Gasth?rerstudium

Ein Gasth?rer nimmt an einer Vorlesung im H?rsaal teil
Vorlesung mit Teilnahme von Gasth?rern

Für wen ist dieses Angebot genau das Richtige?

Als Gasth?rer*in k?nnen Sie an einzelnen curricularen Lehrveranstaltungen teilnehmen, ohne deshalb gleich ein regul?res Studium mit Abschlussziel aufnehmen zu müssen, sofern ausreichende Kapazit?t vorhanden ist. Dieses Angebot richtet sich vorallem an Personen, die zum Beispiel

  • keine Prüfungen und keinen Studienabschluss machen wollen.
  • sich mit anderen Menschen intellektuell austauschen m?chten.
  • im Ruhestand die Universit?t besuchen wollen.
  • ein Angebot nutzen wollen, das Ihre Hochschule nicht bietet.
  • ohne Abitur studieren oder sich weiterbilden m?chten.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?

  • Sie k?nnen keine Prüfungen ablegen und Ihre Leistungen nicht für ein regul?res Studium anrechnen lassen.
  • Sie erhalten keine studentischen Vergünstigungen, z. B. das Semesterticket.
  • Sie sind keine Mitglieder der Universit?t Konstanz.

Die Rechtsgrundlagen für das Gasth?rerstudium und auch für die damit verbundenen Einschr?nkungen sind § 64 Abs. 1 Landeshochschulgesetz in Verbindung mit § 19 Zulassungs- und Immatrikulationsordnung der Universit?t Konstanz sowie § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Universit?t Konstanz in den jeweils gültigen Fassungen. Informationen zum satzungsgem??en Unfallversicherungsschutz von Gasth?rer*innen entnehmen Sie bitte unter "Links und Downloads".

Wichtig: Bitte führen Sie als Gasth?rer*in Ihre Gasth?rererlaubnis stets mit sich, wenn Sie den Campus betreten, so dass Sie sich jederzeit legitimieren k?nnen.

Weitere Vorteile und Services

Auch als Gasth?rer*in bekommen Sie einen eigenen Uni-Mailaccount, um damit z. B. die Lernplattform ILIAS und das WLAN auf dem Campusgel?nde zu nutzen. Au?erdem besteht für Sie gegen Vorlage der aktuellen Gasth?rererlaubnis die M?glichkeit, einen kostenlosen Benutzungsausweis für die Bibliothek zu erhalten und so auf alle dort vorhandenen Medien zuzugreifen. Neben der Gasth?rergebühr fallen keine weiteren Betr?ge an.

Wie werden Sie Gasth?rer*in?
Bis wann sollten Sie den Antrag gestellt haben?

Bitte beachten Sie dazu die folgenden Voraussetzungen:

Genehmigung erforderlich Genehmigung nicht erforderlich
Biologie Chemie
Geschichte* Informatik
Literaturwissenschaft* 明升体育_足球竞彩网-官网
Politik- und Verwaltungswissenschaft Mathematik
Psychologie Philosophie
Rechtswissenschaft Physik
Soziologie*  
Sport  
Wirtschaftswissenschaften  
Sprachkurse Sprachlehrinstitut (SLI) (ohne Deutsch)  

* Die Teilnahme an Veranstaltungen muss nur mit dem*der jeweiligen Dozierenden abgesprochen werden (z. B. per E-Mail).

Wer bearbeitet Ihren Antrag?

Ihr Antrag wird vom Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) auf Ebene B4 bearbeitet und die Voraussetzungen geprüft. Von dort erhalten Sie Ihre Gasth?rererlaubnis für ein Semester pers?nlich oder per Post. Wenn Sie Interesse an einer Fortsetzung im n?chsten Semester haben, stellen Sie einfach einen Folgeantrag.