育_足球竞彩网-官网 |
Politik- und Verwaltungswissenschaft | Mathematik |
Psychologie | Philosophie |
Rechtswissenschaft | Physik |
Soziologie* | |
Sport | |
Wirtschaftswissenschaften | |
Sprachkurse Sprachlehrinstitut (SLI) (ohne Deutsch) |
* Die Teilnahme an Veranstaltungen muss nur mit dem*der jeweiligen Dozierenden abgesprochen werden (z. B. per E-Mail).
Wer bearbeitet Ihren Antrag?
Ihr Antrag wird vom Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) auf Ebene B4 bearbeitet und die Voraussetzungen geprüft. Von dort erhalten Sie Ihre Gasth?rererlaubnis für ein Semester pers?nlich oder per Post. Wenn Sie Interesse an einer Fortsetzung im n?chsten Semester haben, stellen Sie einfach einen Folgeantrag.