Wechsel der betriebs?rztlichen Versorgung – ?bergabe der PatientInnenakten

Seit April 2023 hat die Universit?t mit Dr. Birgit Martens eine neue, eigene Betriebs?rztin. An vier Tagen in der Woche setzt sie sich für die arbeitsmedizinischen Belange und die F?rderung der Gesundheit der Universit?tsbesch?ftigten ein und bietet Beratung und arbeitsmedizinische Vorsorgen.

Alle vorhandenen PatientInnenakten werden gem?? den bei Betriebsarztwechseln üblichen Standards verschlossen von den alten Betriebs?rzten direkt in die Obhut der neuen Betriebs?rztin übergeben, es sei denn, Sie widersprechen diesem Verfahren. Ihren Widerspruch richten Sie bitte per E-Mail an die Datenschutzbeauftragte der Universit?t Konstanz, datenschutzbeauftragter@uni-konstanz.de

Wir empfehlen Ihnen, diesem Vorgehen nicht zu wiedersprechen. Es k?nnte sein, dass Sie selbst oder die Berufsgenossenschaft Zugriff auf Informationen aus diesen Aufzeichnungen wünschen. Dann ist es für alle Beteiligten der einfachste Weg, der aktuell zust?ndige Betriebsarzt bewahrt alle Aufzeichnungen gesammelt auf.

Unsere neue Betriebs?rztin, Frau Dr. Martens, die der ?rztlichen Schweigepflicht unterliegt, wird die Unterlagen nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverst?ndnis einsehen und verwenden. Im Normalfall wird Fr. Dr. Martens Sie deshalb bei Ihrer n?chsten betriebs?rztlichen Untersuchung auf diesen Umstand ansprechen und Sie um Ihr diesbezügliches Einverst?ndnis bitten. Sollten Sie dann Ihr Einverst?ndnis nicht geben, wird sie die Unterlagen nicht einsehen. In jedem Fall wird Frau Dr. Martens Ihre Unterlagen so lange aufbewahren, wie es die gesetzlichen Regelungen vorgeben. Danach werden die Unterlagen vernichtet.

Die Universit?t hat wie bisher keine M?glichkeit, die Inhalte von PatientInnenakten zur Kenntnis zu nehmen.

Bei Rückfragen dazu steht Ihnen Frau Dr. Martens gerne zur Verfügung.