Prüfungsordnungen Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

Die juristische Ausbildung besteht aus Universit?tsstudium und Vorbereitungsdienst. Die Erste juristische Prüfung, deren Regelstudienzeit neun Semester betr?gt, dient der Feststellung, ob das rechtswissenschaftliche Studienziel erreicht und die fachliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst vorhanden ist. Die Erste juristische Prüfung umfasst eine staatliche Pflichtfachprüfung (Staatsprüfung) und eine universit?re Schwerpunktbereichsprüfung (Universit?tsprüfung). Nach bestandener Erster juristischen Prüfung besteht die Berechtigung zur Führung der Bezeichnung ?Referendarin (Ref.jur.)” oder ?Referendar (Ref.jur.)”.

Wer am Studienort Konstanz die Erste juristische Staatsprüfung oder die Erste juristische Prüfung nach dem 01.10.1998 bestanden hat, ist berechtigt, den akademischen Grad eines Magister juris (Mag. jur.) zu führen, sofern er in den zwei der Prüfung vorausgehenden Semestern an der Universit?t Konstanz im Fach Rechtswissenschaft eingeschrieben war. Die Universit?t Konstanz stellt über das Recht eine Bescheinigung aus, die auch eine englische ?bersetzung enth?lt. Die Bescheinigung wird den Berechtigten in der Examensfeier ausgeh?ndigt.

Prüfungsordnungen Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft

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Verordnung des Justizministeriums über die Ausbildung und Prüfung der Juristen
(Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung – JAPrO)

Landesjustizprüfungsamt

Zwischenprüfungsordung für den Staatsexamensstudiengang Rechtswissenschaft E1.2
(in der Fassung vom 4. April 2008 und aller ?nderungen bis einschlie?lich 25. September 2020; diese Fassung gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Wintersemester 2020/21 oder die sich am 1. Oktober 2020 noch im Zwischenprüfungsverfahren befinden; vgl. im ?brigen die ?bergangsbestimmungen in § 13 Abs. 6 dieser Fassung.)

Zwischenprüfungsordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft E1.2
(in der Fassung vom 4. April 2008 und den ?nderungen bis einschlie?lich 20. Januar 2016: gilt für alle Studierenden mit Studienbeginn ab dem Sommersemester 2014 sowie für die Studierenden, die sich am 21. Januar 2016 noch im Zwischenprüfungsverfahren befinden)

Ab 7. M?rz 2017 ge?nderte Fassung (bzgl. ?bergangsbestimmungen siehe § 23 Abs. 9):

Satzung über die Universit?tsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3
(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 einschlie?lich aller ?nderungen bis zum 6. M?rz 2017)

Satzung über die Universit?tsprüfung in einem Schwerpunktbereich des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.3
(in der Fassung vom 16. Oktober 2003 und den ?nderungen vom 2. August 2005, vom 2. M?rz 2007, vom 27. Juli 2007, vom 18. Juni 2008, vom 1. April 2009, vom 12. September 2012 und vom 3. Juli 2015)

Satzung der Universit?t Konstanz über die Verleihung einesakademischen Grades an Absolventen des Staatsexamensstudiengangs Rechtswissenschaft E1.4
(in der Fassung vom 9. M?rz 2005)

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Verleihung des Akademischen Grades eines "Magister juris (Mag. jur.)"
(für alle Absolventen der 1. Juristischen Staatsprüfung nach dem 1.10.1998)

Hinweis

Wir weisen darauf hin, dass jeweils nur die neuesten Versionen der Prüfungsordnungen einschlie?lich der aktuellsten ?nderungen aufgeführt sind. Alte Prüfungsordnungsversionen sind im Archiv einsehbar. In speziellen prüfungsrechtlichen Angelegenheiten, die Ihre Prüfungsordnung betreffen, wenden Sie sich bitte entweder an die zust?ndigen Fachbereiche (dortige Studienberatung) oder an die zust?ndigen Mitarbeiter des Zentralen Prüfungsamtes.