Habilitation

Die Habilitation ist die Anerkennung einer besonderen Bef?higung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet und bildet die Voraussetzung für die Verleihung der selbst?ndigen Lehrbefugnis für ein wissenschaftliches Fach oder Fachgebiet, mit welchem das Recht zur Führung der Bezeichnung ?Privatdozent“ bzw. ?Privatdozentin“ verbunden ist. Dabei ist die Habilitation nur in den F?chern oder Fachgebieten m?glich, die an der Universit?t Konstanz in Forschung und Lehre ausreichend breit vertreten sind.

Habilitationsordnung

Hier k?nnen Sie die Habilitationsordnung im PDF-Format (Adobe Acrobat Reader wird ben?tigt) downloaden.

Habilitationsordnung der Universit?t Konstanz H1.0
(in der Fassung vom 18. September 2017; beachte in § 19 Abs. 2 ?bergangsbestimmungen für Habilitationsgesuche, die vor dem 19.09.2017 gestellt wurden)

Habilitationsordnung der Universit?t Konstanz H1.0
(in der Fassung vom 10. Oktober 2001 und den ?nderungen vom 13. M?rz 2007 und vom 4. Februar 2010; diese Fassung gilt nicht für Habilitationsgesuche ab dem 19.09.2017; für Habilitationsgesuche vor diesem Zeitpunkt gelten die bisherigen Bestimmungen bzgl. des Nachweises der p?dagogischen Eignung auf Antrag weiter)